Fundstücke

Rache: Wenn Angehörige die Urne nicht beisetzen lassen

Auch dieser Schweizer bleibt unbestattet. Heckmeck zwischen Verwandten und Lebensgefährtin. Bild gefunden von Monika

Wilfried Hemburger war 21 Jahre lang verheiratet. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen.
Nach der Trennung hatten die Kinder zunächst einen guten Kontakt zu ihrem Vater. Als dieser aber eine andere Frau kennenlernte und mit ihr zusammenzog, änderte sich das.
Die Kinder wandten sich vom Vater ab und betrachteten seine neue Beziehung als Verrat an der Mutter.

Inzwischen sind zwanzig weitere Jahre vergangen. Diese Kinder sind heute erwachsen, verheiratet und haben selbst kleine Kinder.

Vor einem Jahr ist Wilfried Hemburger gestorben. Ein Lungenkarzinom.

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Seine Lebensgefährtin hat die gesamte Bestattung organisiert und auch bezahlt.
So wie es Hemburger zu Lebzeiten immer gewünscht hatte, wurde er eingeäschert.
Die Urne sollte dann auf einem Friedhof im Erzgebirge beigesetzt werden.

Zwar hatte Hemburger keinen direkten örtlichen Bezug zum Erzgebirge, jedoch hatte er viele Bücher über diese Gegend gelesen und es sich immer als sehr schön ausgemalt.
Daher rührte sein Wunsch. Diesen wollte seine Lebensgefährtin ihm auch erfüllen und hatte bereits vor einem Jahr ein Grab auf einem tschechischen Friedhof gekauft.

Als Sie aber vor 10 Monaten bei der deutschsprachigen tschechischen Friedhofsverwaltung nachfragte, teilte man ihr mit, die Urne sei noch nicht eingetroffen.

Und so ist es bis heute geblieben.

Auch dieser Schweizer bleibt unbestattet. Heckmeck zwischen Verwandten und Lebensgefährtin. Bild gefunden von Monika
Auch dieser Schweizer bleibt unbestattet. Heckmeck zwischen Verwandten und Lebensgefährtin. Bild gefunden von Monika

Die Kinder des Verstorbenen sind die Bestattungspflichtigen. Die Ex-Ehefrau ist inzwischen selbst verstorben.

Daraus ergibt sich eine Rechtslage, die es in sich hat.
Als Bestattungspflichtige müssen die Kinder die Bestattungskosten bezahlen, so sieht es das Landesbestattungsgesetz vor.
Sie sind als nächste Angehörige aber auch bestattungsberechtigt. Das heißt, sie allein können verfügen, wie und wo ihr Vater beigesetzt wird.

Nun hat Wilfried Hemberger in einem kurzen fünfzeiligen Testament seiner Lebensgefährtin alles vermacht.
Ein paar tausend Euro Bankguthaben, eine kleine Gartenparzelle und sein Auto.

Damit ist die Lebensgefährtin die Erbin. Und nach BGB muß der Erbe die Bestattungskosten zahlen.
Aus dem schmalen Erbe muß die Lebensgefährtin nun den Pflichtteil für die beiden Kinder realisieren und auch noch die Bestattungskosten.
Das sieht sie ein, das hat sie auch alles pflichtgemäß erledigt.

Nur haben sich die Kinder frühzeitig bei der Krematoriums- und Friedhofsverwaltung hier in Deutschland gemeldet und ihre Ansprüche an der Urne geltend gemacht.
Und genau seit dem Zeitpunkt steht die Urne im Krematorium in einem Regal.

Es ist nicht abzusehen, wann die Urne von Herrn Hemberger endlich beigesetzt werden kann.

Zwischen „Witwe“ und Kindern ist ein Dialog entstanden, der inzwischen über Anwälte geführt wird.
Viel Hoffnung kann man der Frau aber nicht machen.
Wenn die Kinder sich einig geworden sind, werden sie wohl die Urne hierzulande anonym beisetzen lassen.

Eine Urne als Unterpfand und Ausdruck der persönlichen Rache.

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