In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
Unterstützen Sie das Blog bitte mit einer Spende. Klicken Sie hier.
Hilfeaufruf vom Bestatterweblog
Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!
Hallo, in unserer Stadt hat leider ein Mädchen einen tödlichen Reitunfall gehabt. Am Beerdigungstag wurde sie in der Reithalle, die direkt neben dem Friedhof liegt, aufgebahrt. Ich mag mir es nicht vorstellen, wie schlimm es ist, sein Kind zu verlieren und hoffe, die Familie und die Freunde konnten auf diese doch eher ungewöhnliche Weise Abschied nehmen. Als aufmerksamer Leser des Blogs dachte ich aber eigentlich, dass so eine Aufbahrung außerhalb gar nicht erlaubt ist. Ist das jetzt eine Ausnahme, wenn man vor der Beerdigung „einen Abstecher nach Nebenan“ macht? WAs könnte passieren bzw wer müsste mit Konsequenzen rechnen? LG
@Ulrike: Verschieben geht nicht so einfach. Aber Du bekommst trotzdem eine Antwort. Es war mal so und ist auch vielerorts noch so, daß die Leichenhallenpflicht sehr streng gehandhabt wird. Das bedeutet, daß der Verstorbene entweder zu Hause (bis zu 36 Stunden) oder in einer Leichenhalle ist, bis er beigesetzt wird. Nun sterben Menschen aber auch in Altenheimen und überhaupt ist der Wunsch immer mehr geäußert worden, daß Menschen auch an anderen Orten von ihren Verstorbenen Abschied nehmen möchten. Dem tragen die Landesbestattungsgesetze Rechnung. Im Landesbestattungsgesetz von NRW heißt es zum Beispiel: (2) Tote sind spätestens 36 Stunden nach dem Tode … in eine Leichenhalle zu überführen. Auf Antrag von Hinterbliebenen kann die örtliche Ordnungsbehörde die Aufbewahrung Toter an einem anderen geeigneten Ort genehmigen, wenn ein ärztliches Zeugnis bescheinigt, dass hiergegen keine Bedenken bestehen. (3) Die Öffnung des Sarges bei der Trauerfeier oder beim Begräbnis bedarf der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde. Öffentliches Ausstellen Toter oder von Teilen bedarf der zu Lebzeiten schriftlich erklärten Einwilligung der Verstorbenen sowie der Genehmigung der Ordnungsbehörde des Ausstellungsortes. Das bedeutet, daß… Weiterlesen »
Jetzt kaufen!
Danke sagen
Sie haben Rat gefunden? Ich konnte Ihnen helfen? Dann zeigen Sie sich doch erkenntlich:
Diese Spender haben diese Seiten mit einem Geldgeschenk unterstützt:
Henning P., Ingo L., Felix M., Jörg L., Michaela A., Peter R., Patrick B., Herbert F., Florian H. *, Stefan V., Helga M., Merten H., Henning P., Daniela M.B., Bertram K.
Nekrolog
Top-Gun Star Val Kilmer ist tot (65)
Val Kilmer ist tot. Der US-amerikanische Schauspieler starb laut übereinstimmenden Medienberichten am 1. April 2025 im Alter von 65 Jahren...
Richard Chamberlain (1934–2025)
Richard Chamberlain, einer der bekanntesten Fernsehdarsteller der 1960er bis 1980er Jahre, ist am 29. März 2025 auf Hawaii im Alter...
Rolf Schimpf – Der Alte ist tot (100)
Am 22. März 2025 ist der Schauspieler Rolf Schimpf im Alter von 100 Jahren in München verstorben. Vielen Fernsehzuschauern ist...
Boxer George Foreman ist tot (76)
George Edward Foreman, einer der prägendsten Schwergewichtsboxer seiner Zeit, verstarb am 21. März 2025 in Houston, Texas, im Alter von...
Formel 1 Legende Eddie Jordan gestorben
Am 20. März 2025 verstarb Eddie Jordan, eine der markantesten Persönlichkeiten des internationalen Motorsports, im Alter von 76 Jahren im...
Hallo, in unserer Stadt hat leider ein Mädchen einen tödlichen Reitunfall gehabt. Am Beerdigungstag wurde sie in der Reithalle, die direkt neben dem Friedhof liegt, aufgebahrt. Ich mag mir es nicht vorstellen, wie schlimm es ist, sein Kind zu verlieren und hoffe, die Familie und die Freunde konnten auf diese doch eher ungewöhnliche Weise Abschied nehmen. Als aufmerksamer Leser des Blogs dachte ich aber eigentlich, dass so eine Aufbahrung außerhalb gar nicht erlaubt ist. Ist das jetzt eine Ausnahme, wenn man vor der Beerdigung „einen Abstecher nach Nebenan“ macht? WAs könnte passieren bzw wer müsste mit Konsequenzen rechnen? LG
Sorry, bitte verschieben!
@Ulrike: Verschieben geht nicht so einfach. Aber Du bekommst trotzdem eine Antwort. Es war mal so und ist auch vielerorts noch so, daß die Leichenhallenpflicht sehr streng gehandhabt wird. Das bedeutet, daß der Verstorbene entweder zu Hause (bis zu 36 Stunden) oder in einer Leichenhalle ist, bis er beigesetzt wird. Nun sterben Menschen aber auch in Altenheimen und überhaupt ist der Wunsch immer mehr geäußert worden, daß Menschen auch an anderen Orten von ihren Verstorbenen Abschied nehmen möchten. Dem tragen die Landesbestattungsgesetze Rechnung. Im Landesbestattungsgesetz von NRW heißt es zum Beispiel: (2) Tote sind spätestens 36 Stunden nach dem Tode … in eine Leichenhalle zu überführen. Auf Antrag von Hinterbliebenen kann die örtliche Ordnungsbehörde die Aufbewahrung Toter an einem anderen geeigneten Ort genehmigen, wenn ein ärztliches Zeugnis bescheinigt, dass hiergegen keine Bedenken bestehen. (3) Die Öffnung des Sarges bei der Trauerfeier oder beim Begräbnis bedarf der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde. Öffentliches Ausstellen Toter oder von Teilen bedarf der zu Lebzeiten schriftlich erklärten Einwilligung der Verstorbenen sowie der Genehmigung der Ordnungsbehörde des Ausstellungsortes. Das bedeutet, daß… Weiterlesen »