Allgemein

Schweigepflicht

Frage: Haben Bestatter eigentlich eine Schweigepflicht?

Der Beruf des Bestatters gehört nicht ausdrücklich zu den Berufen bei denen eine Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Kunden und Bestatter strafbar ist. Allerdings gebietet es der Anstand, daß man über Kundenvertraulichkeiten nicht spricht und diese nicht an die Öffentlichkeit trägt.

Was dieses Weblog hier anbetrifft, so steht es in diesem Punkt völlig außen vor, da eine Grundbedingung für die Verletzung eines Vertrauensverhältnisses fehlt: Es ist kein Rückschluß auf die betroffenen Personen möglich.

Werbung

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#schweigepflicht

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden


Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)