Warum ein Taucher nicht bestattet wird
Ein Mann aus Oberösterreich ist am 29. November in der Nähe der Schwarzen Brücke in Steinach am Attersee ums Leben gekommen.
Der 56-jährige Taucher wurde in der Gerichtsmedizin obduziert.
Und nun will die Familie nicht für die Bestattung aufkommen.
Warum?
Nun, zu Lebzeiten hatte der Mann verfügt, daß sein Körper der Ausstellung „Körperwelten“ übereignet werden soll.
Somit wären keine Bestattungskosten angefallen.
Da der Leichnam aber geöffnet wurde und auch schon seit längerer Zeit in der Kühlung eines Bestatters liegt, hat „Körperwelten“ kein Interesse an dem Körper.
In seiner Not wandte sich nun der Bestatter an die Gemeinde Steinbach, damit eine rasche Lösung gefunden werden kann.
Eigentlich hätte der Leichnam nach den örtlichen Regelungen binnen vier Tagen nach Eintritt des Todes beigesetzt werden müssen.
Da die Angehörigen bisher nichts von sich hören ließen und der Leichnam gut gekühlt beim Bestatter liegt, ist es auch möglich, diese Frist zu verlängern.
Für die Gemeinde bedeutete das (Stand Mitte Dezember) daß noch ein paar Tage abgewartet werden mußte, bevor sie die Beisetzung in einem Gemeindegrab verfügen kann.
„Ist die im Personenstandsgesetz festgehaltene Zwei-Wochen-Frist verstrichen, muss die Gemeinde Steinbach für die Bestattung von Walter S. aufkommen. „Wir werden unsere gesetzliche Pflicht erfüllen und für diese arme Seele sicher einen Platz finden“, sagt die Bürgermeisterin – auch wenn dieser Fall für sie ein absolutes Novum ist. „Ich musste mich erst selbst schlaumachen, aber wir verfügen über ein Gemeindegrab, wo wir den Leichnam bestatten können.““, so ein Bericht im KURIER.
Falls jemand weiß, wie die Sache ausgegangen ist, kann er es in die Kommentare schreiben.
So ist es weitergegangen:
Bestattungskosten übernehmen wollten. Jetzt hat sich eine Cousine des Mannes dazu bereiterklärt. Sie wird eine Wasserbestattung in der Donau veranlassen.
Danke an Lowlander für den Link.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Interessanter Fall, bin gespannt, ob man nochmal davon hören wird.
Ein unlängst an Krebs eher elend, aber eben „geplant“ verstorbener Freund liegt bereits bei den Körperwelten in der Kühlkammer, ich bin gespannt, ob und wann ich ihn in der Schau sehen werde…
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Cousine-kommt-jetzt-fuer-Begraebnis-von-Taucher-auf;art4,2061553
[…] Bestattungskosten übernehmen wollten. Jetzt hat sich eine Cousine des Mannes dazu bereiterklärt. Sie wird eine Wasserbestattung in der Donau veranlassen. […]
Es stimmt mich irgendwie nachdenklich, wenn die Kinder des verunglückten Tauchers nicht für ein (zumindest einfaches) Begräbnis aufkommen möchten. Auch wenn man davon ausgegangen ist, dass durch die Körperspende keine Kosten anfallen werden, so ist es doch ihr Vater. Was auch immer der Grund für diese Entscheidung gewesen sein mag….
@A scheene Leich: Es geht ja auch um den Willen des Verstorbenen. Wenn die Kinder ihren Vater mochten, werden sie wohl weigern, eine Bestattung zu bezahlen, die nicht seinem Wunsch entspräche.
@turtle of doom: Tja, eine interessante Sichtweise!
Aber ist es dann die Lösung, den verstorbenen Vater wochenlang in der Kühlzelle liegen zu lassen, bis sich schon die zuständige Gemeinde über eine Bestattung Gedanken macht und letztendlich die Cousine die Organisation und die Kosten übernimmt? Auch wenn es sein Wunsch war, seinen Körper an Körperwelten zu spenden, wenns nicht geht, geht es eben nicht! Auch Anatomische Institute akzeptieren nur unbeschädigte Leichen als Körperspende. Kann im Falle eines Unfalltodes daher auch sein, dass dem Wunsch des Verstorbenen nicht nachgekommen werden kann.
@A scheene Leich: Natürlich ist es keine Lösung wenn die Cousine oder die Gemeinde die Bestattung übernehmen müssen – aber dass die Kinder bezahlen und obendrein dem Bestattungswunsch ihres Vaters nicht nachgekommen wird, ist noch weniger eine Lösung. Vielleicht wäre dies in den Augen der Kinder sogar eine Art Leichenschändung gewesen, der sie kaum mit gutem Gewissen hätten zustimmen können. Und vielleicht entsprach es ja sogar dem Willen des Vaters, den Kindern die Bestattungskosten zu ersparen…
Natürlich ist in dieser Situation niemand glücklich, und niemand ist für dieses Patt verantwortlich. Und es fragt sich, ob Gunther von Hagens überhaupt bereit gewesen wäre, noch zu Lebzeiten einen Abnahmevertrag für den Leichnam zu unterzeichnen – aber dann läge das Risiko bei ihm, und es wäre keine Körperspende mehr…
Mich wundert, daß hier nicht einfach die gesetzliche Pflicht greift. Dem Wunsch des Toten konnte nicht entsprochen werden, da gibt es m.E. rein sachlich nichts zu argumentieren und es muß der „nächste“ zahlen, der dazu in der Lage ist – ob er will oder nicht steht doch vor dem Gesetz nicht zur Debatte.
@Henning:
Das ist in Österreich anders, da gibt es keine gesetzliche Pflicht für die Verwandten, die Begräbniskosten zu übernehmen.