Ich habe neulich eine Sterbeurkunde gesehen, auf dem ein unklarer Todeszeitpunkt eingetragen war, weil da wohl jemand tot in seiner Wohnung aufgefunden worden ist. In der Sterbeurkunde stand dann unter Sterbedatum „zwischen dem 03.05. 18:00 Uhr und dem 04.05. 8:00 Uhr“.
Was schreibt man denn in so einem Fall auf den Grabstein!? Da steht doch eigentlich immer ein konkretes Sterbedatum?
Wenn es nicht eindeutig feststellbar ist, wann jemand gestorben ist, kann der Arzt auch kein eindeutiges Datum und schon gar keine Uhrzeit auf die Todesbescheinigung schreiben. Je kürzer die Zeit zwischen Eintritt des Todes und dem Eintreffen des Arztes ist, umso genauer wird der Arzt den Zeitpunkt festlegen können. Das geht von z.B. „03.05.2007 gegen 19.30 Uhr“ bis z.B. „zwischen dem 03.05.2007 und dem 27.05.2007“ usw. Kann der Arzt gar keine näheren Angaben machen, z.B. weil der Leichnam schon sehr weit in der Verwesung befindlich ist, wird oft auch als erster Zeitpunkt das letztmalige Gesehenwerden genommen und als Endzeitpunkt derjenigen, auf den der Arzt aufgrund der Erscheinung der Leiche schließen muss.
Es ist auch in den vergangenen Tagen hier, im Zusammenhang mit Erbe und Eintreffen des Arztes usw. sehr viel Falsches in Kommentaren geschrieben worden. Maßgebend ist der Zeitpunkt, an dem ein Mensch verstorben ist bzw. verstorben sein müsste und nicht der Zeitpunkt an dem der Arzt tätig wird.
Es ist für den Todeszeitpunkt nämlich vollkommen unerheblich, wann der Arzt eintrifft und welchem von mehreren Toten er sich zuerst zuwendet. Er wird ja nicht die Handlung des Arztes, nämlich die Feststellung des Todes, als Todeszeitpunkt eingetragen, sondern der Zeitpunkt, von dem der Arzt weiß/meint, daß es der Todeszeitpunkt ist. Stirbt jetzt beispielsweise jemand auf dem OP-Tisch, wird unverzüglich nach Eintritt des Todes dieser Umstand in das OP-Protokoll eingetragen und ist vermutlich sehr exakt. Stirbt hingegen jemand zu Hause in familiärer Obhut, so wird der oft erst nach 1-2 Stunden eingetroffene Arzt die Familienangehörigen fragen, wann der Tod eingetreten ist. Ist diese Angabe plausibel, stimmt also mit seinen Beobachtungen und Feststellungen überein, trägt er diesen Zeitpunkt ein.
Wenn also zwei Menschen durch ein Unglück gleichzeitig versterben, beispielsweise Explosion, Autounfall, Feuer, Gasvergiftung usw. ist es unerheblich, wann die Leichen dem Arzt vorgelegt werden oder welcher er sich zuerst zuwendet.
Dass das manchmal anders gemacht wird und der Todeszeitpunkt etwas anders eingetragen wird, kann auch daran liegen, daß noch reanimiert wird und danach vermeintliche Lebenszeichen festgestellt wurden oder daß sich der „Sterbende“ in einem Rettungswagen befindet und man (aus mehrfach beschriebenen Gründen) unbedingt möchte, daß er erst in der Klinik verstirbt usw.
Ist nun, um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, das Todesdatum unklar, nimmt man i.d.R. das letzte Datum für den Grabstein. Es kann ja nach den Angaben auf der Sterbeurkunde nicht ausgeschlossen sein, daß der Mensch in der Zeit vor dem letzten angegebenen Datum doch noch gelebt haben könnte.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: sterbedatum, unklar?
Ähm:
"zwischen dem 03.05.2007 und dem 27.05.2077" ist sicherlich ein Tippfehler… oder Hang zu übertriebenen Beispielen.
Im ersten Fall könnte man es ändern, im letzten will ich nichts gesagt haben. So populär wie dieses Blog ist.
MfG
Wie unklar der Todeszeitpunkt sein kann, habe ich erst kürzlich erlebt.
Ein in einem Auto gefundener, recht spontan verstorbener Mann (dummerweise hatte ich ihn gefunden…) wurde trotz besseren Wissens über eine Stunde vom Arzt vor Ort wiederbelebt – er hat es halt versucht, immer und immer wieder.
Dann ist der Rettungswagen abgedüst – wenn ich undertaker richtig verstanden habe, ist der Mann aus Sicht des Personals NICHT im Wagen verstorben – und ins Krankenhaus gebracht.
Dort war aber immer noch tot.
Preisfrage (wüßte ich auch gerne): Welche Todeszeit wurde eingetragen?
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Noch etwas anderes: Hattest Du schon mal eine buddhistische Trauerfeier?
Gruß,
Rainer
@timaba: Danke für den Hinweis, war ein Tüppfähler.
@Rainer: Er wird nach allen Erfahrungen kurz nach der Einlieferung ins Krankenhaus verstorben sein.
@Rainer: IM Rettungsauto wird nicht gestorben. Klingt verquer, ist es auch, hat aber rechtliche und taktische Hintergründe. Wenn unser Notarzt auf der Fahrt den Tod feststellt, wäre unser Notarztwagen danach für mehrere Stunden nicht einsatzbereit, da man 1. auf die Totenbeschau und die Bestattung warten müßte, 2. würde dieser Umstand uns ein mehr an Papierkram aufbürden. Deshalb haben wir die Regelung, daß entweder am Einsatzort der Tod festgestellt + der Patient dort belassen wird oder es wird unter Reanimation ins KH gefahren – diese Entscheidung ist ganz individuell vom Notarzt zu treffen.
Dann ist der folgende Weblogbeitrag als eher die Ausnahme?
http://www.bestatterweblog.de/feuerwehr-rettungsd…
@Ines: Du meinst die Stelle an der der Rettungswagen hält, um den Ort festzustellen? Ja, ich glaube daß das eher die Ausnahme ist. Aber sowas kommt vor.
> "Wenn also zwei Menschen durch ein Unglück gleichzeitig versterben, beispielsweise Explosion, Autounfall, Feuer, Gasvergiftung usw. ist es unerheblich, wann die Leichen dem Arzt vorgelegt werden oder welcher er sich zuerst zuwendet."
finde ich ganz und gar nicht!
Wenn die zwei Menschen sich beerben können, ist es ziemlich wichtig, den genauen Zeitpunkt bei beiden Personen zu wissen. Natürlich nur, sofern es unterscheidbar und feststellbar ist. Bei den heutigen Patchworkfamilien mit mehreren Eheschließungen im Leben und daraus resultierenden komplizierten Erbansprüchen …
@ths: Genau zu diesem Thema gab es einige Artikel zuvor eine ausführliche Diskussion.
Ich bin nicht der Meinung, daß es gleichgültig ist, WANN jemand verstorben ist, sondern gebe hier zum Ausdruck, daß nicht der Zeitpunkt, wann der Arzt einen Toten untersucht maßgeblich ist, sondern der Zeitpunkt an dem jemand tatsächlich verstorben ist.
Wenn beispielsweise um 8 Uhr ein Unfall passiert und erst 10 Minuten später kommt der Arzt, dann ist nicht 8.10 Uhr der Todeszeitpunkt, sondern der Zeitpunkt an dem nach Auffassung des Arztes, nach Lage der Dinge und ggfs. nach Aussagen Dritter der Tod eingetreten ist.
Nehmen wir an, ein Heißluftballon mit 4 Personen im Korb stürzt aus großer Höhe ab. Alle Insassen haben nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen, müssen also beim Aufschlag getötet worden sein.
Wäre es nun so, wie manche behauptet haben, würde sich der Arzt nacheinander den Vieren zuwenden und jeder bekäme einen Sterbezeitpunkt, der sich vom vorhergehenden unterschiede und im wesentlichen vom Arbeitstempo des Arztes abhinge. Definitiv sind aber alle gleichzeitig gestorben.