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Netto-Preise

Ich hab da mal eine Frage. Kürzlich hatten wir einen Todesfall und waren deswegen im Blumenladen. Wir bestellten dort 3 Kränze á 120 Euro, 1 Kranz 140 Euro das war unser der Hauptkranz, und das Sarggesteck sowie Nachwerf Blumen. Wir hatten nachgefragt was der Kranz kostet uns wurde gesagt wir fangen bei 120 Euro an.
…also hat die Tante meines Mannes, sein Opa und seine Cousine und Cousin den Kranz für 120 Euro genommen.
Als jetzt die Rechnung kam, sagen wir dass 120 Euro aber der Netto Preis war. Kann man Kunden die im Laden stehen und Endverbraucher sind einfach so die Netto Preise sagen und dann auf der Rechnung noch frech die Umsatzsteuer draufhauen?

Das ist ein uraltes Problem. Insbesondere Handwerker geben ihre Preise gerne netto an, weil sie dann niedriger klingen, das gilt umso mehr wenn die Angebote mündlich abgegeben werden.
Den einen Grund nannte ich, die Preise klingen dann besser, der andere Grund liegt oft auch darin, daß der Handwerker auf diese Weise offen lässt, ob er evtl. bereit ist, die Arbeit zu diesem Preos anzuwickeln, wenn er keine Rechnung dafür stellen muß. Ein weiterer Grund kann darin liegen, daß Handwerker auch viele Aufträge für Gewerbetreibende und Kommunen erledigen und denen muß er m.W. netto anbieten.

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Dieses Verhalten hat sich in weiten Bereichen der Wirtschaft etabliert und mancher Betrieb scheint das gar nicht anders zu kennen. Erst neulich kam ich am Schaufenster eines Sanitärbetriebes vorbei, der lauter Wasserhähne und Duschköpfe ausgestellt und mit Preisen versehen hatte, Nettopreise versteht sich.

In Eurem konkreten Fall handelt es sich ganz bestimmt um einen Fall in dem der Gärtner bewußt den Nettopreis sagt und dann doch noch Steuer draufschlägt, damit er etwas mehr verdient; vermute ich zumindest mal. Aber nachweisen kann man so etwas selten. Er hat ja keinen definitiven Preis genannt, sondern nur „fangen bei 120 Euro an“ gesagt.
Und was wurde bestellt? Wurde gesagt: „Dann machen Sie bitte einen für exakt 120 Euro!“ oder wurde vielleicht doch gesagt: „Ja, so um 120 Euro ist okay, soll ja auch nach was aussehen.“

Es ist übrigens auch beim Bestatter darauf zu achten, daß an Särgen und Urnen die Endpreise stehen und daß die vom Bestatter genannten Preise nicht etwa nur Nettopreise sind.
Selbst relativ große Bestattungshäuser operieren dem Kunden gegenüber nur mit Nettopreisen und verschweigen, daß die Rechnung hinterher locker um 500 – 2.000 Euro höher ausfallen wird, nur weil noch die Steuer hinzu kommt.

Die Kunden sagen in den meisten Fällen gar nichts, sie denken, das müsse so sein und durch das gesonderte Ausweisen der Steuer auf der Rechnung wird ja zusätzlich noch der Eindruck unterstützt, die Umsatzsteuer habe mit den eigentlichen Preisen überhaupt nichts zu tun und komme quasi immer als zusätzliche Last nochmals obendrauf. Der böse, böse Staat!

Wir operieren nur mit Bruttopreisen. Auf unserer Rechnung werfen wir in drei Spalten den Nettopreis, die Umsatzsteuer und den Bruttopreis für jeden einzelnen Artikel aus.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 1. August 2009 | Revision: 28. Mai 2012

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foolala
15 Jahre zuvor

Also in Österreich sind Firmen verpflichtet Endkunden auch den Endpreis also Brutto Preise auszuzeichnen bzw. zu kommunizieren. Auch in Deutschland habe ich entsprechendes unter http://bundesrecht.juris.de/pangv/__1.html gefunden.

Eric
15 Jahre zuvor

Nettopreise dürfen nur gegenüber Gewerbetreibenden genannt werden. Bei Endkunden ist der Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer anzugeben.

Ansonsten kann man sich auch durchaus eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs einfangen.

Nettopreise dürfen nur dann hervorgehoben werden, wenn der Händler nur(!) an Gewerbetreibende verkauft.

Helmut
15 Jahre zuvor

Genau so ist es. Dem endverbraucher gegegnüber Preise ohne die Steuer anzugeben ist schlicht und ergreifend verboten.

Siehe auch http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pangv/gesamt.pdf

Kommentator
15 Jahre zuvor

Definitiv müssen Endverbrauchern Bruttopreise genannt werden, alles andere geht in Richtung unlauterer Wettbewerb und Täuschung. Es darf sich auch kein Gewerbetreibender darauf berufen, dass er ja überwiegend mit anderen Kaufleuten Geschäfte mache und daher manchmal „vergesse“, einem Privatkunden den Bruttopreis zu nennen (das wirkt, nebenbei, auch so, als sei dieser Handwerker recht einfach gestrickt, vulgo „doof“).
Das Anbieten von Leistungen it Vorschlag der Auslassung der vorgeschriebenen Steuerzahlungen ist schlicht Steuerhinterziehung.

Simon
15 Jahre zuvor

Es geht noch weiter: Es müssen nicht nur Brutto-Preise im Angebot angegeben werden. Es ist auch nicht zulässig, die einzelnen Posten auf der Rechnung in Netto auszuweisen, eine Summe zu bilden und dann die USt. drauf zu schlagen.
Bei Endkunden müssen ALLE Preise, egal wo und wie sie angegeben sind, immer die Steuer enthalten. Alles andere ist, wie Eric sagt, nicht zulässig und kann teure Abmanungen nach sich ziehen.
Das einzige was erlaubt und AFAIK sogar vorgeschrieben ist, solange keine Kleingewerberegelung in Anspruch genommen wird: Die Rechnungssumme muss Brutto angegeben werden, es müssen aber als Information auch die USt.-Anteile getrennt nach vollem und ermäßigtem Satz sowie die Netto-Summe angegeben werden. Aber stets so, dass dies deutlich von der Rechnungssumme getrennt ist.

Emz
15 Jahre zuvor

Das sind dann so Momente in denen ich froh bin, in diesen Bonsai-Ort gezogen zu sein.

Für die Beerdigung meines Bruders habe ich ein aufwendiges Urnengesteck, zwei Kränze (was Kleineres, nicht die Standardversion, einer komplett aus Rosen), sowie ein großes Callagebinde (Strauß?) und einen Korb voller Rosenblätter bei der Floristin meines Vertrauens bestellt. Ich habe NICHT nach dem Preis gefragt, sondern gebeten, es so zu machen, dass es stimmig ist und meinem Geschmack entspricht.

Erstens sind die hier immer mind. 30% günstiger als in der Großstadt, aus der ich hergezogen bin, zweitens ist der Ort so klein und wir sind gute Kunde, sie kann sich gar nicht erlauben, uns zu behumsen. Drittens hab ich immer sehr gute Erfahrungen mit ihr gemacht.

Ergebnis: Für alles zusammen 200,- Euro
…und eine Arbeit, die alle mehr als zufriedengestellt hat.

ingo
15 Jahre zuvor

jaja, die betrügerischen handwerker mit ihren nettopreisen. die leben von der zusätzlich kassierten steuer genau so üppig wie die bestatter von ihren 5mal verwendeten särgen 😉

ich kenne das system eigentlich nur so: bei schriftlichen angeboten werden immer nettopreise genannt, mit dem vermerk dass die gesetzliche mehrwertsteuer noch dazu kommt. der kunde kann sich dann selbst überlegen was für ihn zutrifft, denn oft genug weiss man bei der angebotserstellung nicht ob das am ende eine „outgesourcte“ ein-mann-firma mit büro in der küche ist, oder ob da noch ein verein ins spiel kommt der die rechnung übernimmt, oder ob der schwager der tante dass alles auf seine firma haben will weil er noch kosten für die bilanz braucht.
wer von anfang an nur den fertig ausgerechneten bruttopreis aufschreibt hat (nach meiner bitteren erfahrung) viel zu oft das pech als „halsabschneider“ und „abzocker“ beschimpft zu werden weil die kunden schlicht nicht begreifen dass man im gegensatz zur konkurrenz die steuer schon mit eingerechnet hat.

Lutz
15 Jahre zuvor

Es ist nun mal das Wesen der Mehrwert-Steuer, daß ein Hersteller, Handwerker, Händler oder Dienstleister den von ihnen erzeugten „Mehrwert“ zu versteuern hat, also einen bestimmten Steueranteil an das Finanzamt zu zahlen hat. Das ist nun mal der Verlaufserlöß abzüglich allem, was in irgend einer bereits versteuerten Form in den Artikel, die Dienstleistung hineingesteckt wurde.
Um eine Kalkulation überhaupt zu ermöglichen und z.B. selbst erbrachte Lohnleistungen und fremdbezogene Materialen addieren zu können, muß immer ohne MwSt gerechnet werden. Deswegen verlangt diese Käufergruppe Preisangabnen immer _ohne_ Mehrwerssteuer.
Den Endverbraucher interessiert diese Differenzierung nicht, er muß den Endbertrag bezahlen, Punkt.

Es sind mal wieder die schwarzen Schafe, die hier Zahlen schönrechnen, deswegen aber gleich alles schlechtreden, finde ich überzogen. Die eine Käufergruppe braucht die Angaben eben immer mit, die andere ohne MwSt.

MacKaber
15 Jahre zuvor

Danke für den Hinweis. Wenn mir sowas mal passiert, mach ich mir den Spaß.
Dann zahle ich eben die 120 €, und wenn er darauf hinweist, dass ich die Steuer zahlen müsse, dann sage ich ihm, dass 120 für mich der Bruttopreis ist, und wenn es ihm nicht passt, sorge ich dafür , dass er eine Abmahnung bekommt, wobei ich Zeuge mache. Das kommt ihn viel teurer als die Rechnung neu auf 100,84 + 19% = 120 umzuschreiben.
Wenn es ihn nicht passt, kann er ja klagen.

ERneuseeland
15 Jahre zuvor

@7 Ingo

Da liegst Du voellig falsch.
Wie oben schon mehrfach erwaehnt worden ist MUSS der Bruttopreis ausgewiesen werden und die meisten Kunden verstehen das auch so.
Alles andere ist schlicht und einfach Betrug.
Das kann man auch nicht schoenreden.

Hier in Neuseeland ist das anders, aber auch hier nenne ich meinen Kunden immer den Bruttopreis.

Cheers

Debe
15 Jahre zuvor

Bei mündlichen Auskünften habe ich schon häufiger „netto 120 Euro, das sind dann gut 140 mit Steuer“ gehört – mache ich selber auch so, wenn ich spontan einen Preis nennen soll. Ich habe allerdings auch wenig Privatkunden.

Mich hat mal eine Kundin angeschnauzt, die Rechnung sei zu hoch: „Das Angebot war doch 1450 netto, dann ist doch klar, dass wir das zahlen – und wenn da irgendwelche Steuern sind, zahlen Sie die doch selber! (Ist ja eh schon zu teuer !!1!elf)“. Die Guteste ist seit fuffzehn Jahren selbstständig, Angebot, Leistung und Rechnung gingen an ihre Firma… versuchen kann man es ja mal.




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