Allgemein

Musik und andere GEMAinheiten

Wie sieht es eigentlich mit Musik bei Bestattungen bzw. Trauerfeiern aus: Beispielsweise wünscht sich der zu Bestattende ‚My Way‘ in der Interpretation von ‚Herman Brood‘ und die Familie hat das Lied nicht. Versucht Ihr dann, das Lied irgendwo aufzutreiben? Und wo ich gerade dabei bin: Wie sieht das mit der Gema aus? Müsst Ihr da auch bezahlen?

Bei besonderen Musikwünschen:
In den allermeisten Fällen kommen die Leute und bringen CDs, Cassetten oder Schallplatten mit. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sie einen besonderen Interpreten oder eine außergewöhnliche Interpretation wünschen.

Ansonsten ist es den Menschen oft nicht so wichtig, ob es jetzt die Quakenbrücker Philharmoniker oder die Vechtaer Symphoniker sind, die da von Platte spielen. Sie wollen nur ein bestimmtes Stück hören.

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Wir bemühen uns immer, diese Wünsche so genau wie möglich zu erfüllen. Wenn Paul Anka aber nicht aufzutreiben ist, muß auch mal Mario Lanza oder sonstwer herhalten.

Wir zahlen eine jährliche Pauschale an die GEMA, vor allem deshalb weil wir immer mal wieder unsere Lautsprecher auf dem Friedhof am Grab aufstellen und etwas abspielen. Ich weiß aber, daß andere Bestatter gar nichts bezahlen. Man streitet sich im wesentlichen auch noch darum, ob überhaupt eine GEMA-Pflicht besteht. Viele stehen auf dem Standpunkt, daß hier innerhalb einer geschlossenen Gesellschaft privat Musik wiedergegeben wird. Veranstalter der Trauerfeier ist ja nicht der gewerbliche Bestatter, sondern die Familie.

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Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#andere #gemainheiten #musik

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(©si)