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Sozialbestattung: In Hamburg gibt es 3000 Euro, in Berlin nur 1870 Euro vom Amt

Wenn die Beisetzung eines Bürgers weder aus dessen Nachlass noch von den erben bezahlt werden kann, übernimmt die Sozialbehörde der Stadt oder Gemeinde auf Antrag die Kosten. Bezahlt wird immer gemäß Sozialgesetzbuch eine „einfache, aber würdige Bestattung“. Was das im Einzelnen beinhaltet, ist oft Gegenstand von Zuschriften, die ich erhalte. Denn die Kommunen handhaben das nicht einheitlich. In einigen Gemeinden gehört beispielsweise ein schlichter Grabstein mit dazu, woanders ist das nicht der Fall.

Übernommen werden in der Regel die Friedhofsgebühren, die Bestatterkosten sowie ein schlichter Sarg. Nicht übernommen werden normalerweise die Kosten für Blumenschmuck, die Trauerfeier und den Redner. Aber auch das ist nicht überall so.

Vergleichen wir einmal die Großstädte Hamburg und Berlin

Verglichen mit der Bundeshauptstadt zahlt die Hansestadt ihren Bürgern fast schon einen fürstlichen Betrag.
So zahlte die Stadt Hamburg im vergangenen Jahr durchschnittlich rund 3000 Euro für die Bestattung mittelloser Verstorbener. Das waren insgesamt 3,2 Millionen Euro für 1070 Sozialbestattungen aus, wie die Sozialbehörde mitteilte.

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Damit liegt Hamburg deutlich über den bundesweiten Durchschnittskosten. Die Vorstellung davon, was angemessen ist und was nicht, variiert von Bundesland zu Bundesland. Es gibt keine eindeutige Grenze.

Die Bundeshauptstadt Berlin gab im vergangenen Jahr nur 1870 Euro für die Bestattung Mittelloser aus. Hier mussten 1240 Sozialbestattungen von der Sozialbehörde übernommen werden.

Bundesdurchschnitt

Laut Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) kostet eine einfache Sargbestattung durchschnittlich 1824 Euro, eine einfache Urnenbestattung 2229 Euro.

Aufgepasst

Aber Obacht: Der Text darf nicht dazu verleiten, anzunehmen, die Hamburger seien allein viel großzügiger. Das ist zwar offensichtlich auch der Fall, aber letztendlich hängt der Betrag, der übernommen wird, natürlich in erster Linie von den ortsüblichen Friedhofsgebühren und Bestatterkosten ab.

Sogar innerhalb von Berlin gelten unterschiedliche Bestimmungen.
Mehr darüber kannst Du hier erfahren.

Bildquellen:
  • hamburg-1593827_640: Bild von fsHH auf Pixabay


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 19. Mai 2022

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