Frag doch den Undertaker

Soll ich den Bestattern und Friedhofsmitarbeitern ein Trinkgeld geben?

Beim Trinkgeld nicht geizen

„Mich beschäftigt die Frage, ob ich bei der Beerdigung meiner Mutter alles richtig gemacht habe. Ich habe den Sargträgern 20 Euro zugesteckt und sonst kein Trinkgeld gegeben.
Nun sagte mir eine Freundin, daß man auch dem Trauerredner und dem Bestatter ein Trinkgeld gibt.
Dazu würde mich jetzt Ihre Meinung interessieren.“ Annalena

Beim Trinkgeld nicht geizen
Beim Trinkgeld nicht geizen

Sie haben es durchaus richtig gemacht.
Die Sargträger sind oft am untersten Ende der Nahrungskette und können sicherlich ein Trinkgeld gut gebrauchen.
Oftmals sind das Friedhofsangestellte/-arbeiter, die sowieso nicht viel verdienen. Manchmal sind es auch Mitglieder von Sargträgervereinen, die das gegen einen kleinen Ehrensold quasi ehrenamtlich machen. Auch diese freuen sich über eine Aufstockung der vielleicht 8 Euro, die sie bekommen.

Grundsätzlich ist es aber nicht verkehrt, auch den anderen Beteiligten ein Trinkgeld zu geben.
Dabei würde ich das davon abhängig machen, wer mich besonders gut bedient oder beraten hat und wer, soweit man das als Angehöriger erkennen kann, die schwierigeren Arbeiten gemacht hat.
Wird etwa ein Verstorbener daheim abgeholt und mühen sich die Bestatter sehr mit dem Tragen der Leichentrage oder des Sarges, kann man ihnen gleich anschließend einen Schein zustecken.

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Bei allen diesen Trinkgeldern gilt meiner Meinung nach: Es sollte rascheln, nicht klimpern.

Ob man denjenigen, die bei der Bestattung sowieso recht hoch abrechnen, etwa Trauerrednern, Musikern usw. auch noch zusätzlich ein Trinkgeld gibt, muß man selbst entscheiden.
Ist es beispielsweise ein Organist, der immer nur auf Beerdigungen spielt, wird er meist nicht viel dafür bekommen und dürfte sich über ein Trinkgeld sehr freuen.
Hat man eine Beziehung zur Kirchengemeinde, kann man auch dem Pfarrer einen Schein im Umschlag geben, der für die Gemeinde bestimmt ist.
Der Pfarrer selbst braucht meiner Meinung nach kein Trinkgeld.

In manchen Gegenden ist es üblich, die Beteiligten bis hin zu den Sargträgern, zum Leichenschmaus einzuladen. Auch das zählt als Trinkgeldersatz.

Eine gute Idee ist es, den Bestatter zu fragen, wem man ein Trinkgeld geben sollte.
Er kennt die Verhältnisse und kann einem wertvolle Tipps geben! Denn sonst kann es passieren, daß man ausgerechnet dem viel Trinkgeld zusteckt, den man nie wiedersieht und der einem auch nie wieder nützlich sein wird.
Ich meine damit beispielsweise, daß es nicht so wirkungsvoll ist, dem Trauerredner ein Trinkgeld zu geben, sondern viel mehr bringt, wenn man auf diese Weise den Friedhofsverwalter etwas für sich gewinnt. Dieser Mann kann einem über viele Jahre noch nützlich sein.

Überhaupt gilt aber bei Trinkgeld, daß man niemals verpflichtet ist eins zu geben, sondern dies immer ein Dankeschön für eine gut erbrachte Leistung sein sollte.

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