Frag doch den Undertaker

Organspende

Heute erreichte mich eine Mail, in der ich gefragt wurde, wie es im Falle einer Organspende mit dem Verstorbenen weitergeht. Für die Beantwortung habe ich mir viel Zeit genommen und einiges geschrieben. Damit aber auch andere evtl. davon profitieren können, stelle ich sie hier auch noch mal online:

Es ist sicherlich keine schlechte Idee, einen Organspendeausweis zu haben. Jeder von uns könnte jederzeit in die Situation gelangen selbst auf eine Spende angewiesen zu sein. Leider sterben noch viel zu viele Menschen, während sie auf der Warteliste stehen.

Es ist nicht notwendig, den Verstorbenen länger als erforderlich aufzubewahren. Schon die Pietät und die Rücksichtnahme auf die Angehörigen verbietet eine unnötige Verzögerung. Bei der Multiorgan-Entnahme werden auch Gewebeteile entnommen, die für spätere pathologische Untersuchungen als Referenzmaterial dienen können. Durch die Organentnahme kommt es in der Regel zu einer Verzögerung von 24 bis 48 Stunden in der Abwicklung der Bestattung.

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Stirbt heute jemand in einem Krankenhaus, werden die Angehörigen oft ohnehin gefragt, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Meistens verweigern diese das aber, weil sie über die Einstellung des Verstorbenen dazu nichts wissen. Gerade deshalb ist der Ausweis so wichtig und man sollte auch die nächsten Angehörigen diesbezüglich informieren. Stirbt jemand daheim dann sollte der Bestatter entsprechend informiert werden. Er wird dann mit dem zuständigen Krankenhaus Kontakt aufnehmen. Leider sind Personen, die außerhalb des Krankenhauses versterben oft nicht mehr „frisch“ genug, um noch Organe entnehmen zu können. Der Tod wird ja zumeist nicht sofort bemerkt, dann dauert es eine Weile, bis der Hausarzt kommt, um die Todespapiere auszustellen und dann kommt erst der Bestatter. Bis dahin können wertvolle Stunden vergangen sein.

Durch die Multiorganentnahme ist der Verstorbene in der Regel nicht mehr für eine offene Aufbahrung geeignet. Dies muß man wissen.
Soll der Verstorbene entsprechend hergerichtet werden, damit doch noch eine offene Aufbahrung durchgeführt werden kann, sind umfangreiche thanatologische Maßnahmen erforderlich und die Kosten hierfür hätten dann die Angehörigen zu zahlen.

Man muss dazu aber wissen, daß vor allem im großstädtischen Bereich die allermeisten Verstorbenen nicht mehr offen aufgebahrt werden. Die Abschiednahme erfolgt in aller Regel am geschlossenen Sarg. Durch das hohe Alter, das die Menschen zunehmend erreichen und die schweren Krankheitsverläufe die zum Tod geführt haben, ist zumeist ohnehin eine gravierende Veränderung des Verstorbenen eingetreten und die Angehörigen würden ihn lieber so in Erinnerung behalten, wie sie ihn in seiner guten Zeit kannten.

Wir lassen uns immer Fotos des Verstorbenen aushändigen. um entscheiden zu können, ob eine offene Aufbahrung infrage kommt.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#organspende

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(©si)