Allgemein

Sterbegeldversicherung und Transportkosten

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

bezüglich der sterbegeldversicherung ist mir aufgefallen, dass einige versicherungsgesellschaften damit werben, dass sie keinerlei gesundheitsprüfung vornähmen. ist das so korrekt? die mutter meiner freundin hat krebs und über einen makler die antwort zur recherche der sterbegeldversicherung bekommen, dass es mit der diagnose krebs nicht mehr ginge. stimmt das nun oder doch nicht?

meine zweite frage bezieht sich auf die rechnung unseres bestatters beim tod unserer tochter, die in die gerichtsmedizin gebracht wurde und auch dort wieder abgeholt wurde – was in der betstattungsrechnung jeweils mit ca. 150 euro transportkosten auftaucht. sind das keine kosten die die kasse übernimmt oder eine sonstige öffentliche stelle?

Es ist durchaus richtig, daß die meisten Sterbegeldversicherungen keine Gesundheitsprüfung vornehmen. Die Aktuare der Versicherungen haben das schon so gerechnet, daß das Risiko, kranke Menschen aufzunehmen, bereits eingerechnet wurde. Deshalb sind die Bedingungen von Sterbegeldversicherungen auch manchmal ungünstig. Viele Beratungsstellen werden ja nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, daß die Rendite solcher Versicherungen schlecht ist und man im ungünstigsten Fall mehr einbezahlen muß, als man hinterher herausbekommt.

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Es wird aber dabei vergessen, daß man schon sehr schnell in den Genuß der vollständigen Absicherung kommt und auch diesen Luxus muß man letztlich mitbezahlen. Es ist ja schließlich so, daß die Versicherung den Versicherungsbetrag auch dann voll (manchmal bei Unfalltod gar doppelt) auszahlt, wenn man erst wenige Beiträge geleistet hat.
Legt man das Geld, wie es Beratungsstellen gerne empfehlen, auf ein Tagesgeldkonto o.ä. hat man diese Absicherung nicht. Dann bekommt man nur das zurück, was man bereits angespart hat, zuzüglich miserabler Zinsen. Und -ich erwähnte es schon- bei Unfalltod zahlen manche Sterbegeldversicherungen das Doppelte und auch das kann ein Sparkonto nicht leisten.

Das Risiko verarbeiten die Versicherungsmathematiker durch eine gewisse Karenzzeit. In den ersten Monaten der Beitragszahlung bekommt man nur seine Beiträge zurück und erst nach einem halben oder ganzen Jahr leistet die Versicherung voll. So will man verhindern, daß sich ein todsterbenskranker Mensch noch eben anmeldet. Außerdem sind die Beiträge nach Alter gestaffelt. Junge Menschen zahlen weniger als alte.

Wenn eine Versicherung einen Kranken doch nicht aufnimmt, dann nimmt man eben eine andere Sterbeversicherung.

Zu Deiner zweiten Frage:
Transportfahrten mit dem Bestattungsfahrzeug müssen bezahlt werden. Ob nun 150 Euro für jede einzelne Fahrt angemessen sind, hängt auch von der Wegstrecke usw. ab.
Krankenkassen zahlen für Verstorbene in aller Regel nichts mehr. Andere öffentliche Stellen kommen für die Übernahme der Fahrtkosten normalerweise auch nicht in Frage.
In einigen Regionen ist es aber so, daß die Staatsanwaltschaften Kosten, die im Zusammenhang mit ergebnislosen Ermittlungen stehen, teilweise oder ganz übernehmen.

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