Gestern ist mein Vater verstorben. Wir haben bereits eine Familiengrabstätte. Mein Großvater liegt seit 12,5 Jahren auf dem Familiengrab. Kann mein Vater direkt auf meinen Großvater beigesetzt werden, oder ist die Ruhezeit zu kurz?
Das kann man so nicht sofort sagen.
Wenn es so ist, daß nur Ihr Großvater in dem Grab bestattet ist und es sich um eine Familiengrab (also für mehrere Personen handelt), dürfte der Bestattung einer weiteren Person nichts im Wege stehen.
Grundsätzlich sind Familiengräber (auch Wahlgräber, mehrstellige Gräber oder Gruften genannt) für die Beerdigung mehrerer Personen vorgesehen.
Die Ruhezeit spielt hierbei nur deshalb eine Rolle, weil nach Ablauf der Ruhezeit der dort begrabene Mensch als vergangen gilt und sein Platz von einem weiteren Verstorbenen eingenommen werden kann.
Beispiel: Im Jahr 1980 wurden Oma und Opa in einem vierstelligen Grab beigesetzt. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Im Jahr 2000 war diese Zeit für Oma und Opa abgelaufen, im Grab sind wieder vier Stellen frei.
Im Jahr 2000 wurde eine weitere Person dort bestattet. Es ist nun noch Platz für drei Personen. Ab dem Jahr 2020 können wieder vier Personen ins Grab.
Das bedeutet, daß in einem vierstelligen Grab in den meisten Fällen viel mehr Personen beigesetzt werden können.
Ruhezeit bedeutet nicht, daß während der laufenden Ruhezeit diese Ruhe nicht durch weitere Bestattungen im selben Grab gestört werden dürfte, sofern noch Platz im Grab ist.
Es ergibt sich immer das Problem mit hoch und tief und links und rechts.
In einem vierstelligen Grab werden die Personen ja nicht alle vier nebeneinander beigesetzt. Das wäre höchstens bei sehr großen und breiten Grabanlagen der Fall.
Im Normalfall hingegen werden zwei Verstorbene, und zwar bestenfalls diejenigen die zuerst ins Grab kommen, sehr tief bestattet, sodaß oben drüber noch Platz für zwei neuere Bestattungen ist.
Diese Personen liegen also tief-links und tief-rechts.
Sterben später dann weitere Personen, kommen die oben drüber, also hoch-links und hoch-rechts.
Hier muß man aber klug entscheiden, ob die neuere Bestattung links oder rechts stattfindet.
Man schaut, daß man die neue Bestattung über dem Platz durchführt, dessen Ruhezeit am wenigsten abgelaufen ist.
Sonst ist es so, daß eventuell „tief-links“ abgelaufen und frei ist und „hoch-links“ noch lange nicht.
„Hoch-links“ müßte dann bei einer weiteren Bestattung sozusagen tiefergelegt werden. Da spielen aber einige wenige Friedhöfe nicht mit.
Normalerweise ist das aber kein Problem.
Hieraus kann sich aber ergeben, daß man zwei ziemlich zur gleichen Zeit Verstorbene auf einer Seite des Grabes übereinander bestattet und nicht nebeneinander, um auf der anderen Seite zwei gut erreichbare Plätze frei zu haben.
Das Ganze erfordert also gewisse Überlegungen, die in der Regel der Friedhofsverwalter anstellt, der sich damit auskennt.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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ich hoffe doch sehr, dass er seit 12,5 Jahren IM Grab liegt – und nicht AUF selbigem! 😉
@Chris: Ich habe natürlich bewußt mit dieser Formulierung gespielt. Aber die Dame hat tatsächlich von „auf dem Grab“ geschrieben. Das ist mir in neuerer Zeit schon mehrfach begegnet und scheint eine ost- oder mitteldeutsche Variante zu sein, daß man davon spricht, jemand sei auf einem Grab (sprich auf einer Grabstelle) begraben.
Das ist mir zumindest aus der Gegend um Dresden/Meißen bzw. dem Vogtland nicht geläufig.
Hat irgendwie etwas vom Hütchenspieler.
Solch eine ähnliche Formulierung gab doch in einer älteren Anfrage auch schon mal: „mein Vater liegt seit xx Jahre n tot auf dem Friedhof herum“. Der Schlusssatz in Peters Antwort war in (sinngemäß) „wenn es aber so ist, dass Dein Vater wirklich seit xx Jahren tot auf dem Friedhof liegt, rate ich, ihn endlich beerdigen zu lassen“.
😉