Frag doch den Undertaker

Samstagszuschlag

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Bestattungsunternehmen unterhalten einen klassischen Notdienst. An allen Tagen des Jahres sind sie rund um die Uhr für die manchmal dringenden und manchmal weniger dringenden Einsätze bereit.
Um stets rasch reagieren zu können, ist eine besonders sorgfältige Personalplanung, die Vorhaltung der notwendigen Logistik und eine ständige Rufbereitschaft notwendig.
Diese Serviceleistung hat natürlich ihren Preis. Der schlägt sich zum Teil in den vermeintlich hohen Preisen der angebotenen Waren nieder oder wird, wenn weitere Erschwernisse hinzu kommen, zusätzlich berechnet.

Weitere Erschwernisse können beispielsweise darin begründet sein, daß der Verstorbene weitaus schwerer, größer oder schwerer handhabbar ist, als ein durchschnittlicher Mensch, oder aber weil er aus einer schwierigen Situation geborgen werden muß, weil besondere hygienische Anforderungen zu berücksichtigen sind oder schlicht und ergreifend, weil Dienstleistungen außerhalb der üblichen Dienstzeit erbracht werden.

Hier gibt es beispielsweise Samstags-, Sonn- und Feiertagszuschläge und die allermeisten Unternehmen berechnen auch für Dienste zwischen 17 oder 18 Uhr bis zum nächsten Morgen 8 Uhr einen Zuschlag.

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Dazu erreicht mich die Frage einer Leserin:

Nach dem Todesfall meiner Mutter habe ich einer Rechnungsposition (Samstagszuschlag) der Bestattungsrechnung widersprochen. Dies wurde dem Unternehmen mitgeteilt und gleichzeitig der Rest der Rechnung fristgerecht überwiesen.
Der Zuschlag wird von mir nicht als gerechtfertigt angesehen, da der Terminsvorschlag (Samstag vormittag) vom Unternehmen selbst kam (die Hinterbliebenen hatten sich auf Montag eingestellt). Der Todesfall war an einem Freitag, der Anruf beim Bestatter erfolgte direkt am Todestag, da keiner recht wußte was nun zu tun ist. Der Bestatter hat den Samstagstermin vorgeschlagen und zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, das hier Zusatzkosten wegen Mehrleistung entstehen. Auch nicht beim Termin selbst.

Erst bei Rechnungstellung wurde dieser Zuschlag von 128,- € in Ansatz gebracht.

Ist dies die übliche Vorgehensweise? Muss ich den Zuschlag zahlen? Hätte der Bestatter den Gebühren nicht vorher mitteilen müssen, zumal der Termin von seiner Seite angeboten wurde?

Nach Erhalt der 1. Mahnung via Bestattungsfinanz, nochmaligem Widerspruch ohne Reaktion, sowie Zugang der 2. & letzen Mahnung, mit nochmaliger Einrede meinerseits habe ich eine Stellungnahme erhalten.

Das Unternehmen ist nicht bereit, auf den Zuschlag zu verzichten. Es wäre nicht davon auszugehen, dass ein Bestatter regulär Samstag geöffnet hat, bzw. dass diese Dienstzeit ohne einen Zuschlag zu erbringen sei. Dies wäre eine Mehrleistung, die erbracht wurde….es können keine Abschläge akzeptiert werden.

Wie sehen Sie das? Liege ich falsch mit meiner Meinung, dass ich über die Gebühr informiert hätte werden müssen?

Nun, ich hätte es für fair und angemessen gehalten, den Kunden über eventuell anfallende Zuschläge zu informieren.
Allerdings ist es meiner Meinung nach tatsächlich so, daß man eigentlich wissen sollte, daß Notdienste am Wochenende einen solchen Zuschlag berechnen.
Selbst wenn der Vorschlag vom Bestatter kam, hätte man ja auf dem Montagstermin beharren können. Das haben Sie aber nicht getan, weil Sie ja nicht wußten, daß der Samstag teurer wird.

Bestatter drängen auf einen möglichst baldigen Beratungstermin, weil sie stets unter Zeitdruck arbeiten müssen und ein bereits erfolgtes Gespräch in der Nacht oder am Wochenende wertvolle Zeit am nächsten Morgen oder nächsten Montag einspart.
Die Angehörigen wissen davon nichts, sind aber zumeist sehr froh, wenn dann die gewünschten Termine für Abschiednahme und Trauerfeier auch bald stattfinden können.

Ich persönlich würde mich auch auf den Schlips getreten fühlen, wenn mir eine Rechnung präsentiert würde, auf der unerwartete Zuschläge verzeichnet sind. So gesehen kann ich Ihren Standpunkt verstehen.
Andererseits habe ich aber auch ein nicht geringes Maß an Verständnis für den Bestatter, der sich auf den Standpunkt stellt, man müsse das wissen, daß Wochenenddienste teurer sind.

Wie dem auch sei und wie auch die Meinung der Kommentatoren dazu ausfallen mag, letztendlich kann diese Sache nur durch ein Gericht geklärt werden.
Wenn Sie es darauf ankommen lassen wollen und auch die eventuelle Niederlage vor Gericht hinnehmen und finanziell verschmerzen können, dann sollten Sie stur bleiben und den Restbetrag nicht zahlen. Wenn die zwischengeschaltete Finanzierungsfirma nicht klein beigeben will, muß sie einen Mahnbescheid erwirken, auf den hin Sie Widerspruch einlegen und es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen können.

Ein ordentlicher Bestatter weist auf solche Zuschläge hin, dazu reichen ein paar Sätze, beispielsweise: „Uns wäre es lieber, wenn wir die Beratung schon am Wochenende machen könnten, das kostet zwar einen Zuschlag, bringt Ihnen aber diese und jene Vorteile. Wenn Sie erst am Montagmorgen kommen, entfällt der Wochenendzuschlag für die Beratung, es kann sich aber alles um einen oder zwei Tage verzögern.“

Sie schreiben leider nur, daß der Todesfall an einem Freitag war und daß ein Samstagszuschlag erhoben wurde. Nur der Vollständigkeit halber:
Es kann immer auch sein, daß sich der Zuschlag auf die am Wochenende erfolgte Überführung des Verstorbenen handelt, auch das ist zumeist teurer als eine Überführung während der normalen Dienstzeiten.
Hierzu noch der Hinweis, daß die Wochenendzeit für den Bestatter bereits am Freitagnachmittag, direkt nach Büroschluß, beginnen kann. Ab dann ist Außer-Dienst-Zuschlagzeit, die nahtlos in die Wochenend-Zuschlagzeit übergeht.

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(©si)