Fundstücke

Macht Euch bereit, die Zombies kommen!

vorübergehend Verstorbene

vorübergehend VerstorbeneDa geistert seit Tagen eine Formulierung durchs Netz, die -wie könnte es anders sein- unseren österreichischen Nachbarn eingefallen ist, die ja gerne über unser deutsches Preußentum die Nase rümpfen und dabei selbst in einer ausufernden Bürokratie gefangen sind, die natürlich -ganz wie bei uns- amtsschimmelwiehernde Stilblüten treibt.

So ist in der Friedhofsordnung der Stadt Klagenfurt aus dem Jahre 1972 tatsächlich der Begriff „vorübergehend Verstorbene“ zu finden.

Es heißt dort:

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„Die Friedhofsverwaltung führt eine Sammelgruft in der vorübergehend Verstorbene beerdigt werden.“

Das Bild von diesem Text hat Leser Heinz ursprünglich bei Michael Ziesmann auf Twitter entdeckt, es ist aber schon im Orkus der Tweets verschwunden.
Zu finden ist das Beweisstück noch hier bei Pulverdampf.

Da fragt man doch am besten bei der zuständigen Stelle in Klagenfurt an, oder?

Die beim Magistrat der Stadt Klagenfurt müssen doch wissen wer oder was die österreichischen „vorübergehend Verstorbenen“ sind.

Heute habe ich folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr Wilhelm!
Bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, daß es sich um einen Auszug von einer Friedhofsordnung aus dem Jahr 1972 handelt welche inzwischen mehrfach überarbeitet wurde.
Der diesbezügliche Punkt lautet aktuell:

„(7) In einer Sammelgruft werden Verstorbene, gegen deren endgültige Beisetzung ein Hindernis besteht oder über deren Überführung erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden soll, vorübergehend beerdigt.“

In Anlage wird die derzeit gültige Friedhofsordnung übermittelt.
Für weitere Anfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Ing. Hans Jürgen Melcher
Abteilung Gesundheit | Hygiene – Friedhofverwaltung
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee

Dabei ist das „Much ado about nothing“ also auf Deutsch oder besser Österreischisch: Viel Lärm um nichts.

Es ist nämlich nicht die Formulierung „vorübergehend Verstorbene“ gemeint, die impliziert, da sei jemand nur zeitweise tot, sondern das Wort vorübergehend bezieht sich auf den Akt des Beerdigens.
Personen, die derzeit noch nicht in einem regulären Grab beigesetzt werden können, werden in einer solchen Sammelgruft eben vorübergehend beerdigt.

Die Formulierung hätte korrekter bzw. verständlicher so lauten können:

„Die Friedhofsverwaltung führt eine Sammelgruft in der Verstorbene vorübergehend beerdigt werden.“

Einfach nur zwei Wörter tauschen, fertig.

Also doch keine Österreichischen Zombies. Wobei meine österreichisch-ungarische K.u.K1.-Putzfrau gerade sagt: „So langsam wie in Österreich alles geht, sind da eh nur Zombies am Werk.“

Alles Schmäh, oder?

1 K.u.K. = Küche und Kinderzimmer (Hände weg vom Büro, sonst stirbst Du!)
Bild: Ausschnitt aus: Quelle flickr.com, Urheber: Joel Friesen, Genehmigung: Creative Commons-Lizenz Namensnennung 2.0

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