Frag doch den Undertaker

Sonderurlaub im Todesfall

orgel

Mein Bruder ist in Kiel verstorben und ich muß mich um die Beerdigung kümmern.

Und das obwohl ich seit Jahrzehnten keinen Kontakt zu ihm hatte.

Mein Arbeitgeber will mir aber keine 14 Tage frei geben. Wo finde ich die entsprechende Regelung, dass man frei bekommt?

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Du solltest mit Deinem Arbeitgeber über einen Sonderurlaub sprechen. Wirf auch einen Blick in Deinen Arbeitsvertrag und ziehe einen evtl. vorhanden Tarifvertrag zu Rate. Wenn Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, dann versuche doch, Informationen zu diesem Thema von Deinem Gewerkschaftsvertreter zu bekommen.

Das Thema Sonderurlaub im Todesfall ist nämlich nicht bundeseinheitlich, etwa durch ein Gesetz geregelt.
Allenfalls aus § 616 BGB läßt sich ein eventueller Anspruch herleiten.
Das Gesetz sagt aber nur, daß man, wenn man aus persönlichen Gründen, die man nicht selbst verschuldet hat, eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ seiner Arbeit nicht nachkommen kann, weiterhin Anspruch auf die Bezahlung hat.

Es spielen bei der Abwägung, was nun verhältnismäßig ist, der Verwandtschaftsgrad, die persönliche Nähe zum Verstorbenen usw. eine Rolle. Deshalb kann man nicht pauschal sagen, wie lange man und ob man überhaupt Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall hat.
Es gibt grobe Richtwerte, die im Internet kursieren, die aber kaum taugen, wirklich eine feste Zahl an Tagen zu benennen.
So machen es manche an der Länge der Betriebszugehörigkeit fest und schreiben, man bekomme bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr 3-14 Tage frei.
Aber 3-14 Tage ist eine Zeitspanne, die nicht einmal als Diskussionsgrundlage taugt.

Normalerweise sollte man mit seinem Arbeitgeber absprechen, wenn Arbeits- und Tarifvertrag nichts hergeben, wie lange man für die wichtigsten Erledigungen braucht. Dann wird sich ein Kompromiß aus bezahltem Sonderurlaub und evtl. nicht bezahltem Urlaub oder der Vorwegnahme von gesetzlichem Urlaub finden lassen.

Wichtig ist, daß man weiß, daß Sonderurlaub im Todesfall nicht mit dem gesetzlichen Urlaub verrechnet werden darf.

Der Todesfall eines nahen Angehörigen ist natürlich ein wichtiger Grund. Als nahe Angehörige zählen in diesem Fall Geschwister, Eltern, Kinder oder die Großeltern.
Weniger nah verwandt ist man mit Onkels, Tanten und Cousins.

Üblich sind 2 Tage, die man von der Arbeit freigestellt wird. Einen Tag für die notwendigen Besorgungen und einen weiteren für die Beerdigung. Sind weitere wichtige Dinge zu erledigen, kann man auch über drei Tage verhandeln.

Geben Arbeits- und Tarifvertrag aber nichts her, muß man ggfs. um seinen Anspruch kämpfen. Das kann im ärgsten Fall bis zu einer Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht führen. (Was sehr ärgerlich ist und sicher keine gute Basis für die Zukunft bietet. Deshalb sollte das die Notlösung sein, wenn es handfesten Streit um dieses Thema gibt, bzw. wenn für den Betrieb eine Musterlösung durchgefochten werden soll.)

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Sonderurlaub im Todesfall

  • Einen festen gesetzlichen Rahmen an freien Tagen gibt es nicht.
  • Arbeitsrechtliche Verträge können aber eine Zahl von Tagen beinhalten.
  • Üblich sind 2-3 Tage. 1 Tag sollte das Minimum sein.
  • Bei starker psychischer Beanspruchung kann man vielleicht auch aus ärztlicher Sicht nicht arbeiten.

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