Frag doch den Undertaker

Testament verschwunden, was tun?

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Hallo Tom,
ich wende mich an dich, weil hier im Moment keiner so richtig weiter weiss und die Nerven blank liegen.

Der Vater eines Freundes ist verstorben und das Amtsgericht hat nun das Testament eröffnet. Nun das grosse Problem: Das Testament ist 25 Jahre alt und mein Freund ist Alleinerbe.
Man weiß aber, daß es neuere Testamente gibt, laut denen er nur seinen Pflichtteil bekommt. Diese sind aber nicht auffindbar. Im Haus wurde nichts gefunden und die Bank gibt ohne Erbschein keinerlei Auskunft, ob ein Schliessfach vorhanden ist.
Der letzte Anwalt des Verstorbenen ist ebenfalls bereits verstorben.

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Das richtige Testament muss gefunden werden, denn mein Freund ist Vollzeit-Leiharbeiter zum Mindestlohn. D.h. er bekommt noch unterstützendes ALG2, weil der Lohn einfach nicht zum Leben langt.
Er ist als ALG2-Bezieher nun verpflichtet die Erbschaft anzunehmen und das Jobcenter schreibt ihm vor, wie lange er von der Erbschaft zu leben hat, bevor wieder Leistungen von Seiten des Jobcenters bewilligt werden. Seine Angst ist nun, daß wenn die Erbschaft aufgebraucht ist, das richtige Testament auftaucht und der Erbe vor ihm steht, sein Erbe will und mein Freund dann Schulden hat wegen einer Erbschaft, die er nicht wollte, sondern von Amts wegen zur Annahme gezwungen worden ist.

Also ganz kurz, hast du eine Idee, wo das Testament noch sein oder bei wem man noch nachfragen könnte.

Vielen Dank schon mal im Voraus

Wenn das Nachlassgericht dieses Testament eröffnet hat, bedeutet das, daß kein anderes Testament dort bekannt und auch keines dort hinterlegt ist.
Auch bei einem Notar dürfte kein weiteres Testament liegen, da die Notare üblicherweise von Sterbefällen unterrichtet werden.
Aber da gibt es noch eine Möglichkeit, bitte lies diesen Artikel hier:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/testament_24.html

Bitte befragt einen Anwalt! Der kann Euch auch genau sagen, ob die Erbschaft wirklich zurückgezahlt werden muß, falls ein anderes Testament auftaucht.

Bild: © Martin Büdenbender / pixel io.de

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    Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 13. September 2013 | Revision: 5. Februar 2014

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    21 Kommentare
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    Chris
    11 Jahre zuvor

    die im Link gegebene Möglichkeit mag es geben – aber gibt es irgendwo eine Zahl, wie oft das schon erfolgreich durchgesetzt wurde? Ich halte das für eine Selbstbeschäftigungstherapie von und für Juristen.

    Ach ja, jetzt wo Du es sagst fällt mir wieder ein, dass M. Jackson mir mal sein Testament zugunsten meiner Person gezeigt hat. Sechs oder sieben Leute waren da dabei, wirklich!

    Wo es noch sein könnte? Hmm – ich weiß von einigen Leuten, dass sie ihr Testament bei einer vertrauenswürdigen Person deponiert haben. Mal den Bekanntenkreis abfragen.

    Reply to  Chris
    11 Jahre zuvor

    So selten kommen solche Testamente nicht vor. Sie sind die Ausnahme, aber keine verschrobene Seltenheit. Sehr viele Menschen schreiben irgendwann mal ein Testament, äußern dann aber später einen ganz anderen letzten Willen und kommen nicht mehr dazu, das schriftlich zu fixieren.

    Ähnliches gibt es auch, wenn jemand beispielsweise bei klarem Verstand auf dem Totenbett noch ein Vermächtnis macht. Auch das kann, bei entsprechender Zeugenlage, ein vorher gegebenes schriftliches Testament außer Kraft setzen.

    Die Gerichte stellen aber in allen solchen Fällen hohe Anforderungen an die Zeugenaussagen. Einfach mal so irgendwas behaupten, das funktioniert nicht.

    Chris
    Reply to  Peter Wilhelm
    11 Jahre zuvor

    Dass die auch im BGB niedergelegten Nottestiermöglichkeiten ab und zu vorkommen, glaube ich Dir aufs Wort.

    Beim Fall des verschwundenen Testaments halte ich persönlich die erfolgreiche Durchführbarkeit in etwa so hoch wie eine Vaterschaftsklage gegen einen bereits kremierten Mann ohne bekannte Blutsverwandte.

    Marco
    Reply to  Chris
    11 Jahre zuvor

    Selbstverständlich wurde das schon erfolgreich durchgesetzt – nicht umsonst wird in dem Link davon gesprochen, dass die Rechtsprechung Grundsätze aufgestellt hat.

    Die aktuellste frei verfügbare Entscheidung eines Obergerichtes, die ich auf die Schnelle gefunden habe, ist der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 12.09.2011, Aktenzeichen 3 Wx 44/10: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE225712011&psml=bsshoprod.psml&max=true (auf „Langtext“ klicken).

    Da hat die Lebensgefährtin des Verstorbenen einen Erbschein als Alleinerbin erhalten, ohne das Testament vorlegen zu können. Die Söhne haben in die Röhre geschaut (bzw. dürften den Pflichtteil erhalten haben).

    Reply to  Marco
    11 Jahre zuvor

    Genau so ist es.

    Chris
    Reply to  Marco
    11 Jahre zuvor

    danke Dir! – sobald ich Zeit hab, lese ich das genau.

    Michi
    11 Jahre zuvor

    Das hier schockiert mich gerade:
    „Er ist als ALG2-Bezieher nun verpflichtet die Erbschaft anzunehmen und das Jobcenter schreibt ihm vor, wie lange er von der Erbschaft zu leben hat, bevor wieder Leistungen von Seiten des Jobcenters bewilligt werden.“
    Krass :O

    Reply to  Michi
    11 Jahre zuvor

    Ja, das klingt hart.
    Aber letztendlich ist es so, daß ALG2-Bezieher eine Leistung der Allgemeinheit erhalten, weil sie allein nicht genügend Geld erwirtschaften können, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ich möchte jetzt die vielen Varianten (unverschuldet, keine freien Stellen usw.) gar nicht erörtern, da mag sich manche Ungerechtigkeit und Härte verbergen.
    Aber es ist de facto so, daß jemand der eine Unterstützung aus dem Topf der Gesellschaft / des Staates bezieht, ja dann auf diese Unterstützung nicht mehr angewiesen ist, wenn er über eigene Mittel verfügt, z.B. aus Erbschaft oder Schenkung.

    Chris
    Reply to  Peter Wilhelm
    11 Jahre zuvor

    …wobei da auch stark in die Persönlickeit eingegriffen werden kann.

    So müsste wohl ein Tierschützer und Vegetarier das Erbe eines Schlachthofes annehmen, wo er ohne H4 nicht im Traum darauf gekommen wäre.

    Kann man da gar keine weltanschaulichen oder Gewissensgründe anführen?
    Dann steht ein H4er ja unter einem Strafgefangenen – dort werden z.B. Speisevorschriften beachtet – was sicher auch mal teurer sein könnte.

    Salat
    Reply to  Chris
    11 Jahre zuvor

    Pecunia non olet. Warum sollte ein Tierschützer und Vegetarier nicht innere Befriedigung empfinden, das Geld eines Schlachthofes für seine tierschützerischen Zwecke zu verwenden? Und den Vergleich mit den Speisevorschriften eines Strafgefangenen sehe ich nun nicht – er soll ja das Geld nicht essen.

    Salat

    Ich
    Reply to  Salat
    11 Jahre zuvor

    z.b. weil ein vegetarier will, dass keine tiere unnoetig sterben? und unnoetig beschreibt den fleischkonsum bei uns wohl ziemlich gut.

    Ich
    Reply to  Ich
    11 Jahre zuvor

    und p.s.: es gibt auch im knast genug leute, die sonst was fuer unvertraeglichkeiten haben. wenn die dann alles moegliche nicht essen koennen und spezielle sachen brauchen, geht das halt ins geld.

    Engywuck
    Reply to  Ich
    11 Jahre zuvor

    dann muss der Vegetarier den Schlachthof halt verkaufen und vom erlösten Geld leben. Sollte sich ja jemand finden lassen, der’s abnimmt. Wenn er die Erbschaft nicht annimmt wird der Schlachthof ja auch nicht geschlossen, also keine Gewissensgründe gegen Annahme.

    Bernhard
    Reply to  Michi
    11 Jahre zuvor

    Ja, das ist hart,
    und aus der Nummer kommt man nicht mal raus.
    Selbst wenn mein Freund jetzt beschließt, einen dritten Job anzunehmen um auf unterstützendes ALG2 zu verzichten, auf 70 Wochenstunden kommt und seine Kinder irgendwann Onkel zu ihm sagen, kann das Jobcenter trotzdem auf die Annahme der Erbschaft bestehen um sich die gewährten Leistungen der letzten 3 Jahre erstatten zu lassen.
    Wenn die Erbschaft genügend Masse hat, kann das JC im Extremfall natürlich auch beides verlangen.

    In so einem Fall kann ich ALG2-Beziehern nur raten, wenn Schulden vorhanden sind: Privatinsolvenz.
    Hier hat das Insolvenzrecht Vorrang vor dem Sozialgesetzbuch.
    In dem Fall müssen die rückwirkenden Forderungen des JC aus der Insolvenzmasse beglichen werden und man darf auf jeden Fall die Hälfte der Erbschaft behalten.

    Engywuck
    Reply to  Bernhard
    11 Jahre zuvor

    wie oben schon geschrieben wurde: das mit der Pflicht ist auch vollkommen richtig (mal angenommen, spätere Rückzahlungspflicht ist ausgeschlossen). Hartz IV soll ja den Absturz Richtung „Lumpenproletariat“ verhindern bzw. dass Zustände herrschen, wie sie im 19. Jahrhundert üblich waren, also wer Arbeitslos wird hat *nichts* und wird quasi sofort obdachlos und zum Bettler. Deshalb kommt die Gesellschaft, also Wir Alle, für einen gewissen Mindeststandard auf. Aber eben nur hierfür – und wenn der Empfänger sich anderweitig finanziell versorgen kann dann *muss* er das auch tun und kann nicht diese „Notleistungen“ annehmen aber gleichzeitig Geld ablehnen bzw. noch mehr als einen gewissen Mindestsatz haben. Deshalb ist es beispielsweise auch vollkommen korrekt, dass wenn jemand zusätzlich zu Hartz IV bettelt die „Bettelerlöse“ gegengerechnet werden. Klingt erstmal auch fies, aber letztlich will sich da jemand auf Kosten der Allgemeinheit besser stellen. Und ebendeshalb ist eine „vorbeugende“ Privatinsolvenz – so das so abläuft wie von dir geschildert – auch fies gegenüber allen Zahlern. Disclaimer: Ich hab auch mal einige Monate HartzIV bezogen. PS: Deswegen sehe ich „Tafeln“ etc. auch… Weiterlesen »

    Bernhard
    Reply to  Engywuck
    11 Jahre zuvor

    „Und ebendeshalb ist eine “vorbeugende” Privatinsolvenz – so das so abläuft wie von dir geschildert – auch fies gegenüber allen Zahlern.“

    Aber legal. Der Tip stammt im übrigen von eier ehemaligen Mitarbeiterin einer ArGe, deren Zeitvertrag nicht verlängert wurde, weil sie ihren Ermessensspielraum zu oft zugunsten der ALG2-Bezieher ausgelegt hat.

    „Ich hab auch mal einige Monate HartzIV bezogen.“
    Ich leider auch unterstützendes ALG2, ich musste in diesen 4 Monaten 3 mal einen Anwalt zu konsultieren.
    So hat man z.B. von mir verlangt, meinen Jahresurlaub zu nehmen um an einem Bewerbungstraining teilzunehmen und ähnliches.

    Bernhard
    Reply to  Bernhard
    11 Jahre zuvor

    Watt tipp eck hier förn Blöidsinn 🙂

    einer Mitarbeiterin
    Anwalt konsultieren

    So mutt dat ween!

    plu
    11 Jahre zuvor

    § 2018 ff BGB und vor allem, wie angesprochen, die Hilfe eines kompetenten Erbrechtlers helfen Dir weiter. Dein Freund sollte dafür ggf. Beratungshilfe in Anspruch nehmen können, wenn seine eigenen Mittel nicht ausreichen.

    Bernhard
    Reply to  plu
    11 Jahre zuvor

    Der Freitagabend konsultierte Fachanwalt für Sozialrecht hat schon einen Eiltermin für den Erbrechtler am Montag gemacht. Mal gucken, was dabei rauskommt

    Öschi
    11 Jahre zuvor

    Nach meinem Wissensstand IST eine Bank VERPFLICHTET, an das Nachlaßgericht eine Erbsmeldung abzugeben, wenn für den Verstorbenen ein Konto dessen Guthaben eine gewissen Höhe überschreitet oder wenn ein Schließfach auf den Namen des Verstorbenen angemietet wurde. Die Rechtsabteilung der Bank oder die Revisionsabteilung denke ich, sind da gerne behilflich.
    Ich wünsche dem Begünstigten, dass das Erbe ausreicht, dass er niemals wieder ALG 2 in Anspruch nehmen muß – bzw er inzwischen dann einen besseren Job findet und VORSICHT bei der Geldanlage!!!!
    Viel Glück!!

    Bernhard
    Reply to  Öschi
    11 Jahre zuvor

    „Nach meinem Wissensstand IST eine Bank VERPFLICHTET, an das Nachlaßgericht eine Erbsmeldung abzugeben“

    Ja, wenn es sich um eine Bank oder Sparkasse in Deutschland handelt
    Wenn man aber direkt an der Grenze wohnt oder viel reist (oder Einkünfte zu verschleiern hat), nimmt man auch gerne eine Bank im Nachbarland. Es existieren mindestens 3 Konten in verschiedenen EU-Ländern.




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