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Särge auf Lager?

Du schreibst, man soll eine Bestattungsvorsorge abschließen. Das verstehe ich ja, aber wo lagert ihr die vielen vorbestellten Särge?

Wenn jemand seinen eigenen Sarg bemalen wollte, ginge das? Und wenn nur wen ein vorraussichtliches Sterbedatum schon feststeht oder auch so ( da käönnte die Lagerung allerding schwierig werden…

Je weiter der Zeitpunkt an dem man die Bestattungsvorsorge abschließt und das Sterbedatum auseinanderliegen, umso unwahrscheinlicher ist es, daß man exakt die Produkte bekommt, die man sich ausgesucht hat. Deshalb werden in vielen Bestattungsvorsorgen auch keine exakten Produkte, sondern Produktklassen festgehalten. Es ist ja heute gar nicht absehbar, ob ein bestimmter Sarg beispielsweise in 10 oder 20 Jahren noch produziert wird und ob es diesen speziellen Hersteller noch gibt. Es ist natürlich auch vollkommen unmöglich, all diese Sachen ins Lager zu stellen. Das geht aus Platzgründen nicht und wäre auch nicht sinnvoll, da ja viele Menschen im Alter noch umziehen und ihre Bestattungsvorsorge zu einem anderen Bestatter in eine andere Stadt mitnehmen.

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Der Bestatter wird immer bemüht sein, den Wunsch des Verstorbenen so exakt wie möglich zu erfüllen und wenn es aus den oben genannten Gründen zu Abweichungen kommt, sind diese oft nur minimal.

Wenn jemand sehr spezielle Wünsche hat, also beispielsweise ausdrücklich eine ganz bestimmte Urne haben möchte oder seinen Sarg zu Lebzeiten selbst gestalten möchte, dann müssen wir diesen Artikel einlagern und hierfür geringe Lagergebühren mit einkalkulieren. Es ist aber äußerst ungewöhnlich und unüblich, daß Leute schon viele Jahre oder Jahrzehnte vor ihrem Tod so exakte Anweisungen erteilen, die sich auf die einzelnen Produkte beziehen. Wenn solche Wünsche an uns herangetragen werden, dann ist in dieser Familie jemand so schwer erkrankt, daß der Todesfall abzusehen ist.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 5. September 2007 | Revision: 28. Mai 2012

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Ines
17 Jahre zuvor

Du sagst, dass der Sarg dann eingelagert werden müsse. Würdest Du in solchen Fällen keine Ausnahme machen und den Sarg herausgeben? Wenn sicher wäre, dass das kein Gruftie-Sarg werden soll? Zum Beispiel, weil der Patient krebskrank ist?




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