Mit solchen Werbeblättchen hab ich mal ganz böse Erfahrungen gemacht:
Eine Werbefirma rief bei mir an und gab sich als Gewerkschaft der Polizei (oä) aus.
Sie würden ein Heftchen zum Thema Kindesmißbrauch herausgeben, ob ich da eine Anzeige schalten wolle.
Das klang für mich ganz gut, also sagte ich zu.
Später im Vertrag hieß es dann, dass ich 12 Anzeigen in Folge nehmen muß.
Ich habe mir nichts dabei gedacht, hielt es für ein Versehen und korrigierte den Vertrag, so wie ich es vereinbart hatte.
Dann kam das Heftchen, in dem meine Anzeige stand. Das Thema war „erben und vererben„.
Natürlich hab ich mich beschwert und nach einigem hin und her erfahren, daß diese ominöse Firma, wohl viele Geschäftsleute übers Ohr gehauen hat.
Man muß schön gewaltig aufpassen heutzutage werden selbst so sensible Themen genutzt, um arglosen Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Ich habe hier im Bestatterweblog schon vor Jahren darauf hingewiesen, daß es solche Firmen und Tricksereien gibt.
Leider kann man in den meisten Fällen gegen diese Firmen gar nichts machen, denn das was sie normalerweise versprechen, das halten und erfüllen sie auch.
Der Begriff Polizei ist zunächst einmal nicht geschützt und wenn die Firmen dann unter der Flagge segeln, sie arbeiteten im Auftrag eines „Freundeskreises der Polizei Hannover“ oder der „Aktion Bürger und Polizei“, dann klingt das schon sehr offiziell und täuscht manchen Auftraggeber.
Der Grat, ab wann da nun betrogen, Falsches vorgespiegelt und arglistig getäuscht wurde; oder ob es noch so eben in dem Bereich liegt, wo der Kunde übermotiviert selbst etwas hineininterpretiert, ist sehr, sehr schmal und so kommt es, daß eine dieser Firmen völlig ungeschoren davon kommt, während in einem anderen Bundesland die Staatsanwaltschaft den Tatbestand des Betrugs erfüllt sieht.
In aller Regel drucken diese Firmen tatsächlich solche Monatsschriften und verteilen diese in mehr oder weniger großer Auflage. Manchmal erscheinen auch nur so viele Exemplare wie es auch Anzeigenkunden gibt…
Daß man nicht nur eine Anzeige, sondern eine ganze Serie oder ein ganzes Jahr nehmen muß, mit dem Trick arbeiten sogar die Anzeigenvertreter von Publikationen, die gemeinhin als seriös gelten. „Wie, das haben Sie nicht gewußt, aber das habe ich doch mehrmals erwähnt!“
Grundsätzlich gilt aber, daß man gerade dann, wenn angeblich im Auftrag von Behindertenorganisationen, der Polizei, Feuerwehr oder des Roten Kreuzes, der Blinden, der Taubstummen oder der SOS-Kinderdörfer gesammelt oder geworben werden soll, deutlich nachfragen sollte, ob der Werber auch wirklich in Verbindung zu einer der Organisationen steht. Gegebenenfalls sollte man dort anrufen und nachfragen.
Bei mir war mal einer, der angeblich im Auftrag des „Blindenwerkes“ kam. Schon allein weil ich sagte, ich würde da jetzt mal eben anrufen, nahm er die Beine in die Hand und verzog sich.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Wie hätte denn die Anzeige für das Blindenwerk-Magazin denn gelautet?
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Nein:
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Könnt ihr alle schöne Sonderzeichen malen…
B. A., entschlüsselt jetzt mal die Geheimnisse seiner Tastatur, !“§$%&/()=?´^°°
B.A. so etwas hier zu äußern! Find ich echt geschmacklos, DENKST DU NICHT AN DIE KINDER?
Doch, die ganze Zeit *grins*
*ironie aus*
@ Wad Redwood:
YMMD! 😀