Eine Frau will das Grab ihres Mannes besuchen – doch das ist plötzlich verschwunden. Dieser Albtraum ist einer Witwe in Nürnberg widerfahren.
Die letzte Ruhestätte war versehentlich eingeebnet worden. Doch keiner will einen Fehler gemacht haben.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Kategorie: Fundstücke
In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
Unterstützen Sie das Blog bitte mit einer Spende. Klicken Sie hier.
Hilfeaufruf vom Bestatterweblog
Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!
Ich bin sprach- und fassungslos, mir tut die Dame unheimlich leid.
„Wo gehobelt wird, da fallen Späne“, keine Frage, aber so etwas darf nicht passieren.
LG Mona
Christian
11 Jahre zuvor
Schade drum, aber sowas kann nicht wiedergut gemacht werden.
Die wenigen Einzelschicksale die das betrifft werden sich mit solchen Fehlern arrangieren müssen.
Schade auch das im Bericht nichts über die Fehlersuche steht. Ich würde bei dem schiefen Grabstein anfangen. Der Verantwortliche für dieses Grab wird vielleicht einen Brief bekommen haben das der Stein schief steht und er das richten lassen soll. Da er das vermutlich nicht selber macht(machen darf?) sollte man ihn befragen ob er schon in der Sache jemanden beauftragt hatte.
Mit Glück hat er das und auch schon ne Rechnung über erledigte Arbeiten. Dann wäre es vermutlich der beauftragte Unternehmer gewesen. Da man es dem nicht genau nachweisen kann, muss der zumindest immernoch den schiefen Stein richten. Doppelte Arbeit ist nur ein schwacher Trost für die Hinterbliebene Frau aus dem Beitrag, aber der Unternehmer ist für die nächste Zeit erstmal sensibilisiert.
Sie haben Rat gefunden? Ich konnte Ihnen helfen? Dann zeigen Sie sich doch erkenntlich:
Diese Spender haben diese Seiten mit einem Geldgeschenk unterstützt:
Felix M., Jörg L., Michaela A., Peter R., Patrick B., Herbert F., Florian H. *, Stefan V., Helga M., Merten H., Henning P., Daniela M.B., Bertram K.
Nekrolog
Rolf Schimpf – Der Alte ist tot (100)
Am 22. März 2025 ist der Schauspieler Rolf Schimpf im Alter von 100 Jahren in München verstorben. Vielen Fernsehzuschauern ist...
Boxer George Foreman ist tot (76)
George Edward Foreman, einer der prägendsten Schwergewichtsboxer seiner Zeit, verstarb am 21. März 2025 in Houston, Texas, im Alter von...
Formel 1 Legende Eddie Jordan gestorben
Am 20. März 2025 verstarb Eddie Jordan, eine der markantesten Persönlichkeiten des internationalen Motorsports, im Alter von 76 Jahren im...
Rosenstolz: AnNa R. ist tot
AnNa R. – Eine Stimme, die bleibt – Wir trauern um eine außergewöhnliche Künstlerin. Am 16. März 2025 verstarb Andrea...
Hans-Peter Korff ist von uns gegangen
Nachruf auf Hans Peter Korff (1942–2025): Mit Hans Peter Korff verliert die deutsche Schauspielszene einen ihrer vielseitigsten und beliebtesten Darsteller....
Ich bin sprach- und fassungslos, mir tut die Dame unheimlich leid.
„Wo gehobelt wird, da fallen Späne“, keine Frage, aber so etwas darf nicht passieren.
LG Mona
Schade drum, aber sowas kann nicht wiedergut gemacht werden.
Die wenigen Einzelschicksale die das betrifft werden sich mit solchen Fehlern arrangieren müssen.
Schade auch das im Bericht nichts über die Fehlersuche steht. Ich würde bei dem schiefen Grabstein anfangen. Der Verantwortliche für dieses Grab wird vielleicht einen Brief bekommen haben das der Stein schief steht und er das richten lassen soll. Da er das vermutlich nicht selber macht(machen darf?) sollte man ihn befragen ob er schon in der Sache jemanden beauftragt hatte.
Mit Glück hat er das und auch schon ne Rechnung über erledigte Arbeiten. Dann wäre es vermutlich der beauftragte Unternehmer gewesen. Da man es dem nicht genau nachweisen kann, muss der zumindest immernoch den schiefen Stein richten. Doppelte Arbeit ist nur ein schwacher Trost für die Hinterbliebene Frau aus dem Beitrag, aber der Unternehmer ist für die nächste Zeit erstmal sensibilisiert.
Noch ein Fall aus Recklinghausen:
http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/friedhofsgaertner-ebnen-in-recklinghausen-falsches-grab-ein-id7796816.html