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Tipp für Hinterbliebene: Bei der Kfz-Versicherung sparen

Ein Sterbefall in der Familie ist immer ein einschneidendes und trauriges Erlebnis. Auch nach der eigentlichen Beisetzung gibt es immer noch viel zu regeln. Hier zwei Tipps, die Angehörigen klare Vorteile bringen können. In diesem Fall betreffen die Ratschläge die Hinterbliebenen, die ein Auto fahren.

Tipp Nummer 1: ADAC – neu anmelden, umschreiben lohnt nicht

War der Verstorbene Mitglied im ADAC oder bestand eine etwas teurere Familienmitgliedschaft, sollte der Hinterbliebene diese Mitgliedschaften unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde kündigen.
Es bringt keine Vorteile, auch eine langjährige Mitgliedschaft, auf eine Person umschreiben zu lassen o.ä.
Sinnvoller ist es, sich von jemandem anwerben zu lassen und lieber die Willkommensprämie einzustreichen.

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Tipp Nummer 2: KFZ-Versicherung – Hohe Schadensfreiheitsklasse übernehmen

Vor allem ältere Verstorbene haben schon ewig lang am Straßenverkehr teilgenommen, ohne einen Unfallschaden gehabt zu haben. Hinzu kommt, dass alte Menschen ihre Fahrzeuge oft jahrelang so gut wie gar nicht mehr bewegt haben.
Dadurch ist ihre SF-Klasse entsprechend hoch und sie zahlen somit weniger Versicherungsbeitrag.
Übertragen werden kann nur die SF-Klasse bzw. die Anzahl der schadenfreien Jahre und nicht der Schadenfreiheitsrabatt. Dieser konkrete Rabatt, z.B. 20 Prozent, orientiert sich zwar an der SF-Klasse, fällt aber unterschiedlich aus, weil jede Versicherung die Abstufungen selbst festlegen kann.

Normalerweise können Kinder, Enkel, Ehepartner und oft auch Lebensgefährten die günstige Klasse des Verstorbenen übernehmen. Bei Führerscheinneulingen lohnt sich das oft aber nicht; warum das so ist, erkläre ich weiter unten.
Oft ist es am praktischsten, in den laufenden Vertrag des Verstorbenen einzusteigen. Egal wie, der Übertrag muss bei der Versicherung beantragt und die Kopie einer Sterbeurkunde vorgelegt werden.

Aber aufgepasst, diese Falle droht Führerscheinneulingen
Jeder kann immer nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er auch schon selbst einen Führerschein hat. Wer erst zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis ist, kann keine zwölf Jahre SF-Klasse übernehmen. Ihm werden dann auch nur zwei Jahre angerechnet. Dementsprechend lohnt sich das für einen absoluten Fahrneuling nicht. So ist zumindest die gängige Praxis, auch wenn manchmal Ausnahmen vorkommen.

Manche Versicherungen legen Wert darauf, dass der Rabatt-Empfänger auch regelmäßig mit dem günstig versicherten Auto gefahren ist. Ggfs. kann man sich das von einer Tankstelle oder Angehörigen bescheinigen lassen. Einige Versicherer erwarten auch, dass der Übernehmer im selben Haushalt lebt wie Verstorbene.

Die günstige SF-Klasse kann in den meisten Fällen auch zu einer anderen Versicherung übertragen werden. Hier sollte man aber genau rechnen, ob man hier oder dort günstiger fährt.

Übrigens: Gute Bestatter wissen so etwas und helfen bei der Regelung

Gute Bestatter haben sich im Laufe der Jahre eine Mappe zusammengestellt, in der sie wichtige Tipps dieser Art sammeln. So können sie einen guten Rundumservice bei der Abwicklung aller Renten, Versicherungen, Mitgliedschaften und Abonnements anbieten.
Der Service darf ruhig etwas kosten, aber dafür reicht es dann oft, wenn die Trauernden mit einem Aktenordner und den Kontoauszügen zum Bestatter gehen. Das kann auch die berühmte Schublade mit dem ungeordneten Schriftverkehr sein, kein Problem.
Gemeinsam mit Ihnen geht der Bestatter die Unterlagen durch und empfiehlt Ihnen ohne eine Rechtsberatung durchzuführen, was für Sie sinnvoll sein kann. War der Verstorbene beispielsweise Angler, kann die nicht angelinteressierte Witwe die Mitgliedschaft im Anglerverein kündigen und Geld sparen.

Bildquellen:

  • graffiti-745071_640: Bild von Caro Sodar auf Pixabay

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