Frag doch den Undertaker

Können Verstorbene auch woanders aufgebahrt werden?

Leserin Ulrike fragt, ob und warum ein Mädchen aus ihrer Heimatstadt in einer Reithalle aufgebahrt werden konnte:

Hallo, in unserer Stadt hat leider ein Mädchen einen tödlichen Reitunfall gehabt. Am Beerdigungstag wurde sie in der Reithalle, die direkt neben dem Friedhof liegt, aufgebahrt. Ich mag mir es nicht vorstellen, wie schlimm es ist, sein Kind zu verlieren und hoffe, die Familie und die Freunde konnten auf diese doch eher ungewöhnliche Weise Abschied nehmen. Als aufmerksamer Leser des Blogs dachte ich aber eigentlich, dass so eine Aufbahrung außerhalb gar nicht erlaubt ist. Ist das jetzt eine Ausnahme, wenn man vor der Beerdigung „einen Abstecher nach Nebenan“ macht? WAs könnte passieren bzw wer müsste mit Konsequenzen rechnen?

Es war mal so und ist auch vielerorts noch so, daß die Leichenhallenpflicht sehr streng gehandhabt wird. Das bedeutet, daß der Verstorbene entweder zu Hause (bis zu 36 Stunden) oder in einer Leichenhalle ist, bis er beigesetzt wird.

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Nun sterben Menschen aber auch in Altenheimen und überhaupt ist der Wunsch immer mehr geäußert worden, daß die Angehörigen auch an anderen Orten von ihren Verstorbenen Abschied nehmen möchten.

Dem tragen die Landesbestattungsgesetze Rechnung.

Im Landesbestattungsgesetz von NRW heißt es zum Beispiel:

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(2) Tote sind spätestens 36 Stunden nach dem Tode … in eine Leichenhalle zu überführen. Auf Antrag von Hinterbliebenen kann die örtliche Ordnungsbehörde die Aufbewahrung Toter an einem anderen geeigneten Ort genehmigen, wenn ein ärztliches Zeugnis bescheinigt, dass hiergegen keine Bedenken bestehen.

(3) Die Öffnung des Sarges bei der Trauerfeier oder beim Begräbnis bedarf der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde. Öffentliches Ausstellen Toter oder von Teilen bedarf der zu Lebzeiten schriftlich erklärten Einwilligung der Verstorbenen sowie der Genehmigung der Ordnungsbehörde des Ausstellungsortes.
]

Das bedeutet, daß man einen Antrag stellen kann, damit der Sarg woanders, beispielsweise in einer Reithalle aufbewahrt werden kann.
Für die Öffnung des Sarges zur Abschiednahme an diesem Ort ist wieder eine Genehmigung erforderlich.

Diese Genehmigungen werden nicht leichtfertig erteilt.

Ich finde es gut, daß hier auch Ausnahmen möglich sind.

Welche Orte könntet Ihr Euch denn beispielsweise als geeignet vorstellen?

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    #mädchen #Reithalle #verstorbene

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