Frag doch den Undertaker

Muss ich das bestellte Auto abnehmen, wenn der Käufer gestorben ist?

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Was ist, wenn ein Ehepartner allein ein Gut mit langer Lieferzeit bestellt hat, beispielsweise ein Auto.
Nun stirbt dieser Besteller vor der Anlieferung. Üblicherweise wird ja bei Übergabe bezahlt, evtl. ist vorher eine Anzahlung geflossen. Ist der überlebende Partner verpflichtet, das Fahrzeug abzunehmen und zu bezahlen ?

Diese Frage kann nur ein Jurist wirklich beantworten.
Manche stellen sich auf den Standpunkt, daß BGB § 313 hier maßgebend ist:

Werbung

§ 313 Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

Eine Diskussion zu dem Thema findet man hier im Internet.

Bild: Rike / pix elio.de

Bildquellen:

    Hashtags:

    Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

    Keine Schlagwörter vorhanden

    Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden


    Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

    Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




    Lesen Sie doch auch:


    (©si)