Frag doch den Undertaker

Särge schwimmen im Grundwasser

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Hallo Tom,

an dieser Stelle möchte ich dich erst einmal für dein Weblog loben. Ich ziehe wirklich den Hut vor deinem Engagement alle Fragen (zum Teil drei-und vierfach) zu beantworten und bei der noch so dummen Frage trotzdem nicht die „Fassung“ zu verlieren – …
Danke! Denn durch deinen Weblog habe ich ein wenig die Angst vor dem Tod verloren und sehe ihn heute als etwas völlig normales, was zu unsrem Leben zugehört und nicht unbedingt stillgeschwiegen werden sollte.

Zu meinen Fragen (die du ruhig unter der Rubrik „Frag denn Bestatter“ posten kannst:

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1. Frage:
Ich habe bis vor kurzen nicht wirklich den Unterschied zwischen einem „normalen“ Wahlgrab und einer Gruft gekannt. Das liegt vielleicht daran, weil viele im Bekanntenkreis oft fälschlicherweise von „Gruft“ sprechen obwohl sie ein „normales“, nicht ausgemauertes Wahlgrab meinen…
Meine Frage ist, ob man jedes „normale“ Grab wie z.B. das Doppel-wahl-grab meiner Familie als gemauerte Gruft „umfunktionieren“ kann. Die Mindestruhezeit ist auf der linken Seite bereits abgelaufen, da mittlerweile schon mehr als 30 Jahre vorüber sind. Besteht also die Möglichkeit, dieses Grab vor einer Neubelegung „ausmauern“ oder ausbetonieren zu lassen? Der Grundwasserspiegel ist nämlich (wie in der nächsten Frage zu lesen ist) auf unserem Friedhof relativ hoch, und der Gedanke daran, dass ein Familienmitglied im Wasser liegt, ist für mich unerträglich. Durch das Ausbetonieren der Seiten und des Bodens müsste doch eigentlich sichergestellt sein, dass das Grundwasser nicht ansteigen kann oder?

2. Frage:
Vor wenigen Tagen als ich auf dem Friedhof war um meinem Opa zu besuchen viel mir ein neu ausgehobenes Grab auf. Als ich näher dran vorbei ging, sah ich, dass das Grab bestimmt einen halben bis einen ganzen Meter tief mit Wasser gefüllt war.
Meine Oma bestätigte mir, dass dies oft das Resultat von Grundwasser ist und des Öfteren auf unserem Friedhof vorkommt.Meine Frage hierzu ist, ob das Wasser vor der Beerdigung „abgesaugt“ wird oder wie in diesen Fällen vorgegangen wird. In unserer Friedhofsordnung habe ich nämlich gelesen, dass Särge nicht in feuchte Gruben oder gar ins Wasser gelassen werden dürfen. Muss man also davon ausgehen, dass der beerdigte Verstorbene innerhalb kürzester Zeit im Wasser liegt? Das ist ja eine schlimme Vorstellung…

Normalerweise würde man an einer Stelle, an der der Grundwasserspiegel so hoch ist, keinen Friedhof anlegen, weil allein schon die Vorstellung, daß die Leichen und Särge in eine wassergefüllte Grube kommen, für die Angehörigen sehr unangenehm ist.

Aber im Laufe der Zeit kann sich der Grundwasserspiegel ändern oder der Friedhof wächst in Bereiche hinein, in denen ungünstigere Verhältnisse herrschen. Genau dann hat man diese Probleme, die Du schilderst.
Mir sind einige Friedhöfe bekannt, auf denen an bestimmten Tagen bzw. in bestimmten Zeiten nicht bestattet werden kann, weil dann witterungsbedingt „das Wasser drückt“.

Ein dauerhafter Betrieb des Friedhofes in ordnungsgemäßer Weise ist meines Erachtens überhaupt nur dann möglich, wenn es immer wieder auch Trockenphasen gibt, in denen kein Wasser „drückt“.

Darauf nimmt ja in Eurem Fall auch die Friedhofsordnung Bezug, wenn sie untersagt, dass die Särge ins Wasser gestellt werden. Das bedeutet meiner Meinung nach nichts anderes, als daß bei extremem Wasserstand keine Bestattungen durchgeführt werden dürfen.
Zumeist verfügen betroffene Friedhöfe über weitere, besser geeignete Felder, auf denen dann weiterbestattet werden kann. Anders sieht das aber bei Familiengräbern aus. Hier haben die Hinterbliebenen eine feste Stelle angemietet und wenn dann dort eine Bestattung stattfinden soll, kann man schlecht an eine andere Stelle ausweichen.
Manchmal wird kurz vor der Beerdigung eine Pumpe eingesetzt oder es wird versucht, durch besondere Schalungen das Grab trocken zu halten oder man stellt den Sarg auf relativ hohe Holzklötze, sodaß er nicht ins Wasser kommt.

Inwieweit eine Ausmauerung in solchen Fällen überhaupt zulässig ist und den gewünschten Erfolg bringt, ist von mehreren Faktoren abhängig. Einmal muß so etwas grundsätzlich genehmigungsfähig sein, das heißt, die Friedhofsverwaltung muß einer solchen Maßnahme zustimmen.
Desweiteren müssen natürlich die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, billig ist eine solche Gruftausmauerung nicht.

In den Vereinigten Staaten gibt es viele Regionen, in denen die Särge grundsätzlich in unterirdische Kästen aus Beton oder ähnlich festen Materialien gestellt werden. Wir haben es da mit „Gräbern für die Ewigkeit“ und ohnehin nicht oder kaum verrottenden Särgen aus teilweise verzinktem Stahlblech und manchmal Buntmetallen zu tun.
Aber auch hier zeigt die Erfahrung, daß bei entsprechenden Grundwasserverhältnissen die Gräber voll Wasser laufen können und die Särge dann aufschwimmen.

Eine wirkliche Sicherheit wird man vermutlich nur durch enormen finanziellen Einsatz erzielen können oder aber, was manchmal viel einfacher sein dürfte: Durch die Wahl eines anderen, besser geeigneten Friedhofs.

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(©si)