Frag doch den Undertaker

Urne aus Bulgarien selbst überführen

Ein Leser fragt, ob man eine Urne selbst aus Bulgarien mit nach Deutschland bringen darf.

Hallo Herr Wilhelm,

dieser Blog ist sehr hilfreich und informativ. Jedoch habe ich auch hier leider noch keine definitive Antwort auf meine Frage gefunden. Nach viel Sucherei im Netz und sich immer wieder widersprechenden Aussagen habe ich mich nun überwunden, Ihnen mal zu schreiben. Ich habe nämlich auch mal eine Frage und wäre sehr dankbar, wenn Sie mir diese beantworten könnten. Das wäre mir sehr wichtig.

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Ein Bekannter ist in Bulgarien verstorben und soll in Deutschland beigesetzt werden. Er hat auch mehrere Jahre dort gelebt. Über vier Wochen hat es gedauert bis alle Formalitäten geklärt waren und er dort eingeäschert werden konnte. Sein Bruder wird in den nächsten Tagen nach Bulgarien fahren um dort private Gegenstände etc. zu holen. Ist es nun möglich, dass er die Asche/Urne selbst mitnimmt, um sie hier in Deutschland dem Bestatter zu übergeben? Dann würde sie schneller und sicherer hier ankommen. Der hiesige Bestatter konnte ihm die Frage nicht beantworten. Ich habe nun schon viel gelesen über Menschen, die die Asche ihrer Angehörigen selbst im Flugzeug mitgenommen haben o.ä.
Was stimmt nun wirklich bzw. wer könnte mir diese Frage wirklich beantworten?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

MfG

Wenn die bulgarischen Behörden bzw. das Krematorium/der Bestatter dort die Urne an die Angehörigen aushändigen, sollte es kein Problem darstellen, die Urne selbst zu überführen. Ich würde Kopien der Sterbepapiere mitführen und einen Nachweis darüber, daß hier in Deutschland ein Grab besteht.
Beim Eintreffen der Urne in Deutschland ist es notwendig, diese unverzüglich dem zuständigen Friedhof, auf dem die Beisetzung stattfinden soll, zu übergeben.

Das wird sehr häufig so gemacht und ist keine große Besonderheit. Es ist auch normalerweise nicht zu befürchten, daß der Zoll hier große Schwierigkeiten macht.

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 29. Februar 2016 | Revision: 17. Juli 2016

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