Frag doch den Undertaker

Urne aus den Niederlanden

Guten Tag,

es geht um die Kremation einer nahen Verwandten, die z.B. im Krankenhaus gestorben ist (fiktiver Fall, nicht aktuell), im Ausland, etwa Niederlande. Die Asche soll möglichst sofort ausgehändigt werden.

1. Wie ist das Prozedere? Ist ein Bestatter (z.B. Sie), rund um die Uhr erreichbar und einsatzbereit im akuten Fall (etwa für Abholung des Körpers und Transport in „Zwischenlager“)?
2. Mit welchen Kosten ist zu rechnen (ohne die Reisekosten des Hinterbliebenen)?

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Vielen Dank im voraus & Mit freundlichen Grüßen,
A

Es gilt in diesem Fall das Bestattungsrecht des Landes in dem der Tod eingetreten ist.
Gemäß der dort geltenden Gesetze ist der Sterbefall verwaltungstechnisch und praktisch abzuwickeln.
Man erhält eine örtliche Sterbeurkunde, mit der man den Tod dieser Person auch hier in Deutschland, sofern diese Person in Deutschland gelebt und gewohnt hatte, anzeigen kann.

Ist in diesem Land erlaubt, die Asche an die Angehörigen auszuhändigen, wie das in den Niederlanden der Fall ist, spricht nichts dagegen, das auch zu tun.
So lange man sich auf dem Hoheitsgebiet der Niederlande befindet, gilt eben das dortige Recht.

Anders sieht das aus, wenn man die Totenasche nach Deutschland zurückbringen will. Dann greift direkt bei Grenzübertritt wieder das deutsche Recht und die Friedhofspflicht für Totenaschen.
Man müßte die Urne unverzüglich auf einem Friedhof, bei einer Friedhofsverwaltung, einer Kirchengemeinde als Träger eines konfessionellen Friedhofs oder ggfs. auch in einem Krematorium bzw. bei einem Bestatter abliefern.

Die Urne weiter zu behalten wäre eine Ordnungswidrigkeit.

Da aber aufgrund der offenen Grenzen kaum eine Kontrolle erfolgt, wird in aller Regel niemand erfahren, daß die Urne nicht in den Niederlanden geblieben ist.
Zudem ist der Verstoß m.W. nirgendwo in Deutschland strafbewehrt, sodaß man sich im Falle einer entdeckten Zuwiderhandlung höchstens mit dem Problem auseinandersetzen müßte, daß die Behörden eindringlich, ggfs. sogar mit Zwangsmaßnahmen, die Asche zum Zwecke der Zwangsbestattung einfordern.

Hier stellen sich manche, die das so machen, einfach dumm und bleiben stur bei der Aussage, die Asche sei in den Niederlanden verblieben, wobei sie in Wirklichkeit irgendwo in Deutschland vergaben oder verstreut worden ist.

Um diesen Weg zu gehen, der unter Eingeweihten auch „der Weg über die Niederlande“ bezeichnet wird, und der allen Bestattern bekannt ist, muß der Mensch nicht zwangsläufig in den Niederlanden verstorben sein!
Man kann den Verstorbenen, sofern er in Deutschland stirbt, auch hier einäschern lassen und dann recht kostengünstig die Urne nach Holland schicken lassen.
Damit ist sie außerhalb des deutschen Rechtsraumes und man kann nach niederländischem Recht mit ihr verfahren, sie sich also auch aushändigen lassen.

Um Ihre erste Frage exakt zu beantworten:
Bestatter unterhalten einen klassischen Rund-um-die-Uhr-Service. Sie dürfen damit rechnen, daß der von Ihnen beauftragte Bestatter zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Überführung vom Sterbeort zu seinem Bestattungshaus oder zu einem Friedhof oder Krematorium vornehmen kann. In der Praxis sieht das aber, wegen der Abholzeiten in Kliniken, manchmal etwas anders aus. Da verbleibt der Verstorbene noch bis zum nächsten Arbeitstag in der Kühlung des Krankenhauses und wird erst dann abgeholt.
Das hängt u.a. damit zusammen, daß in Krankenhäusern oft nicht sofort die Todespapiere ausgestellt werden, sondern erst am nächsten (Werk)tag und ohne diese Papiere keine Überführung stattfinden dürfte.

Den zweiten Teil Ihrer Frage verstehe ich nicht ganz.
Wenn die Angehörige in den Niederlanden verstirbt und dort eingeäschert wird, müßte man einen niederländischen Bestatter beauftragen. Die Preise dort bewegen sich etwa auf dem Niveau deutscher Bestatter.
Es ist also mit Kosten von 1.500-2.500 Euro für die einfachen Bestatterleistungen zu rechnen. Die Kremierung mit anschließender Aushändigung der Aschenkapsel dürfte bei etwa 500 Euro liegen.

Müßte die Person erst von Deutschland nach Holland transportiert werden, um dann dort eingeäschert zu werden, wären die Kosten entfernungsabhängig.
Leichentransporte sind recht teuer.

Ist der Mensch hingegen hier verstorben und wurde hier eingeäschert, um dann als Urne nach Holland gesandt zu werden, sind die Kosten wiederum ähnlich wie oben genannt.

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