Wer in seiner Wohnung stirbt, verhält sich vertragsgemäß. Er überschreitet damit nicht das Gebrauchsrecht an der Wohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Schwartau hervor. erben müssen Wohnung nach Tod des Mieters nicht renovieren
Ist schon etwas älter das Urteil (2001) aber es ist dennoch interessant welche Urteile zum Thema Tod und Sterben gefällt werden.
Herzlichen Dank an den Einsender.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
Unterstützen Sie das Blog bitte mit einer Spende. Klicken Sie hier.
Hilfeaufruf vom Bestatterweblog
Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!
@alpha: ich denke nicht, dass das nur ein Problem des gesunden Menschenverstandes ist. Das Hauptproblem ist die Gier des Vermieters, die den letzten Funken Anstand und Mitgefühl verschwinden lässt. Widerlich ist sowas.
Der Fall war dann doch etwas anders gelagert. Der Mieter war offenbar länger in der Wohnung gelegen und teilweise schon in Verwesung übergegangen. Klar, dass der Vermieter renovieren musste. Wer nun die Kosten trägt, das hat das Gericht entschieden. Eine bisher durchaus offene Frage.
Wow, dass der Vermieter ernsthaft noch 16.000 DM forderte, nachdem er schon die Kaution einbehielt und bereits Geld von den Angehörigen bekommen hat. Da fehlen einem die Worte…
Widerlich!
Ja, was denkt ihr eigentlioch kostet eine komplette Entrümpelung einer nach Leiche stinkenden Wohnung? Von den Sachen kann man meines Wissen nichts mehr gebrauchen. Dann alles Raus reißen, und nachdem die Frau da ja wohl länger lag dürfte es nicht mit neuer Tapette getan sein. Der Geruch zieht ja in Türrahmen,Türe Fensterrahmen usw ein. Oder Irre ich mich da? Und wenn man dann keine billigen Schwarzarbeiter sondern normale Firmen nutzt, kommt da schon ganz schnell mal ne Summe zusammen. Und da finde ich das Urteil nicht gut. Versaue ich eine Wohnung durch rauchen und die Wohnung ist mit sogenanten Schöhnheitsreperaturen nicht mehr in einen ordentlichen Zustand zu bringen, so muss ich das Zahlen. Darüber gabs auch schon Urteile. Warum wird hier anders gehandelt?
Manchmal kann ich die ganzen Vermieter die immer mehr pro m² haben wollen verstehen. Man muss ja genug Geld ansammeln um bei solchen Aktionen nicht pleite zu gehen.
So eine Entrümpelung kostet zwischen 1.000 und 5.000+ Euro. Es kommt immer auf die Umstände an und die Menge des zu entsorgenden Guts. Aber, was glaubst Du, wieviele Artikel, die man auf dem Flohmarkt und bei Ebay kaufen kann, die als Dachbodenfund in Wirklichkeit aus einer solchen Wohnung stammen? Ein Bekannter hat so eine Firma für Haushaltsauflösungen und letztendlich ist es so, wie beim Schlachter, der ein Schwein komplett verwertet. Da bleibt kaum was übrig. So ist das da auch. Große verschmutzt Teile gehen auf den Sperrmüll, alles andere wird irgendwie „verwurstet“, sprich zu Geld gemacht. Und ja, Du hast Recht: Die Miete, die ein Vermieter einnimmt, gehört eben doch nicht zu 100% ihm, sondern allein aus der Tatsache, daß Besitz verpflichtet, ist schon abzuleiten, daß er auch für solche ungünstigen Fälle vorsorgen muß. Naturkatastrophen, Feuer und Mietnomaden, verstorbene Mieter, Ungeziefer und Hausschwamm können ohne böses Zutun einfach so entstehen. Ja, auch Mietnomaden. Denn irgendwann müssen sie einmal in Not geraten sein und haben dann in ihrer Not eine Wohnung mitsamt fast des ganzen Hab… Weiterlesen »
Versterben darf der Mieter natürlich. Neulich las ich im Kölner Stadt-Anzeiger: Das Mietverhältnis gilt über den Tod hinaus. Demnach können die Erben den Mietvertrag übernehmen. Möchten sie das nicht, müssen sie die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten und müssen so lange die Miete weiter Zahlen. Und ja, sie müssen auch renovieren, wenn der Erblasser Schäden verursacht hat. Ansonsten bleibt dem Vermieter nur die Kaution. http://www.ksta.de/rechtsanwaelte-und-kanzleien/tod-des-wohnungsvermieter-unsicherheit-fuer-erben-und-vermieter,15216250,24745286.html
Hajo
10 Jahre zuvor
da wiehert der Amtsschimmel .. leider typisch deutsch!
ein anderer Stefan
10 Jahre zuvor
Money Quote: „Ein Verstorbener könne nicht mehr schuldhaft handeln, stellte das Amtsgericht fest.“
Gut, dass das endlich mal geklärt ist 😉
Ich finde es übrigens rein menschlich nachvollziehbar, wenn der Vermieter die Renovierungskosten in diesem Fall wiederhaben möchte – so eine Renovierung ist dann doch etwas intensiver als die üblichen Malerarbeiten… Dass das Gericht dem nicht gefolgt ist, finde ich allerdings richtig – das ist das unternehmerische Risiko des Vermieters.
Da hat mein Vater ja „Glück“ gehabt:Mutti starb in der gemeinsamen Wohnung und wurde schnell gefunden. Ich denke, das war in ihrem Sinn, wünsche ich mir für mein Ende irgendwie auch. Ich mag weder Krankenhäuser noch Heime!
Danke sagen
Sie haben Rat gefunden? Wir konnten Ihnen helfen? Dann zeigen Sie sich doch erkenntlich:
Nekrolog
Dieter Burdenski ist tot
Dieter „Budde“ Burdenski (* 26. November 1950 in Bremen; † 9. Oktober 2024 ebenda) war ein deutscher Fußballtorwart. Er spielte...
Caterina Valente ist tot
Caterina Valente ist tot. Jüngeren Menschen ist der Name vielleicht kein Begriff mehr. Aber der Weltstar war spätestens seit den...
Peter Zwegat ist tot
Fernseh-Schuldnerberater Peter Zwegat ist gestorben. Bekannt wurde Peter Zwegat durch die von 2007 bis 2015 auf RTL ausgestrahlte Reality-TV-Serie Raus...
Friedrich Schorlemmer ist tot
Friedrich-Wilhelm Schorlemmer (* 16. Mai 1944 in Wittenberge; † 9. September 2024 in Berlin) war ein deutscher evangelischer Theologe und...
James Earl Jones gestorben
James Earl „Todd“ Jones (* 17. Januar 1931 in Arkabutla, Tate County, Mississippi; † 9. September 2024 im Dutchess County,...
und wieder zeigt sich, dass gesunder Menschenverstand und Papierkram nichts miteinander zu tun hat …
@alpha: ich denke nicht, dass das nur ein Problem des gesunden Menschenverstandes ist. Das Hauptproblem ist die Gier des Vermieters, die den letzten Funken Anstand und Mitgefühl verschwinden lässt. Widerlich ist sowas.
Der Fall war dann doch etwas anders gelagert. Der Mieter war offenbar länger in der Wohnung gelegen und teilweise schon in Verwesung übergegangen. Klar, dass der Vermieter renovieren musste. Wer nun die Kosten trägt, das hat das Gericht entschieden. Eine bisher durchaus offene Frage.
Was meinst du damit? Hier stimmen doch gesunder Menschenverstand und „Papierkram“ überein!
Wow, dass der Vermieter ernsthaft noch 16.000 DM forderte, nachdem er schon die Kaution einbehielt und bereits Geld von den Angehörigen bekommen hat. Da fehlen einem die Worte…
Widerlich!
Ja, was denkt ihr eigentlioch kostet eine komplette Entrümpelung einer nach Leiche stinkenden Wohnung? Von den Sachen kann man meines Wissen nichts mehr gebrauchen. Dann alles Raus reißen, und nachdem die Frau da ja wohl länger lag dürfte es nicht mit neuer Tapette getan sein. Der Geruch zieht ja in Türrahmen,Türe Fensterrahmen usw ein. Oder Irre ich mich da? Und wenn man dann keine billigen Schwarzarbeiter sondern normale Firmen nutzt, kommt da schon ganz schnell mal ne Summe zusammen. Und da finde ich das Urteil nicht gut. Versaue ich eine Wohnung durch rauchen und die Wohnung ist mit sogenanten Schöhnheitsreperaturen nicht mehr in einen ordentlichen Zustand zu bringen, so muss ich das Zahlen. Darüber gabs auch schon Urteile. Warum wird hier anders gehandelt?
Manchmal kann ich die ganzen Vermieter die immer mehr pro m² haben wollen verstehen. Man muss ja genug Geld ansammeln um bei solchen Aktionen nicht pleite zu gehen.
Und nein ich bin kein Vermieter, nur Realist.
So eine Entrümpelung kostet zwischen 1.000 und 5.000+ Euro. Es kommt immer auf die Umstände an und die Menge des zu entsorgenden Guts. Aber, was glaubst Du, wieviele Artikel, die man auf dem Flohmarkt und bei Ebay kaufen kann, die als Dachbodenfund in Wirklichkeit aus einer solchen Wohnung stammen? Ein Bekannter hat so eine Firma für Haushaltsauflösungen und letztendlich ist es so, wie beim Schlachter, der ein Schwein komplett verwertet. Da bleibt kaum was übrig. So ist das da auch. Große verschmutzt Teile gehen auf den Sperrmüll, alles andere wird irgendwie „verwurstet“, sprich zu Geld gemacht. Und ja, Du hast Recht: Die Miete, die ein Vermieter einnimmt, gehört eben doch nicht zu 100% ihm, sondern allein aus der Tatsache, daß Besitz verpflichtet, ist schon abzuleiten, daß er auch für solche ungünstigen Fälle vorsorgen muß. Naturkatastrophen, Feuer und Mietnomaden, verstorbene Mieter, Ungeziefer und Hausschwamm können ohne böses Zutun einfach so entstehen. Ja, auch Mietnomaden. Denn irgendwann müssen sie einmal in Not geraten sein und haben dann in ihrer Not eine Wohnung mitsamt fast des ganzen Hab… Weiterlesen »
Versterben darf der Mieter natürlich. Neulich las ich im Kölner Stadt-Anzeiger: Das Mietverhältnis gilt über den Tod hinaus. Demnach können die Erben den Mietvertrag übernehmen. Möchten sie das nicht, müssen sie die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten und müssen so lange die Miete weiter Zahlen. Und ja, sie müssen auch renovieren, wenn der Erblasser Schäden verursacht hat. Ansonsten bleibt dem Vermieter nur die Kaution.
http://www.ksta.de/rechtsanwaelte-und-kanzleien/tod-des-wohnungsvermieter-unsicherheit-fuer-erben-und-vermieter,15216250,24745286.html
da wiehert der Amtsschimmel .. leider typisch deutsch!
Money Quote: „Ein Verstorbener könne nicht mehr schuldhaft handeln, stellte das Amtsgericht fest.“
Gut, dass das endlich mal geklärt ist 😉
Ich finde es übrigens rein menschlich nachvollziehbar, wenn der Vermieter die Renovierungskosten in diesem Fall wiederhaben möchte – so eine Renovierung ist dann doch etwas intensiver als die üblichen Malerarbeiten… Dass das Gericht dem nicht gefolgt ist, finde ich allerdings richtig – das ist das unternehmerische Risiko des Vermieters.
Da hat mein Vater ja „Glück“ gehabt:Mutti starb in der gemeinsamen Wohnung und wurde schnell gefunden. Ich denke, das war in ihrem Sinn, wünsche ich mir für mein Ende irgendwie auch. Ich mag weder Krankenhäuser noch Heime!