Bestattungen sind immer kostspielig. Deshalb ist es wichtig, diese Fakten zu kennen
Sterbegeld – Von der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nichts mehr
Ich erinnere mich gut daran, als mein Vater 1986 verstarb. Damals reichten wir eine Kopie der Bestatterrechnung bei der Krankenkasse ein und erhielten einen Betrag von rund 3.000 DM. Jede Krankenkasse hatte hier andere Regelungen.
Ab 1989 betrug das Sterbegeld, das die Hinterbliebenen von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen erhielten, pauschal 2.100 DM, für familienversicherte Angehörige wurde die Hälfte gezahlt.
Mit der Einführung des Euro betrug das Sterbegeld 1.050,- € bzw. 525,- €.
Diese Leistung wurde zum Ende des Jahres 2003 aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen und ab dem 1. Januar 2004 fiel das Sterbegeld weg.
Klare Aussage: Die Krankenkassen sind für Kranke und Verletzte zuständig, nicht für Tote.
Wie ist die Regelung heute? Sterbegeld woher?
Da es von der Krankenkasse seit 20 Jahren keinen Zuschuss zu den Bestattungskosten mehr gibt, muss man selbst vorsorgen. Hierzu bieten sich Sterbegeldversicherungen an. Diese werden von verschiedenen Gesellschaften angeboten. Aber Achtung: Nach meiner persönlichen Erfahrung sind darauf spezialisierte Sterbegeldversicherungen besser geeignet, als Lebensversicherungen, die lediglich eine Art Risikoversicherung unter dem Namen Sterbegeldversicherung anbieten. Gut finde ich seit jeher die traditionelle SOLIDAR-Sterbegeldversicherung in Bochum. Die sind nicht teuer und zahlen vor allem zügig und ohne Zicken.
Eine richtige Risikoversicherung bei einer anderen Gesellschaft kann, nomen est omen, ein Risiko sein. Denn oft haben diese günstigen Lebensversicherungen ein Höchstalter und es kann passieren, dass sie am Ende nicht zahlen, weil man bereits „rausgefallen“ ist.
Sterbegeldversicherungen sind umso günstiger, je früher man eine abschließt. Ich habe sogar für meine Kinder so etwas abgeschlossen, die 6-8 Euro im Monat fallen nicht ins Gewicht. Ist man beim Versicherungsabschluss älter, wird es zunehmend deutlich teurer.
Es gibt aber neben der Sterbegeldversicherung noch andere Geldquellen, die infrage kommen können:
- Sterbevierteljahr Die Deutsche Rentenversicherung zahlt auf Antrag, den ein guter Bestatter für einen stellt, ziemlich zügig nach dem Todesfall drei volle Monatsrenten an den hinterbliebenen Ehepartner aus. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene eine gesetzliche Rente bezogen hat.
- Versorgungsamt Hinterbliebene von Kriegsbeschädigten, das werden ja naturgemäß immer weniger, bekommen nach dem Bundesversorgungsgesetz ein Sterbegeld in Höhe des Dreifachen der Bezüge. Sie müssen mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben.
- Öffentlicher Dienst Die Hinterbliebenen von Angestellten des öffentlichen Dienstes erhalten eine Sterbebeihilfe von bis zu drei Monatsgehältern.
- Gesetzliche Unfallversicherung Ist der Tod eine Unfallfolge, dann gilt: Besteht nach dem Unfall ein Anspruch auf die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, bezahlt diese Kasse Sterbegeld (2009: 4 320 Euro; neue Länder 3 660 Euro).
- Betriebliche Sterbekasse Angehörige sollten unbedingt prüfen, ob der ehemalige Arbeitgeber des Verstorbenen eventuell eine Sterbegeldversicherung/Sterbekasse für die Angestellten unterhält oder unterhalten hat.
- Private Versicherungen Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn der Versicherte bei einem Unfall stirbt. Auch Risiko- und Kapitallebensversicherungen zahlen nach dem Tod des Versicherten die Versicherungssumme aus.
- Steuern sparen Hinterbliebene, die für die Kosten einer Bestattung aufkommen, können diese Kosten bei der Steuer angeben. Das geht aber nur, wenn der Nachlass nicht reicht, um diese Kosten zu decken.
Reicht das Sterbegeld für die Bestattungskosten?
Wir müssen nicht darüber sprechen, dass die Bereitschaft, für eine Bestattung mehr auszugeben, analog zu der Summe steigt, die von einer Versicherung oder einer anderen Stelle zur Verfügung gestellt wird.
Ein weiterer Aspekt sind die Preise der Bestatter. Man könnte sagen, dass eine günstige Bestattung immer in etwa so viel gekostet hat, wie es das Sterbegeld der Krankenkassen hergab.
Was oben nämlich nicht ganz deutlich gesagt wurde: Das Sterbegeld betrug einmal 2.100 DM, dann in Euro 1.050 €. Doch das Sterbegeld wurde nicht schlagartig abgeschafft, sondern stufenweise. Die letzten Jahre gab es nur noch die Hälfte, nämlich einen Zuschuss zu den Bestattungskosten in Höhe von 525 Euro für verstorbene Versicherte und 262,50 Euro für familienversicherte Angehörige.
Exakt ab dem Zeitpunkt der Halbierung boten Bestatter allereinfachste Feuerbestattungen als bezahlbare Leistung an.
Auch die Kommunen haben sich mit ihren Bestattungsgebühren lange an dem zur Verfügung stehenden Sterbegeld orientiert. Das lief so ungefähr nach dem Motto: Wenn die Leute 2.100 DM bekommen, dann schöpfen wir die auch mal schön ab.
Ob die Leistungen aus den o.g. Quellen heute für eine Bestattung ausreichen, hängt natürlich von der Höhe der erwarteten Summe ab. Ein bisschen aufpassen muss man beim Bestatter. Winkt man dort von Anfang an mit viel erwartetem Geld, bemühen sich manche Kollegen, auch möglichst viel davon zu bekommen, muss man ehrlicherweise sagen.
- bestatter-kassiert: Bild: KI generiert Peter Wilhelm
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