Frag doch den Undertaker

Schwiegervater hat alles versoffen, wer zahlt die Beerdigung?

Da wir derzeit einen Sterbefall in der weiteren Familie haben, machen wir uns Gedanken was in unserer engeren Familie einmal sein wird.
Meine Frau, ihr Sohn und ich wohnen in einem 3-Familienhaus. Dieses haben wir meinen Schwiegereltern vor ein paar Jahren abgekauft, sonst wäre es versteigert worden. Dafür haben wir eine Hypothek von 140.000 € aufgenommen.

Eine Wohnung bewohnen wir selbst, eine ist vermietet und in der dritten wohnen die Schwiegereltern mit Wohnrecht auf Lebenszeit. Die Miteinnahme reichen gerade um die Kosten zu decken.
Nun ist der Schwiegervater Alkoholiker und hat im Laufe der Zeit nicht nur einen Bausparvertrag, den er für meinen Stiefsohn abgeschlossen hatte, gekündigt und wohl versoffen, sondern er hat auch einen neuen Bausparvertrag gemacht und den gleich beliehen um an Geld zu kommen….
Mittlerweile haben die auch ihre Sterbeversicherungen gekündigt!!!
Nun stellt sich die Frage ob wir für die Kosten ihrer Beerdigungen aufkommen müssten. Wir kommen doch selbst gerade so rund…

Werbung

Langer Rede, kurzer Sinn: Ja.

Ich unterstelle mal, daß keine weiteren Geschwister da sind, somit ist beim Erstversterbenden normalerweise der überlebende Ehepartner der Bestattungspflichtige. Nehmen wir an, der Schwiegervater würde zuerst sterben, dann würde ich annehmen, daß die Schwiegermutter für dessen Bestattung einzustehen hätte.
Stirbt dann die Schwiegermutter, wäret Ihr in der Pflicht.

Die gesamte Vorgeschichte mit Hauskauf, Hypothek und Bausparverträgen hat damit nichts zu tun, möchte ich meinen.
Sollte die Schwiegermutter beim Tode des Mannes mittellos sein, könnte es sein, daß die Sozialbehörden auch die Kinder mit in die Kostenpflicht nehmen.

Es kann nicht schaden, sich einen Termin bei einem Anwalt geben zu lassen, um sich beraten zu lassen. Das kostet nicht viel.
Desweiteren bleibt es Euch ja unbenommen, für beide Schwiegereltern eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.
Die muß ja nicht wahnsinnig hoch sein, sodaß zumindest mal die Kosten einer einfachen Bestattung gedeckt sind.
Die Kosten für eine solche Versicherung sind sicherlich nicht ganz unerheblich, wenn auch nicht unerschwinglich, aber sie sind zumeist immer noch besser zu stemmen, als eine komplette Bestattungsrechnung auf einmal.
Hierüber könnte Euch ein Bestatter in der Nähe gut beraten.

Sterbegeldversicherungen kann man z.T. auch ohne das Wissen des Versicherten abschließen und im Versicherungsfall ist man nicht verpflichtet, das ausgezahlte Geld auch für die Bestattung zu nehmen.
Angenommen also, der Schwiegervater stirbt zuerst und die Schwiegermutter will das Geld aus Eurer Sterbegeldversicherung nicht oder zaubert von irgendwoher eigenes Geld hervor, dann könntet Ihr die Zahlung der Sterbekasse für andere Zwecke verwenden oder sparen.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 30. Dezember 2010 | Revision: 8. Juni 2012

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
23 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Tim
13 Jahre zuvor

Noch ein Tip: wenn die Bestattungspflichtigen alle von ALG II (sog. Hartz IV) leben müssen bzw. eure Bedürftigkeit anders nachweisen könnt, könnt ihr beim Sozialamt eine Bestattungskostenbeihilfe beantragen.

Das sind 750,00 € für eine Bestattung ohne Trauerfeier und ein anonymes Urnengrab. Was ihr zusätzlich noch haben wollt (Blumen, Feierhalle, Musik…) müsst ihr selber finanzieren.

turtle of doom
13 Jahre zuvor

Ähhhh ja… Tom… so nebenbei und nicht 100% ernst gemeint: Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung als Investition?

Könnte ich eine Versicherung auf einen schwer kranken Vize-Grossonkel 5. Grades abschliessen?

Es gibt ja Leute, die bezahlen andere dafür, um bei WoW eine Menge Punkte zu erspielen. Investoren in den USA machen ein Geschäft damit, Gerichtsverfahren zu vorfinanzieren… dann wäre das Sterbegeld etwas Neues in meiner bis jetzt dürftigen Sammlung von „Ahh, damit [b]kann[/b] man Geld machen?“-Objekten…

13 Jahre zuvor

@Tim: wer ein Haus besitzt, bekommt kein Hartz4

Hamburger Jung
13 Jahre zuvor

@Brandenburgerin: das mag in diesem speziellen Fall stimmen.

Selbstbewohntes Eigentum zählt aber nicht, wenn es eine angemessene Größe hat. Damit kann es auch ALG II geben. Wie eine eventuelle Hypothek damit noch zu stemmen wäre, steht auf einem anderen Blatt.

Glückauf
13 Jahre zuvor

@3 Blödsinn.
Selbstgenutzes Wohneigentum in vertretbarer größe wird nicht angetastet.

13 Jahre zuvor

@3,4,5
und genauso, wie für die Miete bei angemessener Wohnung bezahlt wird, wird auch für eine Hypothek bezahlt, natürlich nicht für eine Luxusvilla.

Samos68
13 Jahre zuvor

@6:
Es wird nicht für eine Hypothek bezahlt. Jedenfalls nichts auf die Tilgung. Man bekommt nur die Zinsen gezahlt, falls angemessen.
Ansonsten wäre es ja Vermögensbildung auf Staatskosten.

13 Jahre zuvor

@7 Das stimmt nur bedingt, siehe hier:

http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/uebernahme-von-tilgungsraten-fuer-selbst-bewohntes-eigenheim-im-rahmen-des-sgb-ii/

Wenn der Empfänger sich um die Aussetzung der Tilgung bemüht hat und die Nichtübernahme unweigerlich zum Verlust der Wohnung führen würde, hat der Aspekt der Vermögensbildung zurückzutreten.

Adrian
13 Jahre zuvor

@turtle of doom:

Ja, aber wenn er innerhalb der naechsten 3 Jahre stirbt bekommst du kein Geld.

turtle of doom
13 Jahre zuvor

@ Adrian:

Ach. 🙁

schnuffel
13 Jahre zuvor

Also: Er hat zwei Töchter, beide verheiratet. Die eine ist seit über einem Jahr arbeitsunfähig und aufrund iher verkorksten Kindheit in Behandluing. Zur Zeit sogar seit 6 Wochen in Kur. Der Mann ebenfalls arbeitslos also beide leben vom Amt. Die andere Tochter ist mit mir verheiratet. Sie frist alles in sich hinein, redet nicht darüber und dementsprechend verläuft unsere Ehe. Wir sind beide Berufstätig zahlen die Zinsen für die Hypothek und noch einiges andere ab und kommen so gerade +/- null raus. Wie gesagt, Schwiegereltern zahlen nur ihre Nebenkosten. Nachdem der Vater meiner Frau alle Vwersicherungen gekündigt hat, hat er den Bausparvertrag für meinen Stievsohn (hatte er für ihn zur Kinderkommunion abgeschlossen) gekündigt und sich auszahlen lassen. (Mein Stievsohn war zu diesem Zeitpunkt noch keine 18 und wir wusten nix von der Kündigung). Nachdem auch dieses Geld weg war hat er einen neuen Bausparvertrag für sich abgeschlossen und diesen gleich beliehen. Das Geld ist auch weg. Jeden Monatsmitte werden die Verwanten angepumpt und Schwiegermutter wird unter psychischen Druck gesetzt, los Geld besorgen… Ich sehe nicht… Weiterlesen »

Smilla
13 Jahre zuvor

Hi schnuffel, das hört sich danach an, als wäre die Belastung nun schon unerträglich und der Tod des Schwiegervaters eher eine Erlösung. Du schreibst, Deine Frau redet nicht darüber, die Schwiegermutter wird unter Druck gesetzt- der Schwiegervater beherrscht Euer aller Leben derzeit. Fakt ist, dass ihr ihn nicht ändern könnt und er mit seinem Geld machen kann, was er möchte, solange er mündig ist. Ihr könnt einzig und allein bei Euch ansetzen, Grenzen ziehen, sich kein schlechtes Gewissen einreden lassen, keine Angst dabei haben. Wenn Deine Frau blockt, dann hilft eigentlich nur therapeutische Hilfe. Wenn die Schwägerin bereits diesen Schritt gemacht hat, kannst Du mit ihr darüber sprechen? Vielleicht gibt es eine Möglichkeit sich an diese Therapie dranzuhängen. Vielleicht gibt es dann sogar dort ein friedliches Nebeneinander in einem Haus. Oder aber man muss überlegen, dass Haus zu verkaufen und ausziehen, weit weg vom Schwiegervater und Euch etwas suchen, dass ihr auch noch etwas zum Leben habt? Ich kann Eure Situation sehr gut nachvollziehen. Das Wohnrecht ist vielleicht auch nicht richtig eingetragen etc, da kann… Weiterlesen »

Smilla
13 Jahre zuvor

Es gibt von der Autorin auch das Buch mit dem Titel „nächsten Sonntag bringe ich sie um“, daher keine Bange mit harten Worten. 🙂 Das habe ich allerdings nirgends mehr gefunden.

13 Jahre zuvor

Ich weiß nicht, wie das mit Bestattungskosten ist, aber Unterhaltsansprüche können z.B. durch Alkoholismus verwirkt werden, wenn der Betreffende Krankheitseinsicht haben müsste (NICHT hat!) und nicht alle zumutbaren Antstrengungen unternimmt, gesund und arbeitsfähig zu werden.

Auf keinen Fall würde ich irgendwelche finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

Alkoholismus als Krankheit anerkennen sollte man, das damit verbundene Verhalten akzeptieren muss man jedoch nicht und sollte man auch nicht.

schnuffel
13 Jahre zuvor

Hallo Smilla Meine Frau sagt immer ach hätte ich noch meinen alten Hausarzt der in Rente gegangen ist, der hat alle und alles gekannt mit ihm konnte ich reden… Nuin ist es so das ihre Scwester den gleichen Hausarzt hat wie ich. Meine FGrau müsste ja nur dort hingehen und sagen so ich bin die Schwester vonxxx und habe die gleichen Probleme. Macht sie aber nicht. Beispiel: Ihr Vater hat den Hausverkauf nie verwunden und er hat ghar nicht kapiert das ich nach einigen Wochen die angebaute Garage selbst nutzen wollte. Er hat seit 30 Jahren die Angewohnheit wenn er nach Hause kommt nicht die normale Haustüre zu benutzen sondern durch die Garage hinten rum die Hintertür zu benutzen. Dabei zwängt er sich an der Seite an mein Auto vorbei und verkratzt dieses dabei Eines Tages habe ich das Schloss des elektrichen Garagentors ausgetauscht und als ich Nachmittags nach Hause kam randalierte er dermaßen vor der Türe das ich die Polizei anrufen musste. Dies habe ich getan nachdem er sagte er holt nun die Flex,… Weiterlesen »

13 Jahre zuvor

Das ist wirklich tragisch, aber überzeugt mich einmal mehr, dass es Unglück bringt, zu sehr an einer Immobilie zu hängen. Das beste für euer aller Gesundheit wäre wirklich räumlicher Abstand.

Smilla
13 Jahre zuvor

Der Mann muss nicht weg. Der Gedankengang ist falsch, man muss bei sich selbst was ändern, wenn man unzufrieden ist, nicht bei den anderen.
Die können und wollen ja auch schlicht nicht. Entweder arrangierst du dich weiterhin mit der Situation und wartest, ob sich irgendwann mal etwas ändern sollte und wirst alt dabei oder du packst die Koffer- mit oder ohne Frau.

Wolfram
13 Jahre zuvor

Smilla: dein Kommentar hilft nun wirklich nicht weiter.
Denn an den wirklichen Problemen ändert das auch nichts…

Smilla
13 Jahre zuvor

Wolfram, das war mir nun zu kurz, um es zu verstehen. Was sind denn die „wirklichen Probleme“? Gib´du doch mal einen Ratschlag.

schnuffel
13 Jahre zuvor

@ Smila:

Du hältst es also für richtig das wir alles aufgeben, das Haus indem meine Frau aufgewachsen ist verkaufen und neu anfangen?

Du hälst es also für richtig das die Opfer flüchten und der Täter (wenn er voll ist alle schickaniert uind wenn er nüchtern ist sich regelmäßig aufhängen will) dank Wohnrecht bleiben darf?

Sorry, das ist ja so als wenn einem Vergewaltigungsopfer gesagt wird ja dann müssen Sie beim nächstenmal eben schneller weglaufen, denn den Trieb des Täters ändern wir nicht mehr…

Nein, wir werden nicht verkaufen, aber klar ist das wir alles daran setzten am Tag x ihn so billig wie möglich unter die Erde zu bekommen.
Daher meine Frage an Tom ganz am Anfang.

turtle of doom
13 Jahre zuvor

@ schnuffel: Hallo schnuffel, oft denke ich wie du: „Warum soll ein Problem auf meinem Buckel gelöst werden?“ Soviel wir wissen leidest du wirklich unter diesen Familienangehörigen. Du bist nicht schuld an den Problemen. Die Frage ist aber: Was kannst DU tun? Kannst DU das Problem lösen, oder kannst DU wenigstens so handeln, dass das Problem dein Leben nicht weiter belastet? Es geht nur darum, was DU tun kannst. Hol dir einen Stapel Papier und wage verschiedene Prognosen: – alles bleibt wie es ist. Wie sieht es in einem Jahr aus? In fünf? Wer geht zugrunde? Du oder jemand anderes? – Du verkaufst das Haus, du machst den Bruch mit den Leuten, die bewusst oder unbewusst dir wehtun. Wie sieht es in einem Jahr aus? Dir geht es vermutlich viel besser, weil die Belastung weggefallen ist. In fünf Jahren hast du vielleicht eine neue Familie. Die einzige Grundlage, auf der du deine Entscheidungen treffen sollst, ist die Zukunft. Du treibst dich nur in den Ruin, wenn du an irgendetwas festhältst. Die Treue zu irgendeiner Person… Weiterlesen »

Smilla
13 Jahre zuvor

@turtle
Danke.

Und schnuffel, was das Wohnrecht etc angeht: da kann man sich beraten lassen, wenn eine Hypothek drauf ist, steht es vermutlich auch nicht an erster Stelle im Grundbuch eingetragen, sondern die Bank. Aber da kann man sich infos holen..

Und ja, Mädchen oder Frauen, die z.B. zuhause vergewaltigt werden, rate ich den Gang ins Frauenhaus oder in entsprechende Einrichtungen, meist flüchten sie zuerst dahin, bevor sie sich Hilfe suchen. Da haben sie die Möglichkeit ein neues Leben anzufangen.

Jacky
13 Jahre zuvor

Sich jetzt Gedanken über Beerdigungskosten zu machen finde ich verfrüht. Oft sind es die Leute, die man sich ins Grab wünscht diejenigen, die alt werden.

Ganz ehrlich, die Beerdigungskosten würde ich mit Kusshand zahlen, wenn ich einen so verhaßten Menschen damit los werden würde.

Ansonsten halte ich es mit dem Spruch:
Gib mir Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann; gib mir den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann;
und gib mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Ich persönlich sehe hier sehr wohl Änderungsmöglichkeiten. Aber als Außenstehender ist es sicher leichter eine rationale Lösung zu sehen. Ein Betroffener sieht das „Ausbrechen“ aus der Situation wahrscheinlich als feige Flucht… Sitzenlassen des Partners. Und auch diese Gefühle müssen dann erstmal verarbeitet werden.

Wie so oft im Leben muß es bei jedem selbst ‚Klick‘ machen, bevor irgendwas passiert.




Rechtliches


23
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex