Bestattungsgesetz BAYERN
Bestattungsgesetz (BestG) Fundstelle: BayRS III, S. 452 Abschnitt 1 Leichenwesen und Bestattung Art. 1 Bestattung (1) 1 Jede Leiche muß bestattet werden, und zwar durch Beisetzung in einer Grabstätte (Erdbestattung)
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Bestattungsgesetz (BestG) Fundstelle: BayRS III, S. 452 Abschnitt 1 Leichenwesen und Bestattung Art. 1 Bestattung (1) 1 Jede Leiche muß bestattet werden, und zwar durch Beisetzung in einer Grabstätte (Erdbestattung)
Irgendwie tut mir das ja gut. Für den Geschäftsführer von Eichenlaub muss das ein Gang nach Canossa gewesen sein, bei uns anzurufen. Die „Pietät Eichenlaub“ hat heute am frühen Nachmittag
Es ist jetzt schon über drei Jahre her, daß das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft wurde. Sowohl für den Bestatter, als auch für die Hinterbliebenen war das eine feine Sache.
Manchmal kommt man in Zwickmühlen, in denen möchte man am Liebsten gar nicht sein. Aber in welcher Zwickmühle möchte man schon gerne sein? Eigentlich ein ganz normaler Fall. Ein älterer
Rotz? Bislang die kürzeste Frage an mich 🙂 Die Antwort findet sich in Wikipedia unter Rotz (Krankheit) In diesem Artikel hier war der Fragesteller auf das Wort „Rotz“ gestoßen. Rotz
Ach ist das geil, daß es morgens um Sieben hier an der Tanke schon frische Brötchen gibt, auch sonntags. Irgendwie führt man ja als Bestatter schon ein recht unstetes und
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