Menschen, die sich das Leben genommen haben, wurden früher als Selbstmörder bezeichnet. Ihnen wurde oft ein christliches und anständiges Begräbnis verwehrt.
Guten Tag Herr Wilhelm,
interessanten Blog, den Sie haben und eine interessante Tätigkeit, die Sie als Bestatter innehatten. Letztes Jahr sind meine beiden Eltern gestorben und so kam ich mit den unterschiedlichsten Bestattungsunternehmen in Berührung, war aber aber sehr beeindruckt von dem patenten Menschenschlag. Aber darum geht es jetzt nicht. Ich habe eine andere Frage
In meiner Familie hat sich mein Urgroßvater erhängt. Sie haben in einem Beitrag über das Erhängen schon geschrieben. Über dieses Ereignis wurde nie gesprochen, höchstens unter der Hand. Im Zuge des Todes meines Vaters kam diese Geschichte mit seiner Cousine aufs Tapet. Sie lebte jahrelang in dem Haus, in dem es geschah und hatte lange keine Ahnung. Meine Frage: Wissen Sie, wie in den 50ern Bestattungen von Selbstmördern vor sich gingen? Gab es eine Traueranzeige? Wurden die Toten in den letzten Friedhofswinkel verscharrt?
Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen.
Vielen Dank
Liebe Grüße
M
Es war früher tatsächlich so, dass „Selbstmörder“ auf kirchlichen Friedhöfen entweder gar nicht oder nur an einer speziellen Stelle bestattet wurden.
Siehe hierzu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Schindanger
In den 1950er Jahren war das Verständnis, dass Selbsttötung sündhaft ist, noch tief verwurzelt. Allerdings drückte sich das im Allgemeinen mehr dadurch aus, dass die Todesart verschwiegen und eine normale Bestattung -meist dann ohne Pfarrer- vorgenommen wurde.
Das war in strenggläubigen Regionen mitunter auch anders. Vielfach hing es vom Gutdünken des jeweiligen Pfarrers ab.
Auf kommunalen Friedhöfen, die nicht einer Kirchengemeinde gehörten bzw. nicht konfessionell gebunden betrieben wurden, gab es solche speziellen „Behandlungen“ von Suizidanten schon seit den späten 30er Jahren nicht mehr, soviel ich weiß.
Ob es eine Traueranzeige gab, hängt davon ab, ob die Familie eine solche in der Tageszeitung aufgegeben hat. Neben den Traueranzeigen gibt es ja auch noch öffentliche Sterbe- und Beerdigungsmitteilungen, die kirchlicher- oder behördlicherseits veranlasst werden. Für diese gilt dann dasselbe, was ich über die Beerdigung schrieb.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Erklärungen helfen.
Ansonsten schreiben Sie mir einfach noch mal.
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