Ein Sterbefall in der Familie ist immer ein einschneidendes und trauriges Erlebnis. Auch nach der eigentlichen Beisetzung gibt es immer noch viel zu regeln. Hier zwei Tipps, die Angehörigen klare Vorteile bringen können. In diesem Fall betreffen die Ratschläge die Hinterbliebenen, die ein Auto fahren.
Tipp Nummer 1: ADAC – neu anmelden, umschreiben lohnt nicht
War der Verstorbene Mitglied im ADAC oder bestand eine etwas teurere Familienmitgliedschaft, sollte der Hinterbliebene diese Mitgliedschaften unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde kündigen.
Es bringt keine Vorteile, auch eine langjährige Mitgliedschaft, auf eine Person umschreiben zu lassen o.ä.
Sinnvoller ist es, sich von jemandem anwerben zu lassen und lieber die Willkommensprämie einzustreichen.
Tipp Nummer 2: KFZ-Versicherung – Hohe Schadensfreiheitsklasse übernehmen
Vor allem ältere Verstorbene haben schon ewig lang am Straßenverkehr teilgenommen, ohne einen Unfallschaden gehabt zu haben. Hinzu kommt, dass alte Menschen ihre Fahrzeuge oft jahrelang so gut wie gar nicht mehr bewegt haben.
Dadurch ist ihre SF-Klasse entsprechend hoch und sie zahlen somit weniger Versicherungsbeitrag.
Übertragen werden kann nur die SF-Klasse bzw. die Anzahl der schadenfreien Jahre und nicht der Schadenfreiheitsrabatt. Dieser konkrete Rabatt, z.B. 20 Prozent, orientiert sich zwar an der SF-Klasse, fällt aber unterschiedlich aus, weil jede Versicherung die Abstufungen selbst festlegen kann.
Normalerweise können Kinder, Enkel, Ehepartner und oft auch Lebensgefährten die günstige Klasse des Verstorbenen übernehmen. Bei Führerscheinneulingen lohnt sich das oft aber nicht; warum das so ist, erkläre ich weiter unten.
Oft ist es am praktischsten, in den laufenden Vertrag des Verstorbenen einzusteigen. Egal wie, der Übertrag muss bei der Versicherung beantragt und die Kopie einer Sterbeurkunde vorgelegt werden.
Aber aufgepasst, diese Falle droht Führerscheinneulingen
Jeder kann immer nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er auch schon selbst einen Führerschein hat. Wer erst zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis ist, kann keine zwölf Jahre SF-Klasse übernehmen. Ihm werden dann auch nur zwei Jahre angerechnet. Dementsprechend lohnt sich das für einen absoluten Fahrneuling nicht. So ist zumindest die gängige Praxis, auch wenn manchmal Ausnahmen vorkommen.
Manche Versicherungen legen Wert darauf, dass der Rabatt-Empfänger auch regelmäßig mit dem günstig versicherten Auto gefahren ist. Ggfs. kann man sich das von einer Tankstelle oder Angehörigen bescheinigen lassen. Einige Versicherer erwarten auch, dass der Übernehmer im selben Haushalt lebt wie Verstorbene.
Die günstige SF-Klasse kann in den meisten Fällen auch zu einer anderen Versicherung übertragen werden. Hier sollte man aber genau rechnen, ob man hier oder dort günstiger fährt.
Übrigens: Gute Bestatter wissen so etwas und helfen bei der Regelung
Gute Bestatter haben sich im Laufe der Jahre eine Mappe zusammengestellt, in der sie wichtige Tipps dieser Art sammeln. So können sie einen guten Rundumservice bei der Abwicklung aller Renten, Versicherungen, Mitgliedschaften und Abonnements anbieten.
Der Service darf ruhig etwas kosten, aber dafür reicht es dann oft, wenn die Trauernden mit einem Aktenordner und den Kontoauszügen zum Bestatter gehen. Das kann auch die berühmte Schublade mit dem ungeordneten Schriftverkehr sein, kein Problem.
Gemeinsam mit Ihnen geht der Bestatter die Unterlagen durch und empfiehlt Ihnen ohne eine Rechtsberatung durchzuführen, was für Sie sinnvoll sein kann. War der Verstorbene beispielsweise Angler, kann die nicht angelinteressierte Witwe die Mitgliedschaft im Anglerverein kündigen und Geld sparen.
- graffiti-745071_640: Bild von Caro Sodar auf Pixabay
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Super Ratschläge, vielen Dank. Das mit dem ADAC kann man evtl. auch noch auf andere Sachen übertragen. Vlt. bei Zeitschriften und so. Kündigen und unter neuem Namen neu abonnieren und die Prämie mitnehmen.
Stimmt nicht ganz. Wir könnten für meine Tochter als Fahranfängerin tatsächlich 47 schadensfreie Jahre des Opas übernehmen
Hallo Offler,
Wenn die Versicherung die 47 Jahre direkt auf Deine Tochter überträgt, dann solltest Du das sofort veranlassen.
Meines wissens geht das so aber nicht.
Du kannst den Rabatt auf Dich übertragen lassen und Deinen bisherigen Rabatt nutzen um ein zweit Fahrzeug auf Dich zuzulassen, welches dann Deine Tochter zu einem erheblich günstigeren Versicherungsprämie fährt, als wenn sie es selber anmelden würde.
(Habe ich in letztes Jahr selber gemacht, jetzt muss Kind nur noch den Führerschein machen)
Oh, dass haben wir vor drei Jahren so gemacht. Waren allerdings tatsächlich im Versicherungsbüro nicht Online-Versicherung. Die haben etwas hin und hertelefoniert um online Angebote zu unterbieten.
Wenngleich ich das pauschale „stimmt nicht ganz“ nicht gutheißen kann, wenn es sich bei den eigenen Erfahrungen um eine durchaus als Gefälligkeit zu bezeichnende Ausnahme handelt, pflichte ich Dir aber bei, da ich ebenfalls solche Vorgehensweisen der Versicherungen, wie von Dir beschrieben kenne. Es ist tatsächlich ein Unterschied, ob man eine recht unpersönliche Online-Versicherung hat, oder eine solche mit persönlicher Betreuung durch einen Makler oder Versicherungsvertreter. Im persönlichen Austausch sind da oft Regelungen möglich, die an und für sich nicht machbar sind. Außerdem macht es meiner ganz persönlichen Erfahrungen nach auch einen Unterschied, ob man langjährig Versicherter oder ein Versicherungs-Hopper ist. Habe selbst schon am Telefon gesagt bekommen: „Ich sehe gerade, wie lange Sie schon bei uns versichert sind, da kann man dann vielleicht doch was machen.“ Und bei solchen Fragestellungen ist es ein Unterschied, ob man nur eine oder mehrere Versicherungen bei dieser Gesellschaft hat. Am Besten ist die Kombination aus allen drei Punkten. Andererseits achten heute viele Leute nur noch auf den schnellen Bonus und das ganze Drumherum und die eventuell folgenden Schwierigkeiten… Weiterlesen »
Wobei manche der „maklerfreien“ Versicherungen allerdings soviel günstiger sind gerade in Sachen SF-Rabatt, daß es gar keine Rolle spielt, ob bei der „normalen“ Versicherung vielelicht „noch was ginge“. Hatte früher die VHV, relativ günstig, aber absolut besch… im Schadensfall, gibt ohne Rücksprache dem Unfallgegner recht, obwohl der total verkehrswidrig gefahren ist. Dann umgestiegen auf Komplettpaket der Zurich für alles (Hausrat etc.), weil so dann doch günstig und der arbeitslose Nachbar die Provision gut brauchen konnte. Außerdem war ich so die VHV los, der ich schlicht nie mehr vertraut habe. Für Zweitwagen dann allerdings katatstrophal teure Tarife, weil da dann kein SF mehr greift, sondern fast wie Fahranfänger. Doch eine Direktversicherung warb mit SF-Berücksichtigung auch für Zweitwagen, also die dann dafür genommen und inzwischen komplett umgestiegen, weil dort zwar schwer wen ans Tel. zu bekommen, aber dennoch immer ordentliche Abwicklung. Heißen inzwischen Verti, ist aber keine Gewerkschaft (die heißt Verdi). Allerdings in dem Fall tatsächlich online sinnvoller, am Tel. teils völlig falsche Tarife. Aber auch anständig im Schadensfall, wobei ich sie da nur von der anderen… Weiterlesen »
Und wie ist es mit einer Mitgliedschaft im Golf- und im Swingerclub? 😀
…das hängt vom Wohlwollen der Versicherung ab – ich konnte mit etwa 16 Jahre Führerschein problemlos SF30 von der Mutter übernehmen.
Das allerbeste was es überhaupt gibt, ist ein Fahrzeug das auf einen Toten zugelassen ist. 😉
Das erste Auto meiner Frau (damals Verlobte) lief auf meine Mutter wegen des Rabatts. Meine Mama ist verstorben, das Auto hatte noch sechs Monate TÜV – da dachten wir „lassen wir das Ummelden für die paar Monate“ – Steuer und Versicherung waren ja bezahlt.
Eines Tages wuede meine Verlobte ziemlich heftig geblitzt – ein paar Tage später kam der Brief…
Wir haben ihn zurück gehen lassen mit dem Vermerk „Empfänger verstorben“ – nie wieder was davon gehört. 😉