Wir mußten aus bestimmten Gründen die mit mir vereinbarte Patientenverfügung (PV) und Vorsorgevollmacht (VV) meiner Mutter an meine Nichte abgeben. Meine demente Mutter lebt in einem Pflegeheim und ich bin mir jetzt nicht sicher, was die Übergabe der PV und der VV an die Nichte für Konsequenzen hat.
Wenn ich Deine Berichte richtig verstanden habe, bin ich als älteste (1) Tochter bestattungspflichtig.
Greift hier noch irgendeine vage mündlich getroffene Wunschäußerung bezüglich einer anonymen Bestattung, die von meiner restlichen Familie abgelehnt wird oder habe ich wenn nichts schriftlich verfügt wurde das Recht sie anonym zu bestatten?
Für eine hilfreiche Antwort bin ich Dir sehr dankbar.
Man muß die verschiedenen „Vorsorgen“ sorgfältig unterscheiden.
Hier haben wir es mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht zu tun.
Darüberhinaus ist hier im Weblog auch immer wieder von der Betreuungsverfügung und der Bestattungsvorsorge die Rede, wobei letztere immer auch eine Bestattungsverfügung beinhaltet.
Wirklich über den Tod hinaus wirksam und sicher gegenüber der Einrede durch Dritte (Bestattungspflichtige, erben usw.) ist nur die Bestattungsvorsorge bzw. die Bestattungsverfügung.
Lies bitte die Links raus, die ich Dir herausgesucht habe (oben im Text verlinkt), dann wird Dir klarer sein, welche Bereiche von welcher Vorsorge abgedeckt werden und wie die verschiedenen Willensäußerungen gegeneinander abzugrenzen sind.
Ein vager, irgendwann mal mündlich geäußerter Wunsch bezüglich der Bestattungsform, kann von Dir als bestattungspflichtiger Person natürlich zum Anlass genommen werden, es nun auch so zu machen.
Sofern keine anderen Verfügungen bezüglich der Bestattung getroffen wurden, haben -nach meine Einschätzung- die anderen Bevollmächtigten nicht das Recht, hier einzuwirken.
Dennoch bleibt immer die Frage, ob es sinnvoll ist, einen so vage geäußerten Wunsch, gegen den Willen der gesamten restlichen Familie durchzusetzen. Um das beurteilen zu können, fehlen mir die Hintergründe aus Eurer zerstrittenen Familie. Jedoch bringt es mit Sicherheit mehr Einheit und Frieden, wenn man aufeinander zugeht und einen gemeinsamen Kompromiss findet.
Ein Grab (oder anonymer Beisetzungspunkt) über den sich die meisten jahre- oder jahrzehntelang ärgern ist sicherlich kein guter Ansatz für den Familienfrieden.
Letztlich wirst Du entscheiden und beurteilen müssen, wie bedeutsam diese vage Wunschäußerung dann tatsächlich war.
(1) Siehe auch Nachsatz in den Kommentaren 3 und 4.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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O weh, das hört sich mal wieder nach komplizierten Verhältnissen an. Ich für meinen Teil halte das „Wenn ich mal tot bin, schmeißt mich einfach in den Wald, dann können die Wölfe mich fressen“- Gesabbel von alten Menschen für Dummfug (Gell, Omi?) und nicht für einen konkreten Wunsch nach einer Friedwaldbestattung oder anonymen Bestattung, allein schon weil wir so viele hungrige Wölfe in Deutschland nicht haben 😉
Für den Familienfrieden ist es sicher immer besser, man nimmt die 08/15 Urnenvariante, dann hat jeder der dessen bedarf auch einen Anlaufpunkt für die Trauerarbeit.
Wäre der Mutter der Fragenden das mit der anonymen Bestattung wirklich wichtig gewesen, hätte sie vor der Demenzerkrankung sicher auch mal ernst und ohne vage ANdeutungen darüber gesprochen.
My two cents
Ich finde es auch wichtig, daß man als Übrigbleibender einen Ort hat, an dem man trauern kann und auf den sich die Trauer fokussieren kann. Auch wenn man das selbst vielleicht gar nicht für so wichtig erachtet, kann es doch andere in der Familie geben, die so einen Trauerort (=Grab) vielleicht brauchen.
Meine Oma, die immer sehr sparsam gelebt hat und nach jahrzehntelangem Grabpflegen darauf keine Lust mehr hat, möchte auch ein anonymes Grab und kann sich gar nicht vorstellen, daß mein Bruder und ich es vielleich sehr schön fänden, sie gelegentlich mal besuchen zu können…
Die Fragende schreibt „…bin ich als älteste Tochter bestattungspflichtig.“
Die Bestattungspflicht wird geregelt durch die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes. Im Bestattungsgesetz Sachsen und NRW bspw. heißt es: Bestattungspflichtig sind „…die volljährigen Kinder“.
Im Fall der Fragenden scheint es mehr als ein Kind zu geben. Weitere Kinder könnten gleichrangige Rechte haben. Falls man sich nicht einigen kann wird wohl im Zweifel ein Richter den vorgebrachten Sachverhalt beurteilen.
@Klaus Brinkmann: Richtig, stimmt genau. Ich habe das überlesen und statt „älteste“ dann „einzige“ angenommen.
Maßgeblich für die Bestattungsart und den Bestattungsort ist der Wille des Verstorbenen. Ist dieser nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen. Das Totenfürsorgerecht ist ein Ausfluss familienrechtlicher Beziehungen. Gleichrangige Totenfürsorgeberechtigte wie z. B. Geschwister müssen sich einig sein. Anderenfalls muss eine gerichtliche Entscheidung ergehen. Das Totenfürsorgerecht kann jeder beliebigen Person (z. B. einem bestimmten Kind oder dem Bestatter im Rahmen der Bestattungsvorsorge)schriftlich übertragen werden. Die anderen Familienmitglieder sind dann außen vor.
Bitte Totenfürsorgerecht und Bestattungspflicht (Landesbestattungsgesetze) nicht verwechseln!
Moin!
Schade ist das bei dem ganzen Geregel nur, wenn die Person, der die Totenfürsorge übertragen wurde, erst nach der Bestattung vom Ableben erfährt.
Da sollte man, wenn man was zu vererben hat und die Familie nicht ganz mit den Wünschen konform geht, eine Klausel im Testament verankern, werde ich nicht so bestattet, wie beim Bestatter A. bestimmt, erbt der Tierschutverein (was vom Notar so formuliert werden muss, dass es auch rechtsgültig ist).
Nachdem ich mich nun durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Bestattungsvorsorge und Bestattungsverfügung gequält habe,weiß ich,daß ich mir am liebsten die Decke über den Kopf ziehen würde.
Ja unsere Familie ist leider total uneins,und einige gehörlose Familienmitglieder mit doch massiven Verständnisproblemen machen die Angelegenheit nicht einfacher.Es gibt andere gehörlose Familienmitglieder die diese Problematik sehr gut verstehen.Dies nur mal, um irgendwelchen Anfeindungen irgendwelcher Hörbehinderten entgegenzuwirken.
Ich werde probieren mit der derzeit Bevollmächtigten und der Heimleitung zu einem für Alle akzeptablen schriftlichen Ergebnis zu kommen.Meine Mutter sprach in lichten Momenten wieder von der anonymen Bestattung.
Ja,sie war es nach vielen Jahren der Grabpflege,wie es 2 @Andre erwähnt hat, auch Leid und will es ihren Kindern nicht zumuten.
Warum, steht auf einem anderen Blatt.
Ich danke jedem Kommentator.Es gibt neue Denkanstöße die es zu berücksichtigen gibt.
Es ist hier ja schon öfters angeklungen, dass dem Wunsch „Ich will ein anonymes Grab“ vielmehr der Gedanke steht „Ich will nicht, dass sich irgendwer jahrzehntelang mit der Grabpflege rumärgern muss“. Nur, dass mögliche Alternativen (noch) nicht bekannt sind und auch nicht anerkannt wird, dass für die Bewätligung der Trauer eine Gedenkstätte sehr wichtig ist.
In so einem Fall wäre eine Bestattung im Friedwald oder eine Stelle in einer Urnenwand wahrscheinlich eine gute Lösung. Der Pflegeaufwand ist gering bzw. nicht vorhanden, aber es gibt dennoch eine „Anlaufstelle“ für die Trauernden.