Sehr geehrter Herr Bestatter
Ich würde gerne von ihnen hören was sie davon halten. wenn mann mit seiner frau wenn sie gestorben ist ein letztes mal hat erlaubt ihr das? ich meine sex?
Ich nehme mal an, der Einsender erhofft sich jetzt eine „geile“ Antwort.
Wie oft und wie lange und wann man Sex miteinander hat, ist unter verantwortungsbewußten Menschen stets eine Frage des gegenseitigen Einverständnisses.
Da ein toter Mensch dieses Einverständnis nicht mehr geben kann, ist für mich ein sexueller Akt nicht vorstellbar, nicht hinnehmbar und würde von mir auch nicht ermöglicht werden.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen. Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
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Es gibt da noch eine andere Antwort, die der Person auch tatsächlich weiterhelfen könnte:
Regel 1: Die Person darauf ansprechen, was sie davon hält. Vielleicht erhält er ja die Antwort „Mach nur, ich bin dann eh tot.“ Wichtig: Diese Abmachung schriftlich festhalten. So von wegen Leichenschändung und so. Störung der Totenruhe. (Frage an die Juristen hier: Kann man die Totenruhe durch eigene Einwilligung wegbedingen?)
Regel 2: Bitte erst, nachdem der Arzt wegen dem Totenschein da war. Aber auch erst, nachdem die Leiche von der Gerichtsmedizin freigegeben wurde. Das kann sehr wichtig sein, so von wegen Sexualdelikten.
Regel 3: Aber erst bevor der Bestatter kommt. Beachte jedoch: Falls der oder die Verstorbene noch bei der Gerichtsmedizin, oder im Krankenhaus liegt, ist dies etwas schwierig. In dieser Lage kommt eine Aufbahrung zu Hause in Frage.
So.
Winnie
10 Jahre zuvor
Vielleicht hat seine Frau seit Jahren „Migräne“ und lässt ihn nicht ran. Deshalb erwägt er sie umzulegen und so wenigstens einmal… 😉
MiniMoppel
10 Jahre zuvor
Ich finde auch, dass Sex mit Toten erlaubt sein sollte, allerdings erst nach dem Trauerjahr.
Danke für das Grinsen, das Du auf mein Gesicht gezaubert hast.
Mo
10 Jahre zuvor
Wie ist es denn, Peter, wenn die Frau eingewilligt hat und der Mann das schriftlich hat? Ich könnte mir das schon vorstellen, wenn auch nicht für mich, sondern dass ein Mensch, der der anderen so unendlich liebt und verloren hat, diesem Menschen noch einmal nah und mit ihm intim sein will.
Micha I
10 Jahre zuvor
also mal ehrlich: wenn ich auf kaltes Fleisch stehe, dann kann ich mir auch nen Huhn aus dem Kühlregal nehmen…….
Das habe ich auch schon Ausprobiert ist nicht so Toll langweilig.
Mit Mettwurst habe ich es mal getestet. Das was gar nicht so Toll war mit Schweineschnitzeln, Ich habe sie mit heissen wasser warm gemacht aber würg es ist nicht schön.
Ich würde ne Million mit einem Lebenden vorziehen*gg
Roland_09
10 Jahre zuvor
Ich spekuliere (an den Fragesteller: Nein, das hat nix mit Sex zu tun) jetzt mal wild drauf los: Der Fragesteller ist ungefähr 12 Jahre alt und personenidentisch mit dem Deppen, der letztens frug, ob die Leute vor oder nach der Beerdigung verbrannt würden.
Richtig?
Matthias
10 Jahre zuvor
Na ja, der Hintergrund der Frage muss nicht zwangsläufig so dumm sein 😉
Im Islam zum Beispiel ist der Beischlaf noch eine Zeit lang nach dem Ableben der Frau gestattet. Vorbild ist hier wie so oft Mohammed selbst, der das so gehandhabt haben soll.
Ob das auch umgekehrt erlaubt ist, weiß ich nicht. Müsste halt in den Zeitraum der Leichenstarre fallen…
Stefan Niggemeier ist ein islamfeindlicher, hobbyloser Mensch der 90% seines Blogs nutzt um irgendwelche Lügen über den Islam zu verbreiten. Es ist absurd etwas von seinem Blog als Quelle darzulegen.
Lieber sollte er für seine zahlreichen Behauptungen eine Quelle nennen, denn bei weniger als 0% seiner Behauptungen würde er eine vertrauenswürdige nennen können. Er gehört verklagt, was er tut ist menschenverachtend.
So viel zu der ‚Quelle‘.
Hä? Warum? Allein die Vorstellung macht mich krank. Vielleicht wäre er steif, aber stehen tut dann trotzdem nichts. Und an die Gefühle will ich gar nicht denken.
Man sollte nicht alles glauben, was in der Bild steht.
Auch muslimische Männer haben meist anderes im Kopf als Sex mit der just soeben verstorbenen Ehefrau – die meisten zumindest.
Josef
10 Jahre zuvor
Hallo Peter,
Bei dem was Du jeden Tag durchlesen mußt, frage ich mich oft ob Deine Nackenmuskulatur
vom vielen Kopfschütteln nicht weh tut!! Aber sehr tolerant von Dir, das Du dich trotzdem mit so etwas auseinander setzt! Bleib tapfer!
Liebe Grüße!
Nico
10 Jahre zuvor
Ich kann nicht ansatzweise irgendwas lustbringendes an Sex mit einer Leiche erkennen, aber genauso schwer fällt es mir die grundsätzliche Problematik daran zu erkennen. Jemand Verstorbenes ist tot, es kann also ihn oder sie auch nicht mehr stören, dass sich jemand mit den sterblichen Überresten vergnügt. Selbst wenn es sowas wie ein Jenseits gegen sollte, besteht ja offenbar im Generellen wenig Bedarf, den hinterlassenen Körper je wieder in Besitz zu nehmen.
Manchmal fällt es mir da in meiner Nüchternheit schwer, nachzuvollziehen, warum mit einer Leiche immernoch umgegangen wird, als wäre sie lebendig, ausser vielleicht aus Rücksicht auf Angehörige, vor deren Angesicht, der nekrophile Akt aber ja wohl kaum stattfinden würde.
Der flapsigen Formulierung nach ohne Nennung irgend eines Hintergrundes für diese Frage würde ich das ebenfalls als reinen Spaß bzw. Provokation eines Jugendlichen oder Betrunkenen o.ä. einordnen. Ich finde es bemerkenswert, daß sich Peter Wilhelm die Mühe macht, darauf ernsthaft und wahrheitsgemäß einzugehen. @turtle-of-doom Du hast Möglichkeit/Regel 4 vergessen, daß man die Leiche auch nach der Beerdigung noch ausgraben kann. Das Argument der Gerichtsmedizin spielt doch keine Rolle, wenn der Betroffene ohnehin der Ehemann war. Wenn seine DNS am Körper der Toten gefunden wird, wird das keinen verwundern. Und: NEIN, die Strafbarkeit läßt sich nicht durch eine Vollmacht o.ä. aushebeln, da das allgemeine Pietätsgefühl als Wert die Persönlichkeitsrechte des Toten überwiegt. Dies wurde übrigens auch als Begründung dafür herangezogen, daß Armin Meiwes und Detlev Günzel nicht nur wegen Mordes, sondern auch wegen Störung der Totenruhe verurteilt wurden. Die ausdrückliche Einwilligung (viel mehr noch, die aktive Suche) des Verstorbenen zu Lebzeiten, die ja in beiden Fällen gut dokumentiert war, wurde kaum berücksichtigt. Ein diesbzüglicher Vertrag o.ä. würde außerdem als sittenwidrig gelten und man würde dafür keinen… Weiterlesen »
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Es gibt da noch eine andere Antwort, die der Person auch tatsächlich weiterhelfen könnte:
Regel 1: Die Person darauf ansprechen, was sie davon hält. Vielleicht erhält er ja die Antwort „Mach nur, ich bin dann eh tot.“ Wichtig: Diese Abmachung schriftlich festhalten. So von wegen Leichenschändung und so. Störung der Totenruhe. (Frage an die Juristen hier: Kann man die Totenruhe durch eigene Einwilligung wegbedingen?)
Regel 2: Bitte erst, nachdem der Arzt wegen dem Totenschein da war. Aber auch erst, nachdem die Leiche von der Gerichtsmedizin freigegeben wurde. Das kann sehr wichtig sein, so von wegen Sexualdelikten.
Regel 3: Aber erst bevor der Bestatter kommt. Beachte jedoch: Falls der oder die Verstorbene noch bei der Gerichtsmedizin, oder im Krankenhaus liegt, ist dies etwas schwierig. In dieser Lage kommt eine Aufbahrung zu Hause in Frage.
So.
Vielleicht hat seine Frau seit Jahren „Migräne“ und lässt ihn nicht ran. Deshalb erwägt er sie umzulegen und so wenigstens einmal… 😉
Ich finde auch, dass Sex mit Toten erlaubt sein sollte, allerdings erst nach dem Trauerjahr.
Danke für das Grinsen, das Du auf mein Gesicht gezaubert hast.
Wie ist es denn, Peter, wenn die Frau eingewilligt hat und der Mann das schriftlich hat? Ich könnte mir das schon vorstellen, wenn auch nicht für mich, sondern dass ein Mensch, der der anderen so unendlich liebt und verloren hat, diesem Menschen noch einmal nah und mit ihm intim sein will.
also mal ehrlich: wenn ich auf kaltes Fleisch stehe, dann kann ich mir auch nen Huhn aus dem Kühlregal nehmen…….
Das habe ich auch schon Ausprobiert ist nicht so Toll langweilig.
Mit Mettwurst habe ich es mal getestet. Das was gar nicht so Toll war mit Schweineschnitzeln, Ich habe sie mit heissen wasser warm gemacht aber würg es ist nicht schön.
Was ist geil und was ist pervers?
Geil ist es, mit einer Hühnerfeder zum Orgasmus gekitzelt zu werden.
Pervers ist es, wenn das Huhn noch dranhängt. =:-O
Sex mit einer Toten? Ich kenne Männer, die sind mit dieser Frage täglich konfrontiert.
Ich würde ne Million mit einem Lebenden vorziehen*gg
Ich spekuliere (an den Fragesteller: Nein, das hat nix mit Sex zu tun) jetzt mal wild drauf los: Der Fragesteller ist ungefähr 12 Jahre alt und personenidentisch mit dem Deppen, der letztens frug, ob die Leute vor oder nach der Beerdigung verbrannt würden.
Richtig?
Na ja, der Hintergrund der Frage muss nicht zwangsläufig so dumm sein 😉
Im Islam zum Beispiel ist der Beischlaf noch eine Zeit lang nach dem Ableben der Frau gestattet. Vorbild ist hier wie so oft Mohammed selbst, der das so gehandhabt haben soll.
Ob das auch umgekehrt erlaubt ist, weiß ich nicht. Müsste halt in den Zeitraum der Leichenstarre fallen…
Dafür hätte ich den doch gerne eine Quelle.
@Roland:
Die beste Quelle dazu erscheint mir diese zu sein:
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/13718/udo-ulfkottes-recht-auf-sex-nach-dem-tod-im-islam/
Ah. Nun ja. Vielen Dank. Das lässt tief blicken.
Stefan Niggemeier ist ein islamfeindlicher, hobbyloser Mensch der 90% seines Blogs nutzt um irgendwelche Lügen über den Islam zu verbreiten. Es ist absurd etwas von seinem Blog als Quelle darzulegen.
Lieber sollte er für seine zahlreichen Behauptungen eine Quelle nennen, denn bei weniger als 0% seiner Behauptungen würde er eine vertrauenswürdige nennen können. Er gehört verklagt, was er tut ist menschenverachtend.
So viel zu der ‚Quelle‘.
Nun wird aber just in der Quelle dargestellt, dass die Meldung ein Hoax war.
@ Karl:
Richtig. Und wie Roland schon schrieb: Das lässt tief blicken.
Hä? Warum? Allein die Vorstellung macht mich krank. Vielleicht wäre er steif, aber stehen tut dann trotzdem nichts. Und an die Gefühle will ich gar nicht denken.
Man sollte nicht alles glauben, was in der Bild steht.
Auch muslimische Männer haben meist anderes im Kopf als Sex mit der just soeben verstorbenen Ehefrau – die meisten zumindest.
Hallo Peter,
Bei dem was Du jeden Tag durchlesen mußt, frage ich mich oft ob Deine Nackenmuskulatur
vom vielen Kopfschütteln nicht weh tut!! Aber sehr tolerant von Dir, das Du dich trotzdem mit so etwas auseinander setzt! Bleib tapfer!
Liebe Grüße!
Ich kann nicht ansatzweise irgendwas lustbringendes an Sex mit einer Leiche erkennen, aber genauso schwer fällt es mir die grundsätzliche Problematik daran zu erkennen. Jemand Verstorbenes ist tot, es kann also ihn oder sie auch nicht mehr stören, dass sich jemand mit den sterblichen Überresten vergnügt. Selbst wenn es sowas wie ein Jenseits gegen sollte, besteht ja offenbar im Generellen wenig Bedarf, den hinterlassenen Körper je wieder in Besitz zu nehmen.
Manchmal fällt es mir da in meiner Nüchternheit schwer, nachzuvollziehen, warum mit einer Leiche immernoch umgegangen wird, als wäre sie lebendig, ausser vielleicht aus Rücksicht auf Angehörige, vor deren Angesicht, der nekrophile Akt aber ja wohl kaum stattfinden würde.
Männer sind ….
https://www.youtube.com/watch?v=leaMb8fZrtU
@Coffin Corner: Frauen sind nicht besser.
Erlaubt ist es erst nach der Bestattung, denn wie heisst es doch:
Erst buddeln, dann knuddeln *g*
Und was nun, wenn Beide ein Kind wollen?
Der flapsigen Formulierung nach ohne Nennung irgend eines Hintergrundes für diese Frage würde ich das ebenfalls als reinen Spaß bzw. Provokation eines Jugendlichen oder Betrunkenen o.ä. einordnen. Ich finde es bemerkenswert, daß sich Peter Wilhelm die Mühe macht, darauf ernsthaft und wahrheitsgemäß einzugehen. @turtle-of-doom Du hast Möglichkeit/Regel 4 vergessen, daß man die Leiche auch nach der Beerdigung noch ausgraben kann. Das Argument der Gerichtsmedizin spielt doch keine Rolle, wenn der Betroffene ohnehin der Ehemann war. Wenn seine DNS am Körper der Toten gefunden wird, wird das keinen verwundern. Und: NEIN, die Strafbarkeit läßt sich nicht durch eine Vollmacht o.ä. aushebeln, da das allgemeine Pietätsgefühl als Wert die Persönlichkeitsrechte des Toten überwiegt. Dies wurde übrigens auch als Begründung dafür herangezogen, daß Armin Meiwes und Detlev Günzel nicht nur wegen Mordes, sondern auch wegen Störung der Totenruhe verurteilt wurden. Die ausdrückliche Einwilligung (viel mehr noch, die aktive Suche) des Verstorbenen zu Lebzeiten, die ja in beiden Fällen gut dokumentiert war, wurde kaum berücksichtigt. Ein diesbzüglicher Vertrag o.ä. würde außerdem als sittenwidrig gelten und man würde dafür keinen… Weiterlesen »