Branche/Kommune

Strafanzeige gegen Arzt

Schlimme Finger haben zuviel abgerechnet

Hinweis: Dieser Beitrag ist aus dem Jahr 2018. Die Regelungen zur Leichenschaugebühr haben sich inzwischen geändert.

Ich kann’s nicht mehr hören und mag’s nicht mehr lesen.
Aber manche/viele Ärzte rechnen die Leichenschau falsch ab. Darüber habe ich hier schon (viel zu) oft geschrieben.
Euch wird das auch langsam zum Hals heraushängen.

Grundsätzlich ist es so:

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Angehörige bekommen nach dem Tod eines Verwandten eine Rechnung vom Arzt.
Zuerst sind sie erstaunt, daß irgendeine Arzthandlung nicht von der Krankenkasse bezahlt wird.
Aber das ist richtig so, wenn jemand tot ist, ist er nicht mehr krank. Deshalb muss man das selbst bezahlen.
Aber diese Definition wird jetzt noch einmal sehr wichtig.

Ärzte erbringen eine Leistung, die ihren Lohn verdient.
Diese Leistung besteht im wesentlichen aus der Fahrt zum Sterbeort und der Leichenschau, sowie dem Ausfüllen der Formulare.
Hierfür könnte ein Arzt zwischen einer und zwei Stunden benötigen.

Schlimme Finger haben zu viel abgerechnet

Rechnete man, dass ein Handwerksmeister regelmäßig um die 80 Euro pro Stunde verlangt, und billigte man dem Arzt aufgrund seiner langjährigen Ausbildung und Kompetenz einen höheren Satz von sagen wir 100 Euro pro Stunde zu, so käme man auf einen angemessenen Rechnungsbetrag von rund 200 Euro.

Das würden Angehörige auch ohne mit der Wimper zu zucken bezahlen.

Aber: Ärzte machen ihre Preise nicht selbst, sie rechnen nach einer gesetzlich vorgegebenen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Und in dieser GOÄ stehen für die Leichenschau, die Beschaffung der Formulare und das Wegegeld feste Tarife.

Nun wissen wir, dass Ärzte diese Honorare/Gebühren/Tarife mit gewissen Faktoren steigern dürfen.
In einfachen Fällen wird mit Faktor 1 multipliziert, in schwierigeren mit Faktor 2,3 und in ganz schweren mit Faktor 3,5.
Ist auch okay so.

Aber wenn der Arzt diese zwei ihm zustehenden Leistungen (Wegegeld und Leichenschau) mit dem höchsten Faktor noch steigert, bzw. den größtmöglichen Betrag ansetzt, kommt er auf einen Betrag zwischen 70 und 80 Euro.

Das ist deutlich zu wenig für die erbrachte Leistung.

Das sehe ich ein, und das würden auch die Angehörigen einsehen.

Jedoch können weder die Hinterbliebenen, noch ich etwas dafür, dass die GOÄ nicht mehr als diese 70-80 Euro hergibt.
Und mehr darf der Arzt nicht berechnen.

Das ist schlimm für den Arzt.
Aber wenn die Ärzte das ändern wollen, müssen sie über ihre Standesvertretungen beim Gesetzgeber höhere Tarife durchsetzen.

Stattdessen gehen aber manche Ärzte hin und entwickeln beim Erstellen der Rechnung für eine Leichenschau sehr viel Phantasie.
Die GOÄ umfasst natürlich auch Positionen, die lebende Menschen betreffen, also Patienten, die akute Hilfe benötigen.

Beispiel einer überhöhten Rechnung

Und die Ärzte rechnen nun bei einer Leichenschau beispielsweise gerne noch Notdienstgebühren usw. ab. Dabei dürfte jedem klar sein, dass sich ein Toter nicht in Not oder Lebensgefahr befindet.
Überhaupt werden wild Rechnungspositionen, die nur für lebende Patienten gelten, auf die Rechnung gesetzt.

Dadurch kommen die Ärzte dann auf Beträge zwischen 100 und 350 Euro.

Der durchschnittliche Trauernde kennt sich aber da nicht aus und bezahlt das.

Manche aber landen bei mir, das sind so derzeit rund 20-30 Menschen pro Woche, und fragen nach, welcher Betrag denn nun richtig wäre.

Ich gebe dann meine Einschätzung ab. Ist der Betrag nur leicht überhöht, erkläre ich den Angehörigen die Umstände und gönne dem Arzt den kleinen Zusatzobolus.
Ist die Rechnung aber deutlich überhöht, empfehle ich, den Arzt schriftlich um eine Korrektur der Rechnung zu bitten.

Es ist erstaunlich, wie viele Ärzte das dann ohne weitere Rückfrage tun! Offenbar ist man sich seines Handelns durchaus bewußt.

Reagieren die Ärzte uneinsichtig oder gar pampig, dann empfehle ich ab jetzt eine Meldung an die Ärztekammer und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Nein, es geht nicht um kleine Beträge.

In Deutschland versterben über 900.000 Menschen pro Jahr.
Würden nur 20 Euro bei jeder Leichenschau zu viel abgerechnet, reden wir hier von einem Schaden von 18 Millionen €.

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