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Leonardos Oma

Rechtschreibung geprüft

Warum darf die Oma von Leonardo di Cabrio nicht in ihrem Grab beerdigt werden? Die Medien sind voll von dem Skandal. Schliesslich ist das doch eine Person der Zeitgeschichte und da muss sich doch der Bestatter mal auf die Hinterfüsse setzen und die Oma auch in ihrem Grab beerdigen.

Zunächst mal ein Link für diejenigen, denen die Hintergrundinformationen fehlen. Hier steht Näheres.

Offenbar handelt es sich um ein zweistelliges Wahlgrab, bzw. um ein Familiengrab für zwei Personen.
In diesem Grab sind derzeit schon zwei Personen bestattet, nämlich der verstorbene Mann und ein Kind der jetzt Verstorbenen.
Damit ist das Grab ‚voll‘.

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Erst wenn bei einem der dort Bestatteten die Ruhezeit abgelaufen ist und er als ‚vergangen‘ gilt, kann wieder eine weitere Person in diesem Grab beigesetzt werden. Vermutlich liegt aber keine der Bestattungen lange genug zurück, als daß das der Fall sein könnte.

Auf vielen Friedhöfen ist gemäß Bestattungsordnung die Beibestattung, also die zusätzliche Beigabe, einer oder mehrerer Urnen möglich.

Das ist deshalb so, weil sich Urnen ohne größeren Aufwand und ohne Beeinträchtigung der im Grab ablaufenden Vorgänge beisetzen lassen.

Für einen Skandal halte ich das Ganze schon deshalb nicht, weil die Familie ja weiß, daß sie ein Zweipersonengrab angemietet hat und da gehen eben, abgesehen von der Urnenlösung, nicht mehr als zwei Särge rein. Punkt.
Selbstverständlich sind manchmal in sehr begründeten Ausnahmefällen auch Sonder- und Ausnahmegenehmigungen möglich. Es wäre z. B. denkbar, daß einer der bereits Bestatteten zunächst exhumiert und nach einer wesentlich tieferen Ausgrabung tiefer bestattet wird, um darüber den erforderlichen Platz für einen weiteren Sarg zu schaffen. Erfahrungsgemäß tun sich aber die Friedhofsträger mit solchen Genehmigungen recht schwer. Das tun sie aber aus ebenso verständlichen, wie naheliegenden Gründen, denn das Wiederausgraben eines Bestatteten ist kein Vergnügen und in vielen Fällen nahe an der Grenze de Zumutbaren. Deshalb sollte es immer auf den wirklich unbedingt notwendigen Ausnahmefall beschränkt sein.

Ob ein solcher Ausnahmefall hier gegeben ist, bleibt fraglich.
Allein die Tatsache, daß die verstorbene alte Dame eine Tochter geboren hat, deren Sohn ein bekannter Schauspieler ist, dürfte normalerweise nicht ausreichen, um die Frau zur einer besonderen Tochter der Stadt zu erklären und Sonderrechte anzuwenden.
Letztlich bleibt das aber natürlich der zuständigen Friedhofsverwaltung überlassen.

Der Bestatter hat hier weder die Möglichkeit, noch das Recht, in besonderer Weise Einfluß zu nehmen. Er kann nur die Wünsche der Familie bei der Verwaltung vortragen.

Abschließend: Es handelt sich auch nicht um „ihr Grab“. Vermutlich ist die jetzt Verstorbene zwar die Nutzungsberechtigte des in Rede stehenden Grabes gewesen, das begründet aber nur Verpflichtungen und Rechte hinsichtlich der Nutzung des Grabes innerhalb der gegebenen Möglichkeiten, nicht aber etwa da unbedingte Recht, jederzeit in diesem Grab auch bestattet zu werden.

Wer ein Grab für zwei Personen erwirbt, der kann dort auch immer nur zwei Personen (Särge) gleichzeitig ruhen lassen. Eine weitere Bestattung kann immer erst nach Ablauf der Ruhezeit eines der Särge erfolgen.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 8. August 2008 | Revision: 20. März 2016

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Lars
16 Jahre zuvor

Was da ein Skandal ist, weiss ich auch nicht.

Darüber hätte man sich ja vor der Bestattung der Tochter mal Gedanken machen können. Da die Mindestruhezeit noch nicht abgelaufen ist, gehe ich mal davon aus das zu dem Zeitpunkt die „Oma“ auch schon über die 80 war.

In dem Alter hätte man sich wirklich mal vorher überlegen können ob es mit der Oma evtl. zu zeitlichen Überschneidungen kommt.

Da die Oma aber doch einen recht Vermögenden Enkel hat, dürfte das von Tom angesprochene „tiefer legen“ zumindest Preislich kein Problem geben.

Dann kann man auch mal sehen wie nahe der Enkel der Oma doch tatsächlich stand. Entweder er setzt alles in Bewegung das da etwas möglich gemacht wird und kommt auch für die Kosten auf oder ebend nicht.

Lars
16 Jahre zuvor

Ich glaub das ist der Vogel wo eine Bekannte von mir im Kino den Satz „Nun stirb endlich“ losgelassen hat. Das natürlich in voller Lautstärke so das es auch jeder mitbekommen hat……. 😀

Kampfschmuser
16 Jahre zuvor

Verbrennen, Urne beibestatten und fertig. Aus die Maus.

Christina
16 Jahre zuvor

Wer ist Leonardo DiCaprio? *scnr* 🙂 😛

landeplatzderengel
16 Jahre zuvor

egozentrisch (wie ich bin) gesehen lernen wir doch daraus, dass man nicht einmal in ruhe sterben kann, ewnn man sich nicht vorher mit den feinheiten der grabdingsbums-verordnungen beschäftigt hat. ich bin serh dankbar, lieber bestatterblogger, dass du mir diese probleme offenbar machtest und mich damit vor schwersten posthumen verwerfungen bewahrt hast!

16 Jahre zuvor

Nein, das ist der, der der Sache mit dem untergehenden Schiff auch keine neue Wendung geben konnte.

Ma Rode
16 Jahre zuvor

Leonardo, die Cabrio-Schlüssel!

Athalfain
16 Jahre zuvor

Wie war das noch mit Sommerloch?
Jedenfalls ist das kein Grund das Loch dort wieder aufzubuddeln.
Urne und gut is …
Das ist kein Skandal, daß ist nur der Versuch irgendwas zum aufregen zu finden. *gähn*

16 Jahre zuvor

„Nein, das ist der, der der Sache mit dem untergehenden Schiff auch keine neue Wendung geben konnte.“

Hehe, und der soll das jetzt mit dem Grab richten? Wenn da mal nix absäuft. 😉

Aber wenn laut dem verlinkten Bericht bei der Stadt überhaupt noch kein entsprechender Antrag vorliegt („Bislang liege bei der Stadt aber noch kein Antrag vor, dass die DiCaprio-Oma dort beerdigt werden soll.“) – wer zum Henker erzählt dann was davon, dass es nicht gehe, von Skandal etc.? Klarer Fall von Sommerloch, wobei das mit dem Loch hier wörtlich zu nehmen wäre. 😀

Wer weiß, was die Angehörigen überhaupt geplant haben oder ob Urnenbestattung überhaupt für die Familie ein Problem darstellt. Da gibt es ja sicher noch ein paar weitere nahe Angehörige als nur DiCaprio, zum Beispiel seine Eltern, die Kinder der Verstorbenen.

Kerstin
16 Jahre zuvor

Da ja noch kein Antrag von den Angehörigen vorliegt, weiß ich auch nicht, wo jetzt der Aufriss herkommt, oder wieso sich ein Bestatter auf die Hammelbeine stellen soll, wo er doch gar keinen Auftrag hat. Nur weil in der Zeitung steht „sie wollte so beerdigt werden“?

Das ist doch mal echt bescheuert.

lily
16 Jahre zuvor

Ein Skandal ist es, für so einen Mumpitz Papier zu verschwenden. Ganz zu schweigen von Druckerschwärze. Aber keine Meldung in der Zeitung kann so doof und realitätsfern sein, dass sie nicht doch noch irgend wen aufregt.
Herr- lass Hirn vom Himmel fallen.

Andreas
16 Jahre zuvor

Helene Indenbirken soll eine „Person der Zeitgeschichte“ sein?

Ihr Enkel, der Schauspieler ist ein relative Person der Zeitgeschichte, o.k., aber Helene Indenbirken war und ist seine Oma, mehr nicht.

Welche Zeitungen muss man eigentlich lesen und welche TV-Sendung sehen, um zu meinen „Die Medien sind voll von dem Skandal“?

martin III.
16 Jahre zuvor

wenn eine 92jährige zustimmt den einzig freien platz im doppelgrab an eine ihrer töchter zu vergeben dann sollte klar sein dass sie offensichtlich nicht selbst dort bestattet werden wollte – oder dass sie und der rest der familie äusserst naiv waren, denn um die ablaufzeit dieser grabstelle noch zu erleben hätte die gute frau gut 105-110 jahre alt werden müssen.
echt skandalös dass jemand für derartig alltägliche fehlentscheidungen/irrtümer die presse bemüht …

Lobo
16 Jahre zuvor

!!!! Skandal !!!!

!!! Sack Reis in China umgefallen !!!!




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