DIREKTKONTAKT

Fundstücke

Mieter darf in seiner Wohnung versterben: Sterben gehört zum vertragsgemässen Gebrauch der Wohnung

Wer in seiner Wohnung stirbt, verhält sich vertragsgemäß. Er überschreitet damit nicht das Gebrauchsrecht an der Wohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Schwartau hervor.
erben müssen Wohnung nach Tod des Mieters nicht renovieren

Ist schon etwas älter das Urteil (2001) aber es ist dennoch interessant welche Urteile zum Thema Tod und Sterben gefällt werden.
Herzlichen Dank an den Einsender.

Ratgeber für Schwerhörige

Mehr hier

In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 28 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 23. September 2014

Lesen Sie bitte auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
11 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
9 Jahre zuvor

und wieder zeigt sich, dass gesunder Menschenverstand und Papierkram nichts miteinander zu tun hat …

Caramelia
Reply to  alpha
9 Jahre zuvor

@alpha: ich denke nicht, dass das nur ein Problem des gesunden Menschenverstandes ist. Das Hauptproblem ist die Gier des Vermieters, die den letzten Funken Anstand und Mitgefühl verschwinden lässt. Widerlich ist sowas.

Reply to  alpha
9 Jahre zuvor

Der Fall war dann doch etwas anders gelagert. Der Mieter war offenbar länger in der Wohnung gelegen und teilweise schon in Verwesung übergegangen. Klar, dass der Vermieter renovieren musste. Wer nun die Kosten trägt, das hat das Gericht entschieden. Eine bisher durchaus offene Frage.

Bernd
Reply to  alpha
9 Jahre zuvor

Was meinst du damit? Hier stimmen doch gesunder Menschenverstand und „Papierkram“ überein!

9 Jahre zuvor

Wow, dass der Vermieter ernsthaft noch 16.000 DM forderte, nachdem er schon die Kaution einbehielt und bereits Geld von den Angehörigen bekommen hat. Da fehlen einem die Worte…
Widerlich!

Stefan
Reply to  nickel
9 Jahre zuvor

Ja, was denkt ihr eigentlioch kostet eine komplette Entrümpelung einer nach Leiche stinkenden Wohnung? Von den Sachen kann man meines Wissen nichts mehr gebrauchen. Dann alles Raus reißen, und nachdem die Frau da ja wohl länger lag dürfte es nicht mit neuer Tapette getan sein. Der Geruch zieht ja in Türrahmen,Türe Fensterrahmen usw ein. Oder Irre ich mich da? Und wenn man dann keine billigen Schwarzarbeiter sondern normale Firmen nutzt, kommt da schon ganz schnell mal ne Summe zusammen. Und da finde ich das Urteil nicht gut. Versaue ich eine Wohnung durch rauchen und die Wohnung ist mit sogenanten Schöhnheitsreperaturen nicht mehr in einen ordentlichen Zustand zu bringen, so muss ich das Zahlen. Darüber gabs auch schon Urteile. Warum wird hier anders gehandelt?

Manchmal kann ich die ganzen Vermieter die immer mehr pro m² haben wollen verstehen. Man muss ja genug Geld ansammeln um bei solchen Aktionen nicht pleite zu gehen.

Und nein ich bin kein Vermieter, nur Realist.

Reply to  Stefan
9 Jahre zuvor

So eine Entrümpelung kostet zwischen 1.000 und 5.000+ Euro. Es kommt immer auf die Umstände an und die Menge des zu entsorgenden Guts. Aber, was glaubst Du, wieviele Artikel, die man auf dem Flohmarkt und bei Ebay kaufen kann, die als Dachbodenfund in Wirklichkeit aus einer solchen Wohnung stammen? Ein Bekannter hat so eine Firma für Haushaltsauflösungen und letztendlich ist es so, wie beim Schlachter, der ein Schwein komplett verwertet. Da bleibt kaum was übrig. So ist das da auch. Große verschmutzt Teile gehen auf den Sperrmüll, alles andere wird irgendwie „verwurstet“, sprich zu Geld gemacht. Und ja, Du hast Recht: Die Miete, die ein Vermieter einnimmt, gehört eben doch nicht zu 100% ihm, sondern allein aus der Tatsache, daß Besitz verpflichtet, ist schon abzuleiten, daß er auch für solche ungünstigen Fälle vorsorgen muß. Naturkatastrophen, Feuer und Mietnomaden, verstorbene Mieter, Ungeziefer und Hausschwamm können ohne böses Zutun einfach so entstehen. Ja, auch Mietnomaden. Denn irgendwann müssen sie einmal in Not geraten sein und haben dann in ihrer Not eine Wohnung mitsamt fast des ganzen Hab… Weiterlesen »

9 Jahre zuvor

Versterben darf der Mieter natürlich. Neulich las ich im Kölner Stadt-Anzeiger: Das Mietverhältnis gilt über den Tod hinaus. Demnach können die Erben den Mietvertrag übernehmen. Möchten sie das nicht, müssen sie die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten und müssen so lange die Miete weiter Zahlen. Und ja, sie müssen auch renovieren, wenn der Erblasser Schäden verursacht hat. Ansonsten bleibt dem Vermieter nur die Kaution.
http://www.ksta.de/rechtsanwaelte-und-kanzleien/tod-des-wohnungsvermieter-unsicherheit-fuer-erben-und-vermieter,15216250,24745286.html

Hajo
9 Jahre zuvor

da wiehert der Amtsschimmel .. leider typisch deutsch!

ein anderer Stefan
9 Jahre zuvor

Money Quote: „Ein Verstorbener könne nicht mehr schuldhaft handeln, stellte das Amtsgericht fest.“
Gut, dass das endlich mal geklärt ist 😉

Ich finde es übrigens rein menschlich nachvollziehbar, wenn der Vermieter die Renovierungskosten in diesem Fall wiederhaben möchte – so eine Renovierung ist dann doch etwas intensiver als die üblichen Malerarbeiten… Dass das Gericht dem nicht gefolgt ist, finde ich allerdings richtig – das ist das unternehmerische Risiko des Vermieters.

5 Jahre zuvor

Da hat mein Vater ja „Glück“ gehabt:Mutti starb in der gemeinsamen Wohnung und wurde schnell gefunden. Ich denke, das war in ihrem Sinn, wünsche ich mir für mein Ende irgendwie auch. Ich mag weder Krankenhäuser noch Heime!




Rechtliches


11
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex
Skip to content