Eine Frau will das Grab ihres Mannes besuchen – doch das ist plötzlich verschwunden. Dieser Albtraum ist einer Witwe in Nürnberg widerfahren.
Die letzte Ruhestätte war versehentlich eingeebnet worden. Doch keiner will einen Fehler gemacht haben.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
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Ich bin sprach- und fassungslos, mir tut die Dame unheimlich leid.
„Wo gehobelt wird, da fallen Späne“, keine Frage, aber so etwas darf nicht passieren.
LG Mona
Christian
11 Jahre zuvor
Schade drum, aber sowas kann nicht wiedergut gemacht werden.
Die wenigen Einzelschicksale die das betrifft werden sich mit solchen Fehlern arrangieren müssen.
Schade auch das im Bericht nichts über die Fehlersuche steht. Ich würde bei dem schiefen Grabstein anfangen. Der Verantwortliche für dieses Grab wird vielleicht einen Brief bekommen haben das der Stein schief steht und er das richten lassen soll. Da er das vermutlich nicht selber macht(machen darf?) sollte man ihn befragen ob er schon in der Sache jemanden beauftragt hatte.
Mit Glück hat er das und auch schon ne Rechnung über erledigte Arbeiten. Dann wäre es vermutlich der beauftragte Unternehmer gewesen. Da man es dem nicht genau nachweisen kann, muss der zumindest immernoch den schiefen Stein richten. Doppelte Arbeit ist nur ein schwacher Trost für die Hinterbliebene Frau aus dem Beitrag, aber der Unternehmer ist für die nächste Zeit erstmal sensibilisiert.
Ich bin sprach- und fassungslos, mir tut die Dame unheimlich leid.
„Wo gehobelt wird, da fallen Späne“, keine Frage, aber so etwas darf nicht passieren.
LG Mona
Schade drum, aber sowas kann nicht wiedergut gemacht werden.
Die wenigen Einzelschicksale die das betrifft werden sich mit solchen Fehlern arrangieren müssen.
Schade auch das im Bericht nichts über die Fehlersuche steht. Ich würde bei dem schiefen Grabstein anfangen. Der Verantwortliche für dieses Grab wird vielleicht einen Brief bekommen haben das der Stein schief steht und er das richten lassen soll. Da er das vermutlich nicht selber macht(machen darf?) sollte man ihn befragen ob er schon in der Sache jemanden beauftragt hatte.
Mit Glück hat er das und auch schon ne Rechnung über erledigte Arbeiten. Dann wäre es vermutlich der beauftragte Unternehmer gewesen. Da man es dem nicht genau nachweisen kann, muss der zumindest immernoch den schiefen Stein richten. Doppelte Arbeit ist nur ein schwacher Trost für die Hinterbliebene Frau aus dem Beitrag, aber der Unternehmer ist für die nächste Zeit erstmal sensibilisiert.
Noch ein Fall aus Recklinghausen:
http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/friedhofsgaertner-ebnen-in-recklinghausen-falsches-grab-ein-id7796816.html