Da streiten sich eine Ehefrau und ihr Sohn um den Leichnam des verstorbenen Ehemannes/Vaters. Die Mutter will eine Bestattung auf einem Friedhof im Münsterland, der Sohn eine Seebestattung.
Angetrieben wird der Sohn durch einen Fernsehbericht, der in romantisierender Weise die Arbeit einer Bestatterin zeigte. Er stellt es sich schön vor, bei der Einkleidung und Einbettung seines Vaters mithelfen zu dürfen, während die Damen des Bestattungshauses den Leichnam mit schönen Ölen salben und Duftkerzen abbrennen.
Verstorben ist der Mann schon am 24.1.2025. Nachdem Mutter und Sohn sich nicht einigen konnten, hat der Sohn eine Einstweilige Verfügung bei Gericht erwirkt. Der Leichnam darf nun nicht eingeäschert werden.
Seitdem liegt der Leichnam des Vaters im Krematorium und gammelt regelrecht vor sich hin. Das klingt unschön und ist es auch. Im Krematorium verfügt man zwar über einen ordnungsgemäßen Kühlraum, aber dort ist eine Aufbewahrung eines Leichnams auch nur eine begrenzte Zeit möglich.
Der Verwesungsprozess wird durch Kühlung nur gehemmt und nicht unterbunden.
Erst in der kommenden Woche will das Gericht die Betroffenen hören und entscheiden.
Ich glaube kaum, dass die Richter auch nur die geringste Ahnung davon haben, was inzwischen mit der Leiche passiert.
Eins ist jedoch klar: An eine Teilnahme des Sohnes an der schönen Einbettung seines Vaters ist nun nicht mehr zu denken. Der Leichnam dürfte inzwischen ein Stadium erreicht haben, an den sich auch ein erfahrener Bestatter nur unter Schwierigkeiten herantraut.
Diese Geschichte hat inzwischen unter Bestattern deutschlandweit die Runde gemacht und es wird allenthalben diskutiert, wie ein Gericht zu einer solchen Entscheidung kommen kann. Vor allem fragen sich die Bestatter, wie sie mit einem solchen Fall umgehen würden.
In anderen Fällen sind die Behörden schnell dabei, wenn es darum geht, eine Leiche von Amts wegen durch das Ordnungsamt zwangsbestatten zu lassen. Da rühren sich die Angehörigen mal ein, zwei Tage nicht schnell genug und schon ist ein Verstorbener eingeäschert und weg.
Aber in diesem Fall nimmt man sehenden Auges in Kauf, dass unwürdige Zustände entstehen, die letztlich niemandem nützen.
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Hoffentlich findet sich ein Richter, der dem Sohn aufgibt, den Vater eigenhändig schön beizusetzen, wenn das unwürdige Gezerre mal ein Ende findet. Das kann er dann ja gerne mit der Bestatterin und Räucherstäbchen tun.
Nur gut, dass es dem Verstorbenen ja eigentlich egal ist, was mit ihm geschieht.
Ich verstehe Deine Ansicht, aber das wird kein Richter oder Richterin so bestimmen, dazu gibts keine gesetzliche Handhabe!
Ich hoffe der/die Richtsperson, ordnet die umgehende Bestattung bzw Kremierung an!
Alles Andere wäre unlogisch der Verstorbene rottet in einer Kühlkammer und logisch wäre überhaupt nur die Anordnung einer sofortigen Bestattung!