Frag doch den Undertaker

Müssen wir das Abräumen des Grabes bezahlen?

guten tag, ich habe mit sehr viel interesse ihre seite über grabpflege und kosten gelesen, danke erstmal. meine frage ist, die kidnerlose tante meines mannes ist im heim und mein mann ist der betreuer.
die grabstelle ihres mannes endet 2016. muß der mein mann als betreuer und neffe dann diese grabstelle fürs glattmachen bezahlen? es ist ein normales grab. Uns wurde gesagt, er muß nicht dafür aufkommen und was kostet es ungefähr?
würde mich über eine antwort freuen, dankeschön im voraus.

Die Frage kann Ihnen ohne weiteres das zuständige Friedhofsamt sofort beantworten.
Von hier aus kann ich nicht sagen, ob das etwas kosten wird und wie viel.
Denn auf manchen Friedhöfen ist es üblich, daß die Verwaltung Gräber einebnet und alles entsorgt, während auf anderen Friedhöfen akribisch nach Angehörigen gesucht wird, die die Kosten übernehmen sollen.

Wenn Kosten anfallen, dann setzen diese sich in erster Linie aus den Kosten für die Beseitigung der gärtnerischen Anlage und dem Entfernen von Einfassung und Grabstein zusammen.
Nun kann man natürlich die Blümchen und Sträucher auf dem Grab selbst entfernen und sie entweder anderen Grabpflegenden auf dem Friedhof schenken oder sie auf den Kompost werfen.
Anders sieht das mit Grabstein und Grabeinfassung aus.

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Während man vielleicht die oberirdischen Teile noch selbst wegmachen könnte, muß aber auch das oft tief in der Erde liegende Fundament des Steins herausgeholt werden.
Das sollte Sache eines Fachmanns, in diesem Fall eines Steinmetzes sein.
Manchmal nehmen Steinmetze für diese Arbeit den vorhandenen Stein, sofern der groß, dick und wertvoll ist, in Zahlung.
Ansonsten sind mit Kosten von 150-500 Euro zu rechnen.

Sofern nicht das Friedhofsamt das Abräumen übernimmt, müßten Sie sich also um einen Steinmetz bemühen und das Wegschaffen der Bepflanzung regeln.
Die eigentliche Grabstelle, also das rechteckige Stück Erde müssen Sie nicht irgendwie selbst einebnen oder so.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen helfen.

Die Betreuung endet nun aber mit dem Tode. Ob Sie als Nichte/Neffe für das Grab weiter zuständig sind (bestattungspflichtig/nutzungsberechtigt) verrät Ihnen das Landesbestattungsgesetz.
Da Sie mir den Ort nicht genannt haben, kann ich auch nicht nachschauen, welche Regelung in ihrem Bundesland gilt.

Ich war etwas hoppla-hop unterwegs, als ich die Antwort schrieb, heute hatte ich drei ähnlich gelagerte Fälle auf dem Tisch bzw. am Telefon.
Natürlich geht es hier darum, daß die Tante die Nutzungsberechtigte des Grabes ihres Mannes ist und der Neffe nur in der Funktion als Betreuer der Tante angesprochen wird, aber quasi an ihrer Stelle entscheidet und handelt.
Meiner Einschätzung nach hat der Neffe selbst keine Kosten zu tragen, da die Tante ja noch bevorrechtigt lebt.

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(©si)