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Trauerfeier in anderen Räumen

Rechtschreibung geprüft

In unserer Kirchengemeinde gab es den Fall, daß jemand kein Geld für eine „große“ Bestattung hatte. Der Bestatter hat mit viel Umsicht alles sehr preiswert. Es fehlte aber das Geld für die üppige Miete der städtischen Trauerhalle. Die Feier fand dann in der Kirche statt. Wie sieht das nun bei nichtkirchlichen Verstorbenen aus? Manche Bestatter stellen eigene Räume zur Verfügung, aber der Dachdecker-Tischler-Bestatter hat sowas ja oft nicht. Gibt es einen Anspruch auf wenigstens eine kurze Feier in den städtischen Räumen?

Tatsächlich sind die Kosten für Trauerfeiern in kommunalen Kapellen oft exorbitant hoch. Das ist regional verschieden, manchmal kostet es fast nichts, manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln, wenn man die Gebühren erfährt.

Als Alternative bieten sich dann verschiedene Lösungen an.
Eine Lösung des Problems wurde ja schon in der Frage genannt: Die Trauerfeier in einer Kirche. Eine weitere Alternative wäre die Feier in den Räumen eines Bestatters, der das aber normalerweise auch nicht kostenlos machen wird.

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Selbstverständlich kann man eine Trauerfeier überall stattfinden lassen. Vom Jugendsaal der Gemeinde bis hin zum Saal einer Gaststätte ist alles denkbar. Ja, wer daheim genug Platz hat, kann das auch zu Hause machen.

Zu berücksichtigen ist bei allen Trauerfeiern außerhalb des Friedhofes und genehmigter Räume des Bestatters, daß gemäß der Landesbestattungsgesetze und Friedhofssatzungen bzw. Bestattungsordnungen der Kommunen weder Sarg noch Urne bei einer solchen „auswärtigen“ Trauerfeier mit dabei sein können. Es muß dann entweder darauf verzichtet werden oder man greift auf ein Foto des Verstorbenen zurück, das man vergrößert zentral aufstellt.

Wir haben auch schon Trauerfeiern in einer Disco, in einem Rocker-Clubhaus und im Kantinensaal einer Firma durchgeführt.
Als wir anfingen, verstärkt Trauerfeiern in Kirchen zu organisieren, eben um die hohen (und damals aktuell um 30% erhöhten) Trauerhallennutzungsgebühren der Stadt zu umgehen, hatten wir umgehend ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren am Hals. Die Stadtverwaltung hatte uns angezeigt, weil sie vermutete, wir würden da Särge oder Urnen mitnehmen, was wir aber nicht taten.
Die Sache ist für die Verwaltung damals mit einer Blamage ausgegangen.

Wie gesagt, man kann theoretisch überall Trauerfeiern durchführen, jedoch einen Anspruch auf städtische Räume zur kostenlosen Nutzung hat man nicht.

Früher fanden Trauerfeiern grundsätzlich in Kirchen statt und die Beisetzung erfolgte auf den um die Kirche gelegenen Kirchhöfen. Erst die Erfordernisse der neuen Zeiten brachten es mit sich, daß größere Friedhöfe, oft außerhalb der Wohnbebauung mit entsprechenden Kapellen geschaffen wurden.

Die Zurverfügungstellung von Kapellen für Trauerfeiern durch Stadtverwaltungen versteht sich als Angebot, das man kostenpflichtig in Anspruch nehmen kann oder eben nicht.

Am günstigsten wird es sein, den Verstorbenen direkt vom Sterbeort zum Krematorium bringen zu lassen um jegliche weitere Aufbewahrungsgebühren zu sparen. Wenn dann noch die Trauerfeier an einem neutralen Ort stattfindet, hat man außer den reinen Urnenbeisetzungsgebühren, der Grabgebühr und der möglichen Grundgebühr keine kommunalen Kosten in diesem Bereich zu zahlen.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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(©si)