Frag doch den Undertaker

Unwürdige Lagerung eines Verstorbenen?

Ich habe heute Morgen am Krematorium einen Bestatterkollegen getroffen, der von sehr weit her gekommen war, um hier in der Gegend einen Verstorbenen abzuholen.
Man kann mit ihren Worten sprechen, es war einer der Billigen Jakobs aus dem Internet. Der ist also von weit her gekommen, hat gestern hier einen Verstorbenen abgeholt und die ganze Nacht über hier vor dem Krema gewartet, um heute Morgen die Einäscherung vornehmen zu lassen.
Ist das denn rechtens? Darf man einen Leichnam so lange im Bestattungswagen lassen?

Ich wüßte jetzt auf Anhieb nichts, was dagegen spricht.
Wenn eine solche „Lagerung“ unmittelbar zum Transport bzw. zur Überführung gehört, kann man nichts dagegen sagen.

Es werden ja auch Leichname nach Sizilien transportiert und befinden sich dann wesentlich länger im Transportraum eines Bestattungswagens.

Werbung

Würde ein Bestatter gar keine Möglichkeit besitzen, Verstorbene zu lagern, etwa weil er keine Räume dafür hat, so wäre es allerdings keine Lösung, die Verstorbenen immer im Auto zu lagern.

Aber wie gesagt, wenn das mit einem Transport zusammenhängt oder nur kurzfristig ist, spricht nichts dagegen.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , ,

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 7. November 2013

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
9 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Elodia
11 Jahre zuvor

Ich frage mich, warum der besagte Bestatter keinen Kollegen beauftragt hat, vom Sterbeort zum Krematorium zu überführen?
Was hat er dabei gewonnen, wenn er weit fahren und auch noch auf die Öffnung des Krematoriums warten musste; dann aber ohne Verstorbenen zurück fährt?

Frau Katze
Reply to  Elodia
11 Jahre zuvor

1. Wenn er einen anderen Bestatter beauftragt, was in der Regel nie gemacht wird, dann müsste er diesen bezahlen. Was anderes ist es, wenn es sich um einen Subunternehmer handelt.

2. Er selbst stellt die Abholung und Überführung den Angehörigen, die den Auftrag gegeben haben, in Rechnung.

3. Er fährt nicht ohne Verstorbenen zurück, sondern bekommt diesen nach der Einäscherung in der Urne gleich mit.

Elodia
Reply to  Frau Katze
11 Jahre zuvor

Hmmm… der Bestatter nimmt am Tag den Verstorbenen in Empfang, fährt zum Krematorium, verbringt die Nacht dort, muss die amtsärztliche Untersuchung abwarten und die Zeit der Kremation. (Eine „schnelle/vorgezogene Einäscherung“ ist ja auch teurer als wenn man der Reihe nach geht).
Das ist ein gigantischer Zeitaufwand, der in jedemfall den Bestatter viel mehr kostet als einen Kollegen vor Ort mit der Überführung (und z.B. Beurkundung zu beauftragen; vorher findet auch keine Kremierung statt) zu beauftragen.
Außer er hat nichts zu tun oder zahlt seinen Angestellten so gut wie nichts.

Lochkartenstanzer
Reply to  Elodia
11 Jahre zuvor

Oder er kann es dem Kunden in rechnugn stellen, weil der es so will.

Ich habe auch schon Stunden vor Kundenrechnern gesessen und blauen gelben und grünen Balken beim wandern zugeschaut, weil der Kunde es so wollte, obwohl ich ihn auf die Kosten hingewiesen hatte.

Revo
Reply to  Frau Katze
11 Jahre zuvor

„1. Wenn er einen anderen Bestatter beauftragt, was in der Regel nie gemacht wird, dann müsste er diesen bezahlen. Was anderes ist es, wenn es sich um einen Subunternehmer handelt.“

Ganz klares NEIN! Wenn ein Sterbefall von so weit zu holen ist und innerbetrieblich keine Möglichkeiten vorhanden sind, dann wird die Kollegenhilfe oft und gerne in Anspruch genommen. Leider erwarten dann einige Kollegen eine, beinahe, komplette Abwicklung für ein angefaulten Apfel und vergammeltes Ei.

Winnie
11 Jahre zuvor

Und wenn es in der Nacht so richtig knackig kalt wird, spricht bestimmt auch nichts dagen, am Morgen den Fahrer mit zu verbrennen, weil er sich den Tod geholt hat. 😉

Knucki
11 Jahre zuvor

Eine unwürdige lagerung wäre, wenn der Bestatter seine Patienten übereinander lagern würde bzw. Auf dem „reinen“ boden seines Kühlraumes

Bas
11 Jahre zuvor

Wir fahren auch als sub für einen dieser online Bestatter. Trotzdem geht das bei uns anders.
Wir fahren mit viersargsystem aber mit einem ordentlichen „richtigen“ Bestattungswagen.
Wenn wir Abholungen in der Nähe des Krematoriums haben, haben wir die Möglichkeit, über eine aussentür den Sarg in einem abgetrennten Kühlraum zu Lagern.
Holen wir woanders ab, verbringen die Verstorbenen die Nacht in unserem eigenen Kühlraum und fahren dann am nächsten morgen zum Krema.

werdaswissenwill
Reply to  Bas
11 Jahre zuvor

dann seit Ihr aber eine Ausnahme….denn das viersargsystem eines sogenannten Bestatters aus dem Internet sieht so aus: „Särge werden übereinander bzw. aufeinander gestellt“
Habe erst vor kurzem mitbekommen, wie so ein sub Unternehmer eine Überführung aus dem Krankenhaus machen wollte, nur endlich mal ist es vorgekommen, dass das Krankenhaus die Ausgabe verweigert hat auf Grund seiner Ladetechnik bzw. hat er auch kein zugelassenden BKW gehabt.




Rechtliches


9
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex