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Leonardos Oma

Rechtschreibung geprüft

Warum darf die Oma von Leonardo di Cabrio nicht in ihrem Grab beerdigt werden? Die Medien sind voll von dem Skandal. Schliesslich ist das doch eine Person der Zeitgeschichte und da muss sich doch der Bestatter mal auf die Hinterfüsse setzen und die Oma auch in ihrem Grab beerdigen.

Zunächst mal ein Link für diejenigen, denen die Hintergrundinformationen fehlen. Hier steht Näheres.

Offenbar handelt es sich um ein zweistelliges Wahlgrab, bzw. um ein Familiengrab für zwei Personen.
In diesem Grab sind derzeit schon zwei Personen bestattet, nämlich der verstorbene Mann und ein Kind der jetzt Verstorbenen.
Damit ist das Grab ‚voll‘.

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Erst wenn bei einem der dort Bestatteten die Ruhezeit abgelaufen ist und er als ‚vergangen‘ gilt, kann wieder eine weitere Person in diesem Grab beigesetzt werden. Vermutlich liegt aber keine der Bestattungen lange genug zurück, als daß das der Fall sein könnte.

Auf vielen Friedhöfen ist gemäß Bestattungsordnung die Beibestattung, also die zusätzliche Beigabe, einer oder mehrerer Urnen möglich.

Das ist deshalb so, weil sich Urnen ohne größeren Aufwand und ohne Beeinträchtigung der im Grab ablaufenden Vorgänge beisetzen lassen.

Für einen Skandal halte ich das Ganze schon deshalb nicht, weil die Familie ja weiß, daß sie ein Zweipersonengrab angemietet hat und da gehen eben, abgesehen von der Urnenlösung, nicht mehr als zwei Särge rein. Punkt.
Selbstverständlich sind manchmal in sehr begründeten Ausnahmefällen auch Sonder- und Ausnahmegenehmigungen möglich. Es wäre z. B. denkbar, daß einer der bereits Bestatteten zunächst exhumiert und nach einer wesentlich tieferen Ausgrabung tiefer bestattet wird, um darüber den erforderlichen Platz für einen weiteren Sarg zu schaffen. Erfahrungsgemäß tun sich aber die Friedhofsträger mit solchen Genehmigungen recht schwer. Das tun sie aber aus ebenso verständlichen, wie naheliegenden Gründen, denn das Wiederausgraben eines Bestatteten ist kein Vergnügen und in vielen Fällen nahe an der Grenze de Zumutbaren. Deshalb sollte es immer auf den wirklich unbedingt notwendigen Ausnahmefall beschränkt sein.

Ob ein solcher Ausnahmefall hier gegeben ist, bleibt fraglich.
Allein die Tatsache, daß die verstorbene alte Dame eine Tochter geboren hat, deren Sohn ein bekannter Schauspieler ist, dürfte normalerweise nicht ausreichen, um die Frau zur einer besonderen Tochter der Stadt zu erklären und Sonderrechte anzuwenden.
Letztlich bleibt das aber natürlich der zuständigen Friedhofsverwaltung überlassen.

Der Bestatter hat hier weder die Möglichkeit, noch das Recht, in besonderer Weise Einfluß zu nehmen. Er kann nur die Wünsche der Familie bei der Verwaltung vortragen.

Abschließend: Es handelt sich auch nicht um „ihr Grab“. Vermutlich ist die jetzt Verstorbene zwar die Nutzungsberechtigte des in Rede stehenden Grabes gewesen, das begründet aber nur Verpflichtungen und Rechte hinsichtlich der Nutzung des Grabes innerhalb der gegebenen Möglichkeiten, nicht aber etwa da unbedingte Recht, jederzeit in diesem Grab auch bestattet zu werden.

Wer ein Grab für zwei Personen erwirbt, der kann dort auch immer nur zwei Personen (Särge) gleichzeitig ruhen lassen. Eine weitere Bestattung kann immer erst nach Ablauf der Ruhezeit eines der Särge erfolgen.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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#di Caprio #Lektorin A #leonardos

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(©si)