Frag doch den Undertaker

Soll ich den Bestattern und Friedhofsmitarbeitern ein Trinkgeld geben?

Beim Trinkgeld nicht geizen

„Mich beschäftigt die Frage, ob ich bei der Beerdigung meiner Mutter alles richtig gemacht habe. Ich habe den Sargträgern 20 Euro zugesteckt und sonst kein Trinkgeld gegeben.
Nun sagte mir eine Freundin, daß man auch dem Trauerredner und dem Bestatter ein Trinkgeld gibt.
Dazu würde mich jetzt Ihre Meinung interessieren.“ Annalena

Beim Trinkgeld nicht geizen
Beim Trinkgeld nicht geizen

Sie haben es durchaus richtig gemacht.
Die Sargträger sind oft am untersten Ende der Nahrungskette und können sicherlich ein Trinkgeld gut gebrauchen.
Oftmals sind das Friedhofsangestellte/-arbeiter, die sowieso nicht viel verdienen. Manchmal sind es auch Mitglieder von Sargträgervereinen, die das gegen einen kleinen Ehrensold quasi ehrenamtlich machen. Auch diese freuen sich über eine Aufstockung der vielleicht 8 Euro, die sie bekommen.

Grundsätzlich ist es aber nicht verkehrt, auch den anderen Beteiligten ein Trinkgeld zu geben.
Dabei würde ich das davon abhängig machen, wer mich besonders gut bedient oder beraten hat und wer, soweit man das als Angehöriger erkennen kann, die schwierigeren Arbeiten gemacht hat.
Wird etwa ein Verstorbener daheim abgeholt und mühen sich die Bestatter sehr mit dem Tragen der Leichentrage oder des Sarges, kann man ihnen gleich anschließend einen Schein zustecken.

Werbung

Bei allen diesen Trinkgeldern gilt meiner Meinung nach: Es sollte rascheln, nicht klimpern.

Ob man denjenigen, die bei der Bestattung sowieso recht hoch abrechnen, etwa Trauerrednern, Musikern usw. auch noch zusätzlich ein Trinkgeld gibt, muß man selbst entscheiden.
Ist es beispielsweise ein Organist, der immer nur auf Beerdigungen spielt, wird er meist nicht viel dafür bekommen und dürfte sich über ein Trinkgeld sehr freuen.
Hat man eine Beziehung zur Kirchengemeinde, kann man auch dem Pfarrer einen Schein im Umschlag geben, der für die Gemeinde bestimmt ist.
Der Pfarrer selbst braucht meiner Meinung nach kein Trinkgeld.

In manchen Gegenden ist es üblich, die Beteiligten bis hin zu den Sargträgern, zum Leichenschmaus einzuladen. Auch das zählt als Trinkgeldersatz.

Eine gute Idee ist es, den Bestatter zu fragen, wem man ein Trinkgeld geben sollte.
Er kennt die Verhältnisse und kann einem wertvolle Tipps geben! Denn sonst kann es passieren, daß man ausgerechnet dem viel Trinkgeld zusteckt, den man nie wiedersieht und der einem auch nie wieder nützlich sein wird.
Ich meine damit beispielsweise, daß es nicht so wirkungsvoll ist, dem Trauerredner ein Trinkgeld zu geben, sondern viel mehr bringt, wenn man auf diese Weise den Friedhofsverwalter etwas für sich gewinnt. Dieser Mann kann einem über viele Jahre noch nützlich sein.

Überhaupt gilt aber bei Trinkgeld, daß man niemals verpflichtet ist eins zu geben, sondern dies immer ein Dankeschön für eine gut erbrachte Leistung sein sollte.

Bildquellen:

    Hashtags:

    Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

    Keine Schlagwörter vorhanden

    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden


    Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

    Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




    Lesen Sie doch auch:


    (©si)




    Rechtliches


    IMPRESSUM   |   DATENSCHUTZ    |    COOKIE-RICHTLINIE (EU)    |   KONTAKT    |   BARRIEREFREIHEIT    |   NUTZUNGSBEDINGUNGEN    |   GENDER-HINWEIS

    Über uns


    Bestatterweblog Peter Wilhelm bietet die besten Informationen zum Thema. Fachinformationen, fair und transparent. Die Seite dient zur allgemeinen Information und zur Unterhaltung für Menschen, die sich für das Themengebiet dieser Seite interessieren. Die Seite wendet sich vornehmlich an Erwachsene, enthält aber keine für Kinder und Jugendliche ungeeigneten Inhalte. Wir geben ausschließlich unsere persönliche und unabhängige Meinung wieder. Die Autoren sind teilweise selbst betroffen und seit Jahren mit der Materie befasst.


    WICHTIGE HINWEISE: Texte der Seite Bestatterweblog Peter Wilhelm ersetzen keine Beratung oder Behandlung durch Ärzte, Diabetologen, Hörakustiker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Handwerksmeister und Fachpersonal. Sie dienen nicht dazu, eigene Diagnosen zu stellen, Behandlungen zu beginnen oder abzubrechen oder Medikamente einzunehmen oder abzusetzen. Anleitungen (Tipps & Tricks, Ratgeber) sind veranschaulichende Unterhaltung. Beachten Sie die einschlägigen Vorschriften! Fummeln Sie nicht Gas-, Strom- oder Telefonleitungen herum. Fragen Sie einen Experten! Wir übernehmen keine Haftung oder Verantwortung für möglichen Missbrauch oder Schäden, die tatsächlich oder angeblich, direkt oder indirekt durch die Informationen dieser Webseite verursacht werden. Wir übernehmen keine Garantie, dass Tipp & Tricks auch funktionieren und von Ihnen umgesetzt werden können. Kunden- und Patientengeschichten sind verfremdet und dramaturgisch aufbereitet. Sie erzählen individuell erlebte Erfahrungen, die bei jedem anders sind und abweichen können.


    KEIN VERKAUF / KEINE FORSCHUNG UND LEHRE: Bestatterweblog Peter Wilhelm verkauft keine Produkte. Wir sind keine Ärzte, Hörakustiker, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Apotheker. Wir betreiben keine Forschung und Lehre. Wir informieren ausschließlich im Rahmen der persönlichen Meinungsäußerung des jeweiligen Autors.