DIREKTKONTAKT

Allgemein

Loch 2

Gewonnen auf der ganzen Linie!

Aaaaaber: Der gute Herr Richter läßt keinen Zweifel daran, daß wir trotz der umfangreichen Beratung und der extra abgeforderten Unterschrift, dennoch eine weitergehende Sorgfaltspflicht haben und notfalls eben ein ungeeignetes Produkt auch mal nicht verkaufen dürfen, wenn absehbar ist, daß dieses nicht bestimmungsgemäß verwendet wird, wenn wir nicht in Anspruch genommen werden wollen. Jedoch sind wir nach Auffassung des Gerichts gar nicht Schuld an der Situation, sondern der Gärtner, der das Grab durchgewässert hat.
Der Sarg hätte ansonsten eine ausreichende Zeit lang gehalten und daß Gräber früher oder später absinken, sei nach eigener Anschauung des Gerichts, vollkommen normal. Ob dies nun nach 2 oder 12 Jahren geschehe sei von vielen Faktoren abhängig, möglicherweise auch von der Sargbeschaffenheit, aber eben vollkommen normal. Der Sachverständige habe den Sarg als vollkommen einwandfrei und im Vergleich zu ausländischen Särgen als durchaus stabil bezeichnet, deshalb sei am frühen Einbruch des Sargdeckels in erster Linie wohl das ausgiebige Wässern durch den Gärtner Schuld und den habe die Klägerin selbst beauftragt, wie sie beim Ortstermin ja selbst bestätigt habe.

Ich bin froh!

Doch bei dem Satz, daß man ggfs. in Anspruch genommen werden kann, wenn Produkte nicht bestimmungsgemäß verwendet werden, bin noch noch viel froher, daß ich keine Salatgurken verkaufe…
Honi soit qui mal y pense!


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter:

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

Lesen Sie bitte auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
14 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Wasabi
16 Jahre zuvor

Doch bei dem Satz, daß man ggfs. in Anspruch genommen werden kann, wenn Produkte nicht bestimmungsgemäß verwendet werden, bin noch noch viel froher, daß ich keine Salatgurken verkaufe…

Vor allem wenn man sich mal die Arztkosten fuer die Entfernung ebenjener anschaut *grinsel*

Jupp Schlabotnik
16 Jahre zuvor

Hi Undertaker,

sag mal, hast du auch schon mal ne "Mafia-Bestattung" http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/08/23/m…?

Viele Grüße!

Jupp

undertaker
16 Jahre zuvor

@Schlabotnik: Das weiß ich nicht! Wir hatten mal eine doch recht merkwürdige Bestattung die wir hier intern die "Mafioso Beerdigung" nennen. Die Umstände erfüllten viele der Klischees. Aber vermutlich war es nur ein ganz harmloser Italiener und nichts weiter dahinter.

16 Jahre zuvor

Auch wenn du (zum Glück!) Recht bekommen hast – ich finde es ehrlich gesagt eine Frechheit, daß man dich trotz aller Aufklärung eventuell haftbar hätte machen können. Wenn die Frau nunmal so bescheuert ist und alle gute Ratschläge in den Wind schießt, dann ist das einfach ihr Problem.

16 Jahre zuvor

Gratuliere. Manchmal gewinnen halt doch die Guten… 🙂

jan
16 Jahre zuvor

erstmal glückwunsch dazu. aber: sacken gräber nicht im allgemeinen IMMER nach den ersten 6 monaten ab? so wurde mir das erzählt und so war's dann letztendlich auch: nach 6/7 monaten (natürlich unter der schneelast im tiefsten winter) ist es echt stark abgesackt, bestimmt 10 cm. naja, war ja drauf eingestellt …

Chrissy
16 Jahre zuvor

Na ganz toll.. und so ne Unterschrift von wegen das sie weiss der Sarg ist nicht vorgesehen und was deswegen passieren kann ist vollkommen uninteressant?

16 Jahre zuvor

@jan: Hmm, das hängt vielleicht von der Kompaktheit bzw. Schwere des Erdreiches ab. So eine Schicht frisch aufgegrabener Erde enthält auch immer viel Luft. Je leichter die Erde ist, desto mehr Zwischenräume gibt es. Hängt dann aber auch vom Wetter ab, das am Tag der Bestattung herrschte. Trockene Erde ist nicht so kompakt wie regennasse. Lehmiger Boden kompakter als sandiger. Dann verdichtet sich im Laufe der Zeit die Erde, vor allem wenn noch Last in Form von Schnee drauf kommt, wodurch der Boden etwas absacken kann. Allmählich oder schlagartig. Das kommt dann wieder auf die Konsistenz des Bodens ab. Der Friedhofswärter wird das aber wohl wissen. Wir hatten dieses Problem bei unserem Familiengrab jedenfalls nicht. Das Grab meiner Schwiegeroma brauchte ganze 25 Jahre bevor es schlagartig eingesackt ist. Tja, das war damals noch echte Wertarbeit (;-) oder der Boden ist so, dass die Zersetzung einfach sehr, sehr langsam vonstatten geht und wahrscheinlich auch sehr kompakt. Für die Zersetzung braucht man eben Pilze und Bakterien und wenn die Bedingungen ungünstig sind – z.B. wenig Luft in… Weiterlesen »

16 Jahre zuvor

Ich schließe mich den Glückwünschen zum Prozeßausgang an und hoffe, daß Dir derartiger Unsinn in Zukunft erspart bleibt.

Fazit: Man kann nicht vorsichtig genug sein.

16 Jahre zuvor

Ich bin kein Jurist, aber heißt das große "Aber" nicht für Euch, dass Ihr den Kunden in Zukunft drauf hinweisen könnt, dass es Euch nicht erlaubt sei, Bestattungen in dafür "ungeeigneten" Särgen durchzuführen und diese (die Kunden) deshalb ein "richtiges" Modell nehmen *müssen*?

Lim_Dul
16 Jahre zuvor

Man sollte berücksichtigen, dass die nur ein einzelnen Gerichtsurteil ist. Ein anderes Gericht kann durchaus auch anders entscheiden.

Und so dumm ist der Hinweis nicht, dass man ein Produkt nicht verkaufen darf, wenn es klar ist, dass es zweckentfremdet wird. Ist halt die Frage, wie streng das Gericht das gemeint hat. Überspitzt formuliert würde es sonst bedeuten, dass man jemanden, der vor wut schnaubend im Laden steht und seine Frau abstechen will, auch ein Messer verkaufen darf, wenn er unterschreibt, dass er darauf hingewiesen wurde, dass man damit keine Leute erstechen darf.

Klar ist das überspitzt formuliert und da greifen auch noch andere Sachen, aber wenn klar ist, dass das, was die Kunden vorhaben, zu einer "Katastrophe" führt, muss man halt auch mal nein sagen. Die interessante Frage ist halt, wie definiert man Katastrophe. Und das ist dann wieder eine Einzelfallsentscheidung.

Letztendlich bedeutet diese Aussage nur, man kann sich nicht für alles einen Persilschein ausstellen lassen, wenn man weiß, dass da was schiefgehen wird.

16 Jahre zuvor

Da hast du ja Glück gehabt, denn nicht immer bekommt man Recht, wenn Recht hat. Aber wie verhältst du dich bei nächsten mal in einem ähnlich gelagerten Fall? Notfalls also auf das Geschäft verzichten, was?

16 Jahre zuvor

wow, bin ich ja gar nicht gewohnt dass man erfährt wie es ausgeht, beim lawblog wird immer nur über das verfahren nie über den Ausgang geredet 🙁

Aber meine Frage dir mir unter den Nägeln brennt: Wie hat denn die gute Frau reagiert?

Christan
16 Jahre zuvor

Hi Undertaker! Die Lady ist selber schuld – der heisst nicht umsonst Verbrenner. Und der Gärtner soll keine Überschwemmung anrichten!




Rechtliches


14
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex
Skip to content