Ich möchte gerne wissen, ob ein Grab auf einem normalen Friedhof zwangsläufig mit dem Namen des Verstorbenen versehen werden muss.
Egal ob auf einem Grabstein, Holzkreuz oder ähnlichem.
Kann man das Grab also ohne Beschriftung als reine bepflanzte Grabstelle belassen?
Ich weiß, dass es anonyme Friedwälder gibt, aber mich interessiert, ob es auf normalen Friedhöfen da eine Vorschrift gibt.
Vielen Dank für eine Antwort.
Hierüber geben die jeweiligen Friedhofssatzungen Auskunft. Diese hängen (auszugsweise) oft in den Schaukästen an den Friedhofsbüros oder können auf der Homepage des Friedhofsamtes oder beim Amt selbst eingesehen werden.
Zumeist gibt es auf den Friedhöfen verschiedene Felder oder Abteilungen, auf denen manchmal ganz unterschiedliche Gestaltungsvorschriften gelten. So sind auf dem einen Feld nur polierte, glatte Steine erlaubt, während auf einem anderen Feld nur rauhe, relativ unbehauene Steine gestattet sind. Manchmal ist auch alles durcheinander, bis hin zu Holzkreuzen usw. möglich.
Auf vielen Friedhöfen ist es eigentlich Vorschrift, nach gewisser Zeit einen Grabstein zu stellen.
Natürlich kann die Friedhofsverwaltung durch drohende Schreiben die Angehörigen diesbezüglich auch unter Druck setzen. Wenn diese aber einfach kein Geld für einen Stein haben, bleibt es oft bei einem Grab mit Holzkreuz oder ohne Grabstein.
Was auf einem Grabstein stehen muß, ist nicht einheitlich geregelt. Ich habe schon welche gesehen, auf denen einfach nur das Wort „Tschüss!“ gestanden hat.
Eine Auskunft, die auch auf Ihren Wohnort zutrifft, kann Ihnen das Friedhofsamt bzw. ein örtlicher Steinmetz geben.
Berücksichtigen Sie bitte auch, daß es oft in benachbarten Städten sehr unterschiedliche Regelungen gibt und es ohne weiteres sein kann, daß nur 5 Kilometer entfernt schon wieder ganz andere Bestimmungen gelten können.
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