Frag doch den Undertaker

Schwiegervater hat alles versoffen, wer zahlt die Beerdigung?

Da wir derzeit einen Sterbefall in der weiteren Familie haben, machen wir uns Gedanken was in unserer engeren Familie einmal sein wird.
Meine Frau, ihr Sohn und ich wohnen in einem 3-Familienhaus. Dieses haben wir meinen Schwiegereltern vor ein paar Jahren abgekauft, sonst wäre es versteigert worden. Dafür haben wir eine Hypothek von 140.000 € aufgenommen.

Eine Wohnung bewohnen wir selbst, eine ist vermietet und in der dritten wohnen die Schwiegereltern mit Wohnrecht auf Lebenszeit. Die Miteinnahme reichen gerade um die Kosten zu decken.
Nun ist der Schwiegervater Alkoholiker und hat im Laufe der Zeit nicht nur einen Bausparvertrag, den er für meinen Stiefsohn abgeschlossen hatte, gekündigt und wohl versoffen, sondern er hat auch einen neuen Bausparvertrag gemacht und den gleich beliehen um an Geld zu kommen….
Mittlerweile haben die auch ihre Sterbeversicherungen gekündigt!!!
Nun stellt sich die Frage ob wir für die Kosten ihrer Beerdigungen aufkommen müssten. Wir kommen doch selbst gerade so rund…

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Langer Rede, kurzer Sinn: Ja.

Ich unterstelle mal, daß keine weiteren Geschwister da sind, somit ist beim Erstversterbenden normalerweise der überlebende Ehepartner der Bestattungspflichtige. Nehmen wir an, der Schwiegervater würde zuerst sterben, dann würde ich annehmen, daß die Schwiegermutter für dessen Bestattung einzustehen hätte.
Stirbt dann die Schwiegermutter, wäret Ihr in der Pflicht.

Die gesamte Vorgeschichte mit Hauskauf, Hypothek und Bausparverträgen hat damit nichts zu tun, möchte ich meinen.
Sollte die Schwiegermutter beim Tode des Mannes mittellos sein, könnte es sein, daß die Sozialbehörden auch die Kinder mit in die Kostenpflicht nehmen.

Es kann nicht schaden, sich einen Termin bei einem Anwalt geben zu lassen, um sich beraten zu lassen. Das kostet nicht viel.
Desweiteren bleibt es Euch ja unbenommen, für beide Schwiegereltern eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.
Die muß ja nicht wahnsinnig hoch sein, sodaß zumindest mal die Kosten einer einfachen Bestattung gedeckt sind.
Die Kosten für eine solche Versicherung sind sicherlich nicht ganz unerheblich, wenn auch nicht unerschwinglich, aber sie sind zumeist immer noch besser zu stemmen, als eine komplette Bestattungsrechnung auf einmal.
Hierüber könnte Euch ein Bestatter in der Nähe gut beraten.

Sterbegeldversicherungen kann man z.T. auch ohne das Wissen des Versicherten abschließen und im Versicherungsfall ist man nicht verpflichtet, das ausgezahlte Geld auch für die Bestattung zu nehmen.
Angenommen also, der Schwiegervater stirbt zuerst und die Schwiegermutter will das Geld aus Eurer Sterbegeldversicherung nicht oder zaubert von irgendwoher eigenes Geld hervor, dann könntet Ihr die Zahlung der Sterbekasse für andere Zwecke verwenden oder sparen.

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