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Sterbegeldversicherung und Transportkosten

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

bezüglich der sterbegeldversicherung ist mir aufgefallen, dass einige versicherungsgesellschaften damit werben, dass sie keinerlei gesundheitsprüfung vornähmen. ist das so korrekt? die mutter meiner freundin hat krebs und über einen makler die antwort zur recherche der sterbegeldversicherung bekommen, dass es mit der diagnose krebs nicht mehr ginge. stimmt das nun oder doch nicht?

meine zweite frage bezieht sich auf die rechnung unseres bestatters beim tod unserer tochter, die in die gerichtsmedizin gebracht wurde und auch dort wieder abgeholt wurde – was in der betstattungsrechnung jeweils mit ca. 150 euro transportkosten auftaucht. sind das keine kosten die die kasse übernimmt oder eine sonstige öffentliche stelle?

Es ist durchaus richtig, daß die meisten Sterbegeldversicherungen keine Gesundheitsprüfung vornehmen. Die Aktuare der Versicherungen haben das schon so gerechnet, daß das Risiko, kranke Menschen aufzunehmen, bereits eingerechnet wurde. Deshalb sind die Bedingungen von Sterbegeldversicherungen auch manchmal ungünstig. Viele Beratungsstellen werden ja nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, daß die Rendite solcher Versicherungen schlecht ist und man im ungünstigsten Fall mehr einbezahlen muß, als man hinterher herausbekommt.

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Es wird aber dabei vergessen, daß man schon sehr schnell in den Genuß der vollständigen Absicherung kommt und auch diesen Luxus muß man letztlich mitbezahlen. Es ist ja schließlich so, daß die Versicherung den Versicherungsbetrag auch dann voll (manchmal bei Unfalltod gar doppelt) auszahlt, wenn man erst wenige Beiträge geleistet hat.
Legt man das Geld, wie es Beratungsstellen gerne empfehlen, auf ein Tagesgeldkonto o.ä. hat man diese Absicherung nicht. Dann bekommt man nur das zurück, was man bereits angespart hat, zuzüglich miserabler Zinsen. Und -ich erwähnte es schon- bei Unfalltod zahlen manche Sterbegeldversicherungen das Doppelte und auch das kann ein Sparkonto nicht leisten.

Das Risiko verarbeiten die Versicherungsmathematiker durch eine gewisse Karenzzeit. In den ersten Monaten der Beitragszahlung bekommt man nur seine Beiträge zurück und erst nach einem halben oder ganzen Jahr leistet die Versicherung voll. So will man verhindern, daß sich ein todsterbenskranker Mensch noch eben anmeldet. Außerdem sind die Beiträge nach Alter gestaffelt. Junge Menschen zahlen weniger als alte.

Wenn eine Versicherung einen Kranken doch nicht aufnimmt, dann nimmt man eben eine andere Sterbeversicherung.

Zu Deiner zweiten Frage:
Transportfahrten mit dem Bestattungsfahrzeug müssen bezahlt werden. Ob nun 150 Euro für jede einzelne Fahrt angemessen sind, hängt auch von der Wegstrecke usw. ab.
Krankenkassen zahlen für Verstorbene in aller Regel nichts mehr. Andere öffentliche Stellen kommen für die Übernahme der Fahrtkosten normalerweise auch nicht in Frage.
In einigen Regionen ist es aber so, daß die Staatsanwaltschaften Kosten, die im Zusammenhang mit ergebnislosen Ermittlungen stehen, teilweise oder ganz übernehmen.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 8. Mai 2009 | Revision: 28. Mai 2012

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lya
15 Jahre zuvor

Die Staatsanwaltschaft kann anordnen „Rechtsmedizin“ und den Angehörigen dann die Kosten aufbürden? Bisher ging ich davon aus, dass die dann auch bezahlen, mindestens anteilig.

drea
15 Jahre zuvor

Es wird so gut wie nichts mehr bezahlt, alles wird den angehörigen aufgebrummt, ob sie den verstorbenen gekannt haben oder nicht.

nobody
15 Jahre zuvor

ich würde sagen, wenn die Staatsanwaltschaft eine Leiche beschlagnamen und in die Rechtsmedizin verbringen lässt ist sie der Auftraggeber und damit zahlungspflichtig. Anders sieht es aus, wenn eine Leiche zur zweiten Leichenschau vor der Kremierung in die Gerichtsmedizin verbracht wird, dies gehört zum normalen Ablauf einer Feuerbestattung, die hinterbliebenen Bestattungspflichtigen sind dann zur Zahlung verpflichtet. Üblicherweise findet diese zweite Leichenschau im Krematorium statt, in Ausnahmefällen wird aber auch schon mal ein Verstorbener extra in die Gerichtsmedizin verbracht.
Best regards, nobody

zeco
15 Jahre zuvor

Was soll das den?
Ich zahl doch nicht für was was das Gericht anordnet. Wer hat sich sowas ausgedacht?

brenda
15 Jahre zuvor

ich komme aus bayern — und bei uns übernimmt der auftraggeber ( z.b. polizei inspektion oder kripo ) die kosten für die fahrt in die rechtsmedizin und wieder zurück zum sterbeort.

Tim
Reply to  brenda
10 Jahre zuvor

die bringen den wieder zurück?

Yeti
15 Jahre zuvor

@Brenda,
naja, aber bei uns in Bayern wird sowiso viel bezahlt, wo sich andernorts die Ämter sträuben. Bestes Beispiel: der Ex- Mann einer Bekannten von mir starb vor kurzem, statt an meine Bekannte oder deren gemeinsame Tochter heranzutreten (zumindest bei der Tochter wäre es ja sicher zulässig), hat das Sozialamt die Beerdigungskosten übernommen.

at
15 Jahre zuvor

Naja, „keine Gesundheitsprüfung“ bedeutet ja nicht, keinen Fragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen zu müssen. Und wenn dessen Inhalt ein zu hohes Risiko offenbart, wird der Antrag eben abgewiesen. Insofern ein völlig normales Verhalten, auch dann wenn man damit wirbt, auf eine Untersuchung zu verzichten.

15 Jahre zuvor

Also ich kenne das (aus dem Bekanntenkreis) auch so das die Kosten wenn zur Rechtsmedizin gefahren werden muss oder sowas, übernommen werden im Zuge der Ermittlungen.

Rainer
15 Jahre zuvor

Ich glaube, kaum einer der Kommentarschreiber hat Toms Antwort gelesen. Er schreibt doch, daß die StaA das übernimmt.

15 Jahre zuvor

@12: Das eben schreibt er nicht, sondern,
Zitat:
„In einigen Regionen ist es aber so, daß die Staatsanwaltschaften Kosten, die im Zusammenhang mit ergebnislosen Ermittlungen stehen, teilweise oder ganz übernehmen“
Einige Regionen heißt ja nun nicht zwangsläufig überall.

Olaf
15 Jahre zuvor

[quote=“nobody“]ich würde sagen, wenn die Staatsanwaltschaft eine Leiche beschlagnamen und in die Rechtsmedizin verbringen lässt ist sie der Auftraggeber und damit zahlungspflichtig.[/quote]
Na ja, wenn dein Auto im Parkverbot steht und die Polizei einen Abschleppdienst beauftragt um es abzuschleppen, dann musst du es trotzdem bezahlen (jedenfalls, wenn du das Auto wiederhaben willst)

15 Jahre zuvor

Fahrtkosten und Kosten, die durch etwaige Untersuchungen entstanden sind, müssen doch vom Staat/von der Rechtsantwaltschaft bzw. Staatsanwaltschaft getragen werden. Bisher war ich zumindest so informiert.. Es gab wohl aber auch schon Fälle, wo den Schuldigen im Nachhinein die Kosten aufgebrummt wurden.. (nach Gerichtsverhandlungen, in Sachen Mord, etc)

Elanor
15 Jahre zuvor

Ich komme aus BaWü und bei uns geht die Rechnung an die Staatsanwaltschaft, wenn jemand zur Gerichtsmedizin muss. Was die Staatsanwaltschaft dann aber evtl. Angehörigen hinterher in Rechnung stellt weiß ich nicht.

15 Jahre zuvor

Irgendwie ist mein Kommentar nur zur Hälfte angekommen… kann das sein?
Ärgerlich …

*nochmal* *vorsichtshalber*
Krankenkassen zahlen nicht mehr, weil mit dem Tod m. W. keine Leistungen mehr erbracht werden. (Allenfalls noch Arztkosten, aber die sind ja zu Lebzeiten entstanden.)
Wenn jemand noch in den Kühlräumen im Krankenhaus aufgebahrt bleibt, werden diese Kosten den Erben, Angehörigen oder ggfs. dem Ordnungsamt in Rechnung gestellt.

Die Staatsanwaltschaft trägt die Kosten dann, wenn bspw. das Verfahren gar nicht erst eröffnet wird.
Wird das Verfahren eröffnet, aber es erfolgt Freispruch zu Lasten der Staatskasse, zahlt der Landeshaushalt (also alle).
Genaueres ergibt sich aus den jeweiligen Kostengesetzen.

nobody
15 Jahre zuvor

@olaf: das ist einfach ein ganz anderer Sachverhalt, wenn es dich echt interessiert erkläre ich dir gerne den Unterschied.
@ToSiLuHa: Danke für deine Ausführungen.

brenda
15 Jahre zuvor

@ yeti
ähm … der exmann deiner bekannten starb .. folgerichtig hat diese bekannte mit diesem mann nix mehr zu tun ( geschieden – oder ? )
also nach dem personenstandsrecht ist nicht die exfrau bestattungs – und zahlungspflichtig ( das wäre ja wohl der hohn für jeden ex aufkommen zu müssen ! ), sondern dann die gemeinsame tochter … wenn diese aber noch nicht volljährig ist und kein einkommen hat, dann übernimmt das die sozialhilfe …… das ist nicht nur in bayern so ….
hätte der exmann noch eltern, dann werden die auch bestattungspflichtig …. nur bei geringer rente dieser eltern tritt auch die sozialhilfe ein ….
aber der ex kann man keine kosten aufbürden … sorry

15 Jahre zuvor

Also ich habe jetzt nach dem Tod meines Vaters auch eine Sterbegeldversicherung dort abgeschlossen wo er und meine Mutter auch waren. Es ging alles in beiden Fällen super schnell und unkompliziert. Kein Erbschei beantragen und der ganze Klimbim. Wer die Police hat, kann das Geld abrufen und fertig. Mit einem Beitrag von 7,- € / Monat finde ich das sehr gut, auch wenn vielleicht der „Gewinn“ weniger ist so hat es dennoch Vorteile gegenüber einer Lebensversicherung. Denn die Summe die im Todesfall eintritt, ist nicht so hoch das sich Erbschaftsstreitereien lohnen würde, aber die nötigsten kosten sind auf jeden Fall abgedeckt. Besinders gut daran finde ich, dass man keinen Eintragen lässt, grade in der heutigen Zeit, wo es oft vorkommt das ein Mensch völlig vereinsamt stirbt ist es gut, dass man diese Police einfach irgendwann bei einem Bestatter hinterlegt und man nicht darauf angewiesen ist, dass da jemand das Erbe antritt. Was die Kosten des Transportes betrifft, so ist das auch jedesmal von dem Bestatter mit in die Gesamtsumme eingerechnet worden auch der Notarzt jetzt… Weiterlesen »

15 Jahre zuvor

@ ToSiLuHa: So sehe ich das auch. Meine Aussage „in einigen Regionen“ ist so zu verstehen, daß es Staatsanwaltschaften gibt, die das generell und großzügig übernehmen und andere die eher auf den Paragraphen reiten und im Falle eines Falles einen Kostenträger suchen.
Mir sind auch Staatsanwaltschaften bekannt, die zunächst mal die Angehörigen mit den Kosten allein lassen und erst auf Nachfrage die Kosten übernehmen.

15 Jahre zuvor

@ brenda
Das hat nichts mit dem Personenstandsrecht zu tun (PStG), sondern mit dem Erbrecht (§§1924 ff. BGB).

@ TOM
So wurden wir ausgebildet 😉

MacKaber
15 Jahre zuvor

@ brenda: ……und wieder zurück zum Sterbeort?

Zero the Hero
15 Jahre zuvor

@19: es gibt aber (landesrechtliche) Regelungen, die die Übernahme von Bestattungskosten regeln, die über das Erbrecht hinausgehen. Du bist dann zwar nicht erbberechtigt, mußt aber für die Kosten aufkommen.

brenda
15 Jahre zuvor

@mackaber
ja auch zurück, wenn die erdbestattung im sterbeort stattfinden wird …. bei einäscherung wird die fahrt ins nächste krematorium übernommen …. wie gesagt bei uns

@tosiluha
ui ui …. paragraphenreiter

15 Jahre zuvor

@ Zero the Hero: Selbstverständlich hat jedes Land eigene Regelungen getroffen. Aber Du verwechselst hier zweierlei: Vorliegend ging es um von der StA zu übernehmende Transportkosten und Kosten für Gerichtsmedizin etc. Das sind Kosten, die bei einem Ermittlungs- oder Strafverfahren durchaus der Staatskasse zur Last gelegt werden können. Was Du meinst, sind die Bestattungskosten, die dem Ordnungsamt entstehen, wenn die Bestattung im Wege der Gefahrenabwehr (z. B. weil kein Angehöriger vorhanden / greifbar ist) vorgenommen wurde. Die Bestattungskosten werden den Angehörigen in Rechnung gestellt; jenen, die eigentlich zur Bestattung verpflichtet sind (Ehegatten, Kinder, Eltern). Ob die Erbschaft ausgeschlagen wurde oder nicht, ist dabei nicht von Belang (nebenbei: ein Erbe fällt von Gesetz wegen an und muss – so man es nicht annehmen will – binnen sechs Wochen ausgeschlagen werden). Es gibt eine entsprechende gesetzliche Grundlage, aufgrund derer die Rückforderung der Bestattungskosten erfolgt. Ich bin mir nicht sicher, meine aber, dass es sich dabei um die Nds. Verordnung über die Bestattung von Leichen handelt. Nähere Auskünfte hierzu kann das jeweilige Ordnungsamt erteilen. @ brenda Jap –… Weiterlesen »

MacKaber
15 Jahre zuvor

@brenda: Wenn der also im Schrebergarten starb, geht das ja noch. Doch wenn er im dritten Stock eines Wohnsilos gestorben ist, gibt das schon ein Problem.

Tim
10 Jahre zuvor

Mein Vater starb bei einem Unfall an einem Feiertag. Er wurde in die nächste Leichenhalle verbracht und erst am nächsten Vormittag der Gerichtsmedizin überstellt. Uns wurden keinerlei Anfahrts oder Wegekosten in Rechnung gestellt (außer den Abtransport vom Unfallort).
Es dauerte sogar fast ein viertel Jahr bis wir eine Rechnung bekamen. Aber wir hatten wirklich eine sehr gute Beratung und mit knapp 2300DM (1999) eine wie ich finde sehr faire Rechnung




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