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Über uns
Bestatterweblog Peter Wilhelm bietet die besten Informationen zum Thema. Fachinformationen, fair und transparent. Die Seite dient zur allgemeinen Information und zur Unterhaltung für Menschen, die sich für das Themengebiet dieser Seite interessieren. Die Seite wendet sich vornehmlich an Erwachsene, enthält aber keine für Kinder und Jugendliche ungeeigneten Inhalte. Wir geben ausschließlich unsere persönliche und unabhängige Meinung wieder. Die Autoren sind teilweise selbst betroffen und seit Jahren mit der Materie befasst.
WICHTIGE HINWEISE: Texte der Seite Bestatterweblog Peter Wilhelm ersetzen keine Beratung oder Behandlung durch Ärzte, Diabetologen, Hörakustiker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Handwerksmeister und Fachpersonal. Sie dienen nicht dazu, eigene Diagnosen zu stellen, Behandlungen zu beginnen oder abzubrechen oder Medikamente einzunehmen oder abzusetzen. Anleitungen (Tipps & Tricks, Ratgeber) sind veranschaulichende Unterhaltung. Beachten Sie die einschlägigen Vorschriften! Fummeln Sie nicht Gas-, Strom- oder Telefonleitungen herum. Fragen Sie einen Experten! Wir übernehmen keine Haftung oder Verantwortung für möglichen Missbrauch oder Schäden, die tatsächlich oder angeblich, direkt oder indirekt durch die Informationen dieser Webseite verursacht werden. Wir übernehmen keine Garantie, dass Tipp & Tricks auch funktionieren und von Ihnen umgesetzt werden können. Kunden- und Patientengeschichten sind verfremdet und dramaturgisch aufbereitet. Sie erzählen individuell erlebte Erfahrungen, die bei jedem anders sind und abweichen können.
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Hallo, in unserer Stadt hat leider ein Mädchen einen tödlichen Reitunfall gehabt. Am Beerdigungstag wurde sie in der Reithalle, die direkt neben dem Friedhof liegt, aufgebahrt. Ich mag mir es nicht vorstellen, wie schlimm es ist, sein Kind zu verlieren und hoffe, die Familie und die Freunde konnten auf diese doch eher ungewöhnliche Weise Abschied nehmen. Als aufmerksamer Leser des Blogs dachte ich aber eigentlich, dass so eine Aufbahrung außerhalb gar nicht erlaubt ist. Ist das jetzt eine Ausnahme, wenn man vor der Beerdigung „einen Abstecher nach Nebenan“ macht? WAs könnte passieren bzw wer müsste mit Konsequenzen rechnen? LG
Sorry, bitte verschieben!
@Ulrike: Verschieben geht nicht so einfach. Aber Du bekommst trotzdem eine Antwort.
Es war mal so und ist auch vielerorts noch so, daß die Leichenhallenpflicht sehr streng gehandhabt wird. Das bedeutet, daß der Verstorbene entweder zu Hause (bis zu 36 Stunden) oder in einer Leichenhalle ist, bis er beigesetzt wird.
Nun sterben Menschen aber auch in Altenheimen und überhaupt ist der Wunsch immer mehr geäußert worden, daß Menschen auch an anderen Orten von ihren Verstorbenen Abschied nehmen möchten.
Dem tragen die Landesbestattungsgesetze Rechnung.
Im Landesbestattungsgesetz von NRW heißt es zum Beispiel:
Das bedeutet, daß man einen Antrag stellen kann, damit der Sarg woanders, beispielsweise in einer Reithalle aufbewahrt werden kann.
Für die Öffnung des Sarges zur Abschiednahme an diesem Ort ist wieder eine Genehmigung erforderlich.
Diese Genehmigungen werden nicht leichtfertig erteilt.