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Urne daheim – Zoff um den Bembel – Wenn ein Angehöriger die Urne beschlagnahmt -Teil 3-

Frau betrübt über urne, die nicht beigesetzt wird

Wenn aber nun ein Trauernder beim Bestatter den Wunsch äußert, die Urne nach Hause holen zu wollen, was dann?
Nun, jeder Bestatter wird es sich gut überlegen, ob er den seriösen Ruf seines Hauses in Frage stellt, wenn er bei so einer Sache mitmacht.
Denn das Aufbewahren der Urne durch die Angehörigen ist eine Ordnungswidrigkeit.
Auch eine „Störung der Totenruhe“ könnte in Betracht gezogen werden.

Frau betrübt über urne, die nicht beigesetzt wird

So wird der Bestatter es entweder rundweg ablehnen, oder aber er prüft den Fall.
Hier werden zwar die Urnentrommler laut aufschreien und als Argument anführen, der Bestatter dürfe sich nicht zum Richter machen.

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Aber das tut der Bestatter auch nicht. Er ist aber letztlich für das Wohlergehen seines Betriebes verantwortlich.
Deshalb wird er sich die Kunden genau anschauen. Gewinnt er den Eindruck, daß eine Aushändigung der Urne letztlich zu Problemen und Verwicklungen führen wird, ja dann wird er den Kopf schütteln.
Ist er hingegen der Auffassung, der Trauernde möchte die Asche wirklich an einem schöne Ort am Bodensee verbuddeln, dann mag er vielleicht zustimmen.
Letztlich schützt sich der Bestatter durch diese Hinterfragung selbst.

Es steht zwar nicht zu befürchten, daß mit der Urne Schindluder getrieben wird. Die Geschichte, jemand habe mit der Asche seiner verstorbenen Frau die vereiste Einfahrt gestreut, ist ein Bestatterwitz. Gleiches gilt für die Geschichte, eine Frau habe die Asche in die Eieruhr gefüllt, damit der „Alte endlich mal was arbeitet“…

Aber nicht von der Hand zu weisen sind ganz andere Probleme. Ein Beispiel hierfür mag die oben abgebildete Anzeige sein.

Der Bestatter steht immer in erster Linie seinem Auftraggeber gegenüber. Über dessen familiäre Hintergründe weiß er nichts, und es geht ihn auch nichts an.
So kam es unlängst in Niedersachsen zu folgender Begebenheit:

Harry M. ist im Alter von 56 Jahren verstorben. Schon vor 30 Jahren hatte er sich von seiner Frau Martina getrennt, sich aber nie scheiden lassen. Aus dieser Ehe gibt es eine Tochter.
Seit aber ebenfalls 30 Jahren lebt Harry M. mit Klara zusammen, mit der er drei Kinder hat. Ganz eindeutig sind Klara und deren Kinder sein Lebensmittepunkt und „seine Familie“.
Nun ist besagter Harry aber gestorben. Der Tod ereilte ihn in Form einer Straßenbahn, die sich an einer Kreuzung übersehen fühlte und Harry M. mitsamt BMW zertrümmerte.
Die Polizei suchte in den nächsten Stunden nach Angehörigen. Eine Abfrage beim Bürgeramt förderte aber Martina M. als Ehefrau zu Tage.
Die einen anderen Nachnamen tragende Klara kam behördlicherseits nicht vor.
So kam es, daß Martina zum Bestatter marschierte und dort den Bestattungsauftrag erteilte. Die für das Standesamt notwendigen Unterlagen, hier die Heiratsurkunde, konnte sie vorlegen.

Als Ehefrau des Verstorbenen veranlaßte sie eine Einäscherung ohne jegliche Trauerfeier. Die Urne holte eine hierauf spezialisierte Urnenheimholerin am Krematorium ab.
Damit ihr die Urne ausgehändigt wurde, legte sie einen Urnenanforderungsschein eines ausländischen Bestattungsinstitutes vor.
Darin wird vorgegeben, die Urne solle im Ausland beigesetzt werden. Für die deutschen Behörden ist damit alles erledigt.

Die Urnendienstleisterin erzählte Martina M. sie würde nun mit der Urne ins Ausland fahren, die Urne müsse dort eine gewisse Zahl von Stunden bleiben, ab dann gelte ausländisches Recht.
Dann könne sie die Urne wieder mit nach Deutschland bringen und an Martina M. aushändigen. Das sei zwar eine Ordnungswidrigkeit, aber man müsse standhaft gegen deutsches Gesetz verstoßen, sonst ändere sich ja nichts.

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