Ich erfahre ja ansonsten bei Unfällen selten etwas über die näheren Umstände. Dieses Mal ist das anders.
Der Sprinterfahrer ist am Unfallort geblieben und hat seine Beteiligung am Unfall zugegeben, das war gar keine Frage für ihn, er ist -so wurde mir berichtet- fix und fertig. Allerdings bestreitet er, zu schnell gefahren zu sein und sein Fahrzeug ist wohl auch nicht zu breit für die normalerweise ja viel schmalere linke Fahrbahn (auf Neudeutsch: Fahrstreifen) in Baustellenbereichen. Auch habe er gar nicht überholt, sondern sei mit dem Verkehr mitgeschwommen und er könne ja wohl nichts dafür, daß es rechts dann auf einmal langsamer vorwärts ging und dann mal wieder schneller. Das sei kein Überholen, sondern nur Vorbeifahren.
Er streitet auch nicht ab, daß es zu einer Berührung der Fahrzeuge gekommen ist, aber er will daran nicht oder zumindest nicht alleine die Schuld tragen.
Denn, so argumentiert er mit Hilfe eines Dolmetschers, die rechte Fahrbahn sei wegen der LKW viel breiter und der Geländewagenfahrer habe mehr Möglichkeiten zum Manövrieren als er. Er sei schon ziemlich weit links an der Betonkante gefahren und wenn dann ein Auto von rechts noch näher rückt, wo solle er dann bitte hin?
Die Leute aus dem Geländewagen wird man nicht mehr befragen können.
Wenn es so stimmt, wie der Mann das aussagt, dann hoffen wir mal, daß er einen Richter bekommt, der ihm das auch glaubt.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Im Zweifel für den Angeklagten.
Die anderen Beteiligten können keine Zeugenaussage mehr machen.
Bleibt nur zu hoffen dass es Unbeteilgte gibt die was gesehen haben, damit keiner ungestraft davon kommt.
Ich will dem Sprinterfahrer nicht Unrecht tun, aber sehr oft übertreiben die es.
Aber vielleicht sagt er auch die Wahrheit und auf dem rechten Fahrstreifen war jemand der sowieso unsicher Auto gefahren ist und mit der Baustelle überfordert war.
Ich weiß es nicht, ich war nicht dabei, aber Schlimm ist es in jedem Fall.
Nachtrag:
Sollte der Sprinterfahrer aber schuldig sein, aber damit durchkommen, wird ihn sein Gewissen sein Leben lang plagen. So abgebrüht kann kein normaler Mensch sein.
Ändert das was?
Eine Geldstrafe oder Führerscheinentzug ist eine ziemlich lächerliche Strafe gegenüber der Gewissheit den Tod von drei Menschen verschuldet zu haben…
@Peter: Haha das glaubst du ja wohl selber nicht o_O
Ich frage mich allerdings gerade, wie man in einer Baustelle so einen Unfall durch eine Fahrzeugberührung verursachen kann.
Und wenn da Verkehr war, wird es ja wohl auch Zeugen geben… irgendwie komische Geschichte :-/
@4: Gugg dir doch an wie das mit dem „Turbo-Rolf“ war. Da hatten sich die Fahrzeuge nicht mal berührt. Trotzdem ist eine Kleinwagenfahrerin so erschreckt, daß sie rechts abgefahren ist und einen tödlichen Unfall hatte…
Naja, wenn er der Meinung ist, der Geländewagenfahrer hätte manövrieren müssen, weil er selber schon ganz am Betonrand war, dann hatte er eben *nicht* genug Platz auf dem linken Streifen…
Auch unter den Sprinter-Fahrern gibt es solche und solche.
Auch ich habe meine Erfahrungen mit den Möchtegern-Piloten in ihren Kleinfrachtern gemacht – bis hin zu dem, der mir meinen Kofferraum deftig verkleinert hat, weil er viel zu dicht hinter mir fuhr, als ich mal kräftig bremsen musste…
Andererseits fallen mir beim Überholen immer wieder PKW auf, die auf der rechten Spur weit mehr Platz für sich beanspruchen als die LKW.
Oder anders ausgedrückt: die LKW halten nahezu ausnahmslos einen konstanten, nicht allzu großen Abstand vom rechten Fahrbahnrand. Die PKW dazwischen halten sich oft ziemlich weit links in der Spur.
Insofern bin ich durchaus bereit, dem Sprinter-Fahrer seine Version zu glauben, wenn nicht andere Fakten dem widersprechen.
@6 es gibt genug fahrunfähige Leute, die in Baustellen rechts fahren und trotzdem in ihrem Streifen bis über die Markierung fahren, auch wenn – oder gerade wenn – jemand überholt.
Meine Meinung über SUV-/Geländewagen-Fahrer ist ne ziemlich ähnliche wie die über Sprinter(bzw. Konkurrenzprodukt-)fahrer.
Gefühlt viel Schatten und wenig Licht, auch wenn in Wirklichkeit die meisten trotzdem ganz vernünftig sind… Naja, ich liebe meine Vorurteile. 😉
@8 Das ändert dann aber nichts daran, dass er nunmal nicht überholen konnte, egal ob es wegen seiner eigenen Breite war oder wegen der des Geländewagens. Wenn ich durch ne schmale Straße fahre und dabei die Außenspiegel abrasiere kann ich ja auch nicht sagen, die haben alle falsch geparkt. Dann kann ich da eben einfach nicht durch. Und so lange der Verkehr fließt, ist es ja nur eine Frage der Zeit, bis die Baustelle vorbei ist und man wieder draufdrücken kann.
Wenn irgendein Idiot nach links zieht, während ich -in MEINER Spur- überhole, kann aber nicht ich was dafür.
Und ja, sowas püassiert mir in Baustellen, dass Leute mit ihren PKW weiter nach links in der rechten Spur kommen als die LKW.
@9: Beim Parken muss – egal wie, egal wo – eine frei passierbare Fahrbahnbreite von 3m bleiben.
Ausnahme: Markierte Stellplätze. Wer drin steht, kann die Schuld wem anders zuschieben.
Das recht stärkeren bei zu engen Straßen ist dennoch nicht durchzusetzen…. Auch wenn sie falsch parken ^^
[quote]Oder anders ausgedrückt: die LKW halten nahezu ausnahmslos einen konstanten, nicht allzu großen Abstand vom rechten Fahrbahnrand. Die PKW dazwischen halten sich oft ziemlich weit links in der Spur.[/quote]
„[u]In[/u] der Spur“? Dann ist das Dein Problem. Wenn Du Dein Schiff nicht innerhalb der linken Spur halten kannst, dann kannst Du nicht überholen.
„hat seine Beteiligung am Unfall zugegeben“
Ich sitze im juristischen Seminar und schreibe an einer Hausarbeit. Aktuell an dem Absatz über das „Sich-Entfernen“ des „Unfallbeteiligten“ vom „Unfallort“. Muss schon schmunzeln, dass es parallel auch hier um genau die Sache geht…
Wenn man auf längeren Fahrten mal einen Blick in den einen oder anderen LKW wirft und denFahrer dabei erwischt wie er sich gerade rasiert, mit seinem Navigationsgerät herumspielt oder gemütlich bei Tempo 100 die Zeitung liest, dann wundern mich solche Autounfälle mit Todesfolge nicht. Meiner Meinung nach sollten die Fernfahrer viel mehr kontrolliert werden, dann wird es auch mehr Sicherheit auf den Straßen geben.
Ich war nun jahrelang Kurierfahrer und habe eben solche Sprinter-Geschosse gefahren. Nur mal so als Anmerkung eines Menschen der durch mehr als eine Baustelle gefahren ist: Die Dinger passen ohne Probleme auch in einer Baustelle auf die „Überholspur“. Man kommt, wenn man das Steuer gerade halten kann, ohne Probleme an einem LKW vorbei und somit ist ein solcher Sprinter kaum „zu breit“. Wenn man bei so einer Fahrt dann rechts von sich jemanden erwischt, dann hat man selbst entweder nach rechts oder aber derjenige auf der „Normalspur“ deutlich nach links gelenkt. Ich bin nicht dabei gewesen, somit kann ich hier auch weder Partei für den Sprinterfahrer noch für die verunglückten Personen im Geländewagen ergreifen. Doch dieses „Sprinterfahrer sind quasie automatisch schuld“ ist so def. Blödsinn. Wer vernünftig ist – hier und auch sonstwo – der wird abwarten, was die Ermittlungen ergeben und sich nicht weiter in Diskussionen/Streits ergehen wer wie „automatisch“ Schuld haben sollte. *seufz* Tom wird uns schon mitteilen, was dabei herausgekommen ist, wenn er davon erfährt … Und sorry nochmal, bei solchen Diskussionen… Weiterlesen »
Sorry, das ist jetzt off-topic, aber ich muss trotzdem meinen Senf dazu geben:
„Fahrbahn (auf Neudeutsch: Fahrstreifen)“
Ich denke, dass Fahrbahn und Fahrstreifen schon immer unterschiedliche Bedeutungen hatten und dass die Unterscheidung nicht erst eine jüngere Entwicklung der deutschen Sprache ist.
Vereinfacht würde ich die Begriffe so formulieren:
Fahrbahn: Befestigter Teil einer Straße, auf dem Fahrzeuge bewegt werden. (Kann auch in Richtungsfahrbahnen unterteilt sein.)
Fahrstreifen: Teil der Fahrbahn, der Fahrzeugen zur Fahrt in eine Richtung zur Verfügung steht. Es können, wie auf Autobahnen, auch mehrere davon auf einer (Richtungs-)fahrbahn angeordnet sein.
Für den Sprinterfahrer sieht es schlecht aus. Zumindest wenn es sich um eine gängige Baustelle handelt, denn diese sind in der Regel mit einem „max. erlaubte Breite 2m“-Schild für die linke Spur versehen. Also dürfen nur Fahrzeuge bis 2m diese Spur benutzen – und ein Sprinter ist definitiv breiter! Denn – was die wenigsten wissen – diese 2m beziehen sich auf die tatsächliche Breite über alles, incl. Spiegel (Was bedeutet, das auch nahezu jeder Geländewagen oder Oberklassenlimousine da nichts verloren hat!), nicht etwa auf den Eintrag im Fahrzeugschein. Die tatsächliche Breite dieser Spur variiert, ist meist so um die 2,50 Meter. Rein rechnerisch kommt man da mit einem Sprinter an einem PKW und sogar an einem LKW vorbei, aber nur wenn keiner der beiden etwas nach rechts oder links driftet – das ist Zentimeterarbeit. In meinen Augen unverantwortlich, und verboten sowieso. Aber das gilt gleichermaßen für Sprinterfahrer, BMW X5, Audi Q7, Porsche Chayenne, Mercedes MLK und was es sonst noch so an großen Kisten gibt. Ich fahre selber einen Transporter privat, aber in Baustellen ordne… Weiterlesen »
Man muss „diese Sprinterfahrer“ aber auch stark differenzieren. Den Kurier- und Lieferfahrern traue ich grundsätzlich zu, dass sie sich und ihr Fahrzeug einschätzen können. Anders sieht es aus bei denen, die sich nen Sprinter nur für kurze Zeit mieten und dann damit über die Autobahnen kesseln, als hätten sie nen Smart unter sich.
Da wird einem teilweise schlecht, vor allem, wenn man bei sonem Hirn auch schonmal mit im Wagen gesessen hat, der fast einen definitiv vermeidbaren Unfall gebaut hätte…
Irgendwie ist mir, mich zu erinnern zu glauben, dass unter dem 80er Schild für die linke Baustellenspur fast immer auch >2m< Höchstbreite und Überholverbot für LKW verordnet sind. Auch wenn die Spur etwas breiter ist. Sprinter sind auch LKWs.
Die Breite (über alles) eines Sprinter beträgt laut Wikipedia 1935 mm. Die linke Spur einer Autobahnbaustelle ist in aller Regel 2 Meter breit. Damit bin ich der Meinung, daß ein Sprinter auf dieser Spur nichts verloren hat! 6,5 cm sind nicht genug, um einen ausreichenden Abstand zur rechten Spur zu halten.
@19 (MacKaber): Nein, das kann man pauschal nicht sagen.
Fahrzeuge mit einem zugelassenem Gesamtgewicht von über 3,5t sind vom LKW-Überholverbot betroffen (Busse allerdings nicht).
Viele Sprinter überschreiten diese Grenze eben nicht, damit sie jeder mit einem Führerschein Klasse B fahren darf und auch die Geschwindigkeitsbegrenzung für sie nicht gilt.
@20:
Ich glaube gerne das ein Sprinter 1935mm Breite im Fahrzeugschein hat.
Diese Breite bezieht sich auf die Karosse, aber enthält Anbauteile wie Außenspiegel z.B. noch nicht. Und die bringen auch noch mal nicht selten mehr als 15cm pro Seite mit bei einem Transporter.
Und damit dürfen Sie nicht auf die linke Spur, denn mehr als 2m Breite sind da verboten.
Die Spuren sind in der Regel wie erwähnt 2,5m breit, rechts 3m.
@7: ich hatte meiner fahrlehrerin (pkw) von meiner bewunderung berichtet, dass so viele LKW-fahrer, wie von dir erwähnt, beeindruckend gleichmäßig (und dazu noch beeindruckend nah am rand) die spur halten, wenns durch baustellen und andere engstellen geht. laut ihrer antwort gehört das zur führerscheinausbildung für LKWfahrer dazu, von wegen fahrzeug sehr gut einschätzen können, rangiermöglichkeiten optimal ausnutzen, die nötige kontrolle über das massige gefährt zu haben & co.
@21: Bist du dir da ganz sicher? Meines Wissens ist die im Fahrzeugschein angegebene Breite die „Breite über alles“ und das würde Anbauteile wie Spiegel mit einschließen.
Zum anderen, die Fahrstreifen sind nicht in der Regel 2,5/3m breit sondern [b]müssen mindestens[/b] 2,5/3m breit sein.
Ohne pauschalisieren zu wollen: wenn ich sehe, wie Fahrer von Kleintransportern – insbesondere wenn es Kurierfahrer oder Baufahrzeuge sind – auf der Autobahn unterwegs sind, beschleicht mich das Gefühl, dass sich die meisten davon gewaltig in ihren Fahrkünsten und ihrer Fahrsicherheit überschätzen.
Das mit der Spurbreite fiel mir dabei auch ein. Ich weiss nicht, wie breit ein Sprinter ist, gehe aber auch davon aus, dass die Maße im Schein die Gesamtmaße darstellen (sonst wäre die Angabe ziemlich sinnlos). Liegt der Sprinter unter den 2m, ist alles legal, liegt er darüber, nicht. Es gibt halt kein „gerade noch“ legal in dem Fall. Dass sich ein Sprinterfahrer ggf. eine Mitschuld vorhalten lassen muss, wenn z.B. die Fahrbahn in der Baustelle verschwenkt, und er dort in einen Unfall verwickelt wird, steht dabei auf einem anderen Blatt. Ich darf mit 0,49 Promille auch ein Fahrzeug steuern, wenns kracht, kriege ich trotzdem eine Mitschuld. Gesetze können den gesunden Menschenverstand halt nicht ersetzen. Nebenbei bemerkt, nehme ich an, dass die meisten Sprinterfahrer gar nicht genau wissen, wie breit ihr Vehikel ist – „passt schon“ ist die Devise.
@23: (macabre deified): Das liegt auch daran, dass LKW einen sog. Rampenspiegel haben, der es dem Fahrer ermöglich, an der Beifahrertür nach unten und hinten zu schauen, um Laderampen seitlich gut anfahren zu können – damit sieht man auch die Spurmarkierungen sehr gut.
Das mit dem Einschätzen können ist Übungssache – die sechs oder acht Wochen LKW-Fahrschule beim Bund damals haben dafür ganz knapp ausgereicht.
Ihr solltet bei der Betrachtung „Breite über alles“ nicht vergessen, dass der linke Außenspiegel gar nicht in der Spur bleiben muss, weil er im Prinzip nicht in eine Fahrspur ragt und auch nicht mit der Betonwand in Berührung kommen kann.
Zum berichteten Fall: Ich kenne dieses Phänomen auch von vielen Autobahnfahrten: Besonders ältere Menschen auf der rechten Spur haben dann scheinbar Angst, von der Straße abzukommen und nutzen (meist noch langsam) alle beiden Spuren.
Vorbeikommen unmöglich und wenn sie doch mal Platz lassen, habe ich jedes Mal Angst, dass sie mich gleich durch die Beifahrertür besuchen kommen.
Ich fahre selber einen Fiat Ducato, auch einer dieser Transporterkisten, auch wenn meiner ein Wohnmobil ist.
In meinem Schein steht 1995mm, also ganz knapp unter 2m, und das ist DEFINITIV ohne Spiegel gemessen. Ich habe pro Seite noch knapp 20cm Spiegel.
Ich kann in meinem Auto fast quer drinliegen, und ich bin 2m groß! (außerdem habe ich es gemessen…)
Ebenso dürfen LKW in Deutschland max. 2,55m breit sein – und der Aufbau ist auch so breit, schließlich sollen drei Europaletten nebeneinander passen, und jede ist 800mm breit, plus Kofferaufbau. Und damit müssen die Spiegel darüber hinausragen, denn die müssen ja auch nach hinten schauen.
Vom Sprinter habe ich online keine Infirmationen über Laderaumbreite bekommen. Aber breiter als 2m sind die alle.
Ergänzung, ich habe ein Datenblatt bei Mercedes gefunden. Hoffe der Link funktioniert sessionunabhängig:
http://mbks2.mercedes-benz.com/VanKonfigurator_VAN_de1/Data/de_de/PI/datasheet/90663313xxxxxxxxm0g2z041d003xxxx.pdf
Hier ist zu erkennen das die Breite vom 1993 OHNE Spiegel gemessen ist. Die Breite eines Spiegels ist mit 216 angegeben. Somit wäre die Gesamtbreite eines Sprinters: 1993+216+216=2425!
Auch wenn @27 richtig anführt, das der linke Spiegel über die Mitteltrennung ragen kann, bleiben 2209, wenn der linke Reifen quasi an der Mittelbegrenzung schleift, sind dann nicht mal mehr 30cm zur Spur rechts daneben. Das ist nicht unmöglich, aber bei 80km/h schon eine Herausforderung.
Und definitiv nicht erlaubt!
@29: Das ist aber auch mehr als es sich anhört. Glaub mir. Ich fahre einen Chrysler 300m. Der ist gerade mal 10cm schmaler und habe weis Gott genug Baustellen erlebt.
zu erlaubt: Ich habe leider keine aussage gefunden worauf sich die 2m beziehen. Auf das was im Fahrzeugschein als Fahrzeugbreite eingetragen ist oder die tatsächliche breite.
Nur damit kein falscher Eindruck entsteht. Ich will hier nichts schönreden, oder jemanden entschuldigen, aber ohne die genauen Umstände zu kenne den Sprinter Fahrer schon mal zu quasi vorzuverurteilen weil er ein Sprinter Fahrer ist, wie es einige hier durchaus getan haben, halte ich für falsch.
Bedenke dabei bitte auch, das der rechte Fahrstreifen mindestens 3m breit ist. Da ist selbst bei zwei Sprintern nebeneinander noch eine ganze Menge Spielraum bevor es eng wird, solange beide halbwegs fahren können.
@30: Sagen wir so, ich weiß das die Autobahnpolizei regelmäßig Transporterfahrer (aber auch Geländewagenfahrer o.ä.) in Autobahnbaustellen rauszieht und verwarnt, eben wegen der Breite.
Und die Logik gebietet hier, die Breite über alles anzunehmen, incl. z.B. Ladung, aber eben auch Spiegel.
Vergleichen wir hierzu einfach mal das „Schwesterschild“, welches die erlaubte Höhe angibt.
Steht vor einer Brücke „erlaubte Höhe 2 Meter“, und im Fahrzeugschein steht 1,90m Fahrzeughöhe, und man hat aber 70cm Dachbox auf dem Dach, macht es wohl Sinn, da noch durchfahren zu dürfen?
Wohl eher nicht.
Und bei 80km/h auf 30cm oder ähnliches aneinander vorbeizuoperieren ist nunmal riskant. 10cm machen da schon eine Menge aus. Zumal es nicht nur um die eigenen Fähigkeiten geht, sondern auch die des Überholten, und die kennt man nunmal nicht. Mir ist das definitiv zu riskant, als das ich das für eine Minute weniger Reisezeit riskieren würde.
Wenn die zwei Meter maximale Breite inklusive Spiegel gelten dann kann ich mit meinem Astra schon nicht mehr auf die linke Spur. Der hat 2,03m mit Spiegeln. Möchte ernsthaft jemand behaupten, dass ein Astra nicht auf die linke Spur in Baustellen passt? Dann dürfte ja keiner links fahren.
Zu der Frage, ob die Spiegel mitgerechnet werden, gibt es ein interessantes Urteil: OLG BRANDENBURG vom 13.03.2008, 12 U 145/07 Haftungsquote bei Abkommen von der Fahrspur und Kollision mit einem auf der Nachbarspur fahrenden, zu breiten Fahrzeug Streift ein Lkw einen auf der Nachbarspur fahrenden verbotswidrig zu breiten Pkw, beträgt die Haftungsquote für den Lkw 75% und für den Pkw 25%. (Aus den Gründen: …Dem Kläger ist demgegenüber ein Verstoss des Zeugen St. gegen § 41 II Nr.6 Zeichen 264 StVO anzu- lasten. Der vom Zeugen St. befahrene Fahrstreifen war an der Un- fallstelle lediglich für Fahrzeuge mit einer Breite von maximal zwei Metern frei gegeben. Die Gesamtbreite des Fahrzeugs des Kl. betrug einschliesslich der Aussenspiegel 2,204 Meter, auch wenn die im Fahrzeugschein eingetragene Breite über alles mit 1,904 Meter angegeben ist. Die Verwaltungsvorschrift zu den Zeichens 264 und 265 sieht vor, dass bei Festlegung der entsprechenden Masse für Breite bzw. Durchfahrtshöhe ein ausreichender Sicherheitsabstand zu berücksichtigen ist. Eines Sicherheitsabstandes bedarf es, weil an- sonsten immer die Gefahr besteht, dass zwei nebeneinander fahrende Fahrzeuge sich… Weiterlesen »
@Daniel(30):
Es heißt auch nach diversen Revisionen der Rechtschreibreform Maße und nicht Masse.
Masse -> kg
Maße -> mm
@bitghost(22):
Das macht es nicht besser und unterstreicht nur meine Aussage, daß ein Sprinter auf der 2m-Spur nichts verloren hat!
@32 klapp dch den einen spiegel ein, dann passts schon 😉
@32 „Möchte ernsthaft jemand behaupten, dass ein Astra nicht auf die linke Spur in Baustellen passt? Dann dürfte ja keiner links fahren.“ Nein und Ja. Natürlich passt der da hin, und bei 2,03m wird auch der Überholvorgang klappen, wenn man umsichtig fährt. Aber: Erlaubt ist es nicht! Das ist Anlage 2 der STVO zu entnehmen, die das relevante Schild 264 beschreibt. Dies zeigt nämlich die „tatsächliche Breite“, und das meint Breite über alles incl. Ladung und Spiegeln. Es ist also ganz klar nicht erlaubt. Ob das Sinn macht oder nicht kann man diskutieren, und kein Polizist wird wohl einen Opel Astra dafür verwarnen, aber deswegen ist es eben noch nicht erlaubt. Das wird auch in dem oben genannten Urteil nochmal eindeutig festgestellt. Ich zitiere: „…betrug die Gesamtbreite des Fahrzeugs des Klägers einschließlich der Außenspiegel 2,204 m, auch wenn die im Fahrzeugschein eingetragene Breite über alles mit 1.904 mm angegeben ist. Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass maßgeblich nicht die im Fahrzeugschein vermerkte Breite, sondern die tatsächliche Breite des Fahrzeuges ist (König, a. a. O.,… Weiterlesen »
Zu dieser ganzen „könnte knapp werden“ Diskusion fällt mir nur der Satz meines Fahrlehrers (LKW) ein.
Es gibt KEIN Knapp.
Es gibt Passt und Rumms.
Alles was nicht Rumms ist, ist automatisch Passt.
…das der linke Spiegel über die Mitteltrennung ragen kann…
…wenn der linke Reifen quasi an der Mittelbegrenzung schleift…
Wenn Dir dann aber einer entgegen kommt der genauso fährt, hast Du schon wieder ein Problem
@23 Da hat aber der LKW-Fahrer, der mich letztens in der Baustelle links auf der 2m-Spur überholen wollte, bei seiner Ausbildung nicht aufgepasst (von wegen Fahrzeug gut einschätzen können). Dabei bin ich bei erlaubten 60 km/h schon über 70 km/h gefahren, weil er so gedrängelt hat, dass ich nicht mal mehr seine Scheinwerfer und Kennzeichen im Rückspiegel gesehen habe.
War das erste Mal, dass ich ernsthaft einen bei der Polizei anzeigen wollte…
Ich habe jetzt nicht alle Kommentare gelesen, und kann deshalb nicht mit Bestimmtheit sagen ob diese Information schon gefallen ist, aber die Breite eines Crafter/Sprinter inklusive Spiegel beträgt 2426 mm (1993mm ohne)
Ansonsten gibt es Aussagen die mich nur mit dem Kopf schütteln lassen wenn mal wieder ein Verkehrsunfall thematisiert wird.
Dazu zählen unter anderem die inflationäre Verwendung des Begriffes „Raser“, die Aussage „übermotorisiert“ in Verbindung mit Sprinter sowie die Erwähnung des Unwortes „Turbo-Rolf“.
Was damals ablief war eine Farce, Vorverurteilung durch die Medien unter Zuhilfenahme der, den Deutschen innewohnenden, Neidmentalität.
Wer weiß ob sich die Frau in ihrem Kia nicht einfach mehr ihrem Nachwuchs als dem Straßenverkehr gewidmet hat? (selbst wenn nicht: Darwin-Award)
Horst von Saurma hatte sich damals die „Turbo-Rolf-Geschichte“ zum Anlass genommen, etwas über „Raser“ niederzuschrieben.
[url=http://www.carpassion.com/verschiedenes-ueber-autos/7003-mal-wort.html]oh, doch noch fündig geworden[/url]