Frag doch den Undertaker

Totenschein * Gerichtsmedizin * Überführungskosten

Totenschein * Gerichtsmedizin * Überführungskosten

Lieber undertaker,

passend zum heutigen Thema in Deinem blog steht heute ein Beitrag im blog der Kanzlei Hönig/Berlin inklusive richterlicher Entscheidung hierzu.

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Es geht darum, das die Totenschau nicht vor Ort, sondern in der Gerichtsmedizin angeordnet worden war, die Kosten des Körpertransports jedoch dem Hinterbliebenen direkt berechnet wurden und dies sowohl pietätslos als auch rechtswidrig.

link von heute (05.09.11):
http://www.kanzlei-hoenig.info/der-fiskus-und-die-leiche

Viele Grüße
maysun

(der Link wurde von vielen Lesern eingesandt, herzlichen Dank.)


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 6. September 2011 | Revision: 10. Dezember 2014

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-thh
13 Jahre zuvor

[quote]Menschen mit Anstand verschicken im Falle des Ablebens den Hinterbliebenen Briefe oder Karten mit schwarzem Rand. Die Polizei-Verwaltung in der Westpfalz ist da von anderem Kaliber. Sie verschickt Kostenbescheide auf Altpapier. An den trauernden Ehemann. Für die Fahrt vom Acker in die Pathologie.[/quote] Demnach gehören u.a. Ärzte oder Bestatter auch nicht zu den Menschen mit Anstand – v.a., nachdem der Kostenbescheid erst erfolgte, nachdem der Bestatter bereits versucht hatte, sein Geld beim Ehemann (der im übrigen offenbar zwischendurch in Tatverdacht stand) einzutreiben. [quote]Glücklicherweise fanden Richter am Verwaltungsgericht ein paar treffende (und sachliche) Gründe, der Verwaltung diese Ungeheuerlichkeit mit gesetzten Worten um die Ohren zu hauen. Ich kann mir gut vorstellen, daß es für das Verhalten des Fikus auch andere Formulierungen gegeben haben könnte.[/quote] Ob es ungeheuerlich ist, den Transport einer Verstorbenen vom Auffindeort zu berechnen? Nun ja. (Der Ehemann hatte sich im übrigen nicht gegen die Kosten an sich, sondern nur gegen die Höhe gewandt.) Die „treffenden Gründe“ sind im übrigen ausschließlich, daß die Verbringung der Leiche im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen erfolgte und die entsprechenden… Weiterlesen »




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