Ist man denn an das Bestattungsunternehmen gebunden, welches man zuerst angerufen hat um den verstorbenen überhaupt erstmal abzuholen?
Oder kann man nach dem Transport des Verstorbenen dem zuerst beauftragten Bestattungsunternehmen dann immer noch sagen, dass man sich noch andere Angebote einholen möchte?
Leider findet man dazu im Internet kaum Infos.
Auch nicht in diesem Blog hier…
Dann hast Du nicht richtig gesucht.
Mit dem Suchbegriff „anderer Bestatter“ beispielsweise wird man schnell fündig:
https://bestatterweblog.de/sprengelpflicht-fuer-bestatter/
Trauernde und Vorsorgewillige haben völlig freie Auswahl unter den Bestattern.
Sie sind weder an den nächsten Bestatter gebunden, noch müssen Sie einem telefonisch befragten Bestatter auch den Auftrag erteilen.
Selbstverständlich ist es möglich, bei mehreren Bestattern anzurufen, und sich nach Preisen und Leistungsspektrum zu erkundigen.
Einen Auftrag hat der kontaktierte Bestatter erst, wenn das konkret gesagt oder bestenfalls ein Auftrag unterschrieben wurde.
Hat der Bestatter bereits einen Auftrag erhalten, hat der Kunde einen Vertrag geschlossen, auf dessen Einhaltung beide Vertragspartner einen Anspruch haben. Der Kunde darf erwarten, dass die beauftragte Leistung auch erbracht wird, und der Bestatter darf davon ausgehen, dass er auch das beauftragte Dienstleistungs- und Warenlieferungspaket erfüllen und in Rechnung stellen darf.
Wenn man also Bestatter A den Auftrag für die komplette Bestattung gibt, dann aber noch Bestatter B einschaltet. Kann es passieren, dass A Schadensersatz bzw. zusätzliche Kosten berechnet, und man bei B auch nochmal zahlen muss. In der Regel fallen dann auf jeden Fall zusätzliche Fahrtkosten an, und sie sind erfahrungsgemäß besonders teuer.
Wenn der Bestatter nur den Auftrag hatte, den Verstorbenen zu überführen, dann endet sein Auftrag, wenn die Überführung durchgeführt wurde.
Mit der weiteren Bestattung kann dann ein anderer Bestatter beauftragt werden.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Wie ist das, wenn das Krankenhaus / das Altenheim ohne Rückfrage zunächst eine Abholung durch einen „Vertragsbestatter“ veranlasst:
Ich denke, bei Tod im Altenheim oder KH wird von den Angehörigen meistens jemand erreichbar sein. Aber z.B. bei Unfalltod auf der Autobahn, Auffinden von Suizidopfern? Da kann es doch dauern, bis die Angehörigen kontaktiert werden können.
Darf der Bestatter mehr machen als das Abholen ?
Was darf er ausser dem Abholen noch in Rechnung stellen ?
Wenn der erste Transport bereits in einem Sarg geschieht, ist der doch hinterher wertlos. Wenn die Angehörigen aber den Sarg nicht wollen?
Müssen die Angehörigen alle denkbaren Kosten dafür übernehmen ?
(Transport, Kühlung, …)
Wo bringen Bestatter die Toten unter, wenn sie, was sicher oft der Fall ist, gar keine eigene Unterbringungsmöglichkeit haben oder ist das bei Vertragsbestattern Voraussetzung ? Liefern Sie dann in Krematorien ein und holen ggf. später wieder ab ?