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Urne daheim – Zoff um den Bembel – Wenn ein Angehöriger die Urne beschlagnahmt -Teil 3-

Frau betrübt über urne, die nicht beigesetzt wird

Wenn aber nun ein Trauernder beim Bestatter den Wunsch äußert, die Urne nach Hause holen zu wollen, was dann?
Nun, jeder Bestatter wird es sich gut überlegen, ob er den seriösen Ruf seines Hauses in Frage stellt, wenn er bei so einer Sache mitmacht.
Denn das Aufbewahren der Urne durch die Angehörigen ist eine Ordnungswidrigkeit.
Auch eine „Störung der Totenruhe“ könnte in Betracht gezogen werden.

Frau betrübt über urne, die nicht beigesetzt wird

So wird der Bestatter es entweder rundweg ablehnen, oder aber er prüft den Fall.
Hier werden zwar die Urnentrommler laut aufschreien und als Argument anführen, der Bestatter dürfe sich nicht zum Richter machen.

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Aber das tut der Bestatter auch nicht. Er ist aber letztlich für das Wohlergehen seines Betriebes verantwortlich.
Deshalb wird er sich die Kunden genau anschauen. Gewinnt er den Eindruck, daß eine Aushändigung der Urne letztlich zu Problemen und Verwicklungen führen wird, ja dann wird er den Kopf schütteln.
Ist er hingegen der Auffassung, der Trauernde möchte die Asche wirklich an einem schöne Ort am Bodensee verbuddeln, dann mag er vielleicht zustimmen.
Letztlich schützt sich der Bestatter durch diese Hinterfragung selbst.

Es steht zwar nicht zu befürchten, daß mit der Urne Schindluder getrieben wird. Die Geschichte, jemand habe mit der Asche seiner verstorbenen Frau die vereiste Einfahrt gestreut, ist ein Bestatterwitz. Gleiches gilt für die Geschichte, eine Frau habe die Asche in die Eieruhr gefüllt, damit der „Alte endlich mal was arbeitet“…

Aber nicht von der Hand zu weisen sind ganz andere Probleme. Ein Beispiel hierfür mag die oben abgebildete Anzeige sein.

Der Bestatter steht immer in erster Linie seinem Auftraggeber gegenüber. Über dessen familiäre Hintergründe weiß er nichts, und es geht ihn auch nichts an.
So kam es unlängst in Niedersachsen zu folgender Begebenheit:

Harry M. ist im Alter von 56 Jahren verstorben. Schon vor 30 Jahren hatte er sich von seiner Frau Martina getrennt, sich aber nie scheiden lassen. Aus dieser Ehe gibt es eine Tochter.
Seit aber ebenfalls 30 Jahren lebt Harry M. mit Klara zusammen, mit der er drei Kinder hat. Ganz eindeutig sind Klara und deren Kinder sein Lebensmittepunkt und „seine Familie“.
Nun ist besagter Harry aber gestorben. Der Tod ereilte ihn in Form einer Straßenbahn, die sich an einer Kreuzung übersehen fühlte und Harry M. mitsamt BMW zertrümmerte.
Die Polizei suchte in den nächsten Stunden nach Angehörigen. Eine Abfrage beim Bürgeramt förderte aber Martina M. als Ehefrau zu Tage.
Die einen anderen Nachnamen tragende Klara kam behördlicherseits nicht vor.
So kam es, daß Martina zum Bestatter marschierte und dort den Bestattungsauftrag erteilte. Die für das Standesamt notwendigen Unterlagen, hier die Heiratsurkunde, konnte sie vorlegen.

Als Ehefrau des Verstorbenen veranlaßte sie eine Einäscherung ohne jegliche Trauerfeier. Die Urne holte eine hierauf spezialisierte Urnenheimholerin am Krematorium ab.
Damit ihr die Urne ausgehändigt wurde, legte sie einen Urnenanforderungsschein eines ausländischen Bestattungsinstitutes vor.
Darin wird vorgegeben, die Urne solle im Ausland beigesetzt werden. Für die deutschen Behörden ist damit alles erledigt.

Die Urnendienstleisterin erzählte Martina M. sie würde nun mit der Urne ins Ausland fahren, die Urne müsse dort eine gewisse Zahl von Stunden bleiben, ab dann gelte ausländisches Recht.
Dann könne sie die Urne wieder mit nach Deutschland bringen und an Martina M. aushändigen. Das sei zwar eine Ordnungswidrigkeit, aber man müsse standhaft gegen deutsches Gesetz verstoßen, sonst ändere sich ja nichts.

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    Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 22. November 2017

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    7 Kommentare
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    Ingrid Hoerner
    7 Jahre zuvor

    Tja, da sieht man mal wieder, dass nur redenden geholfen werden kann.

    Ich kenne von den Personen die ich betreue fast immer die gesamte Lebensgeschichte.

    Und wie gerade aus dieser Situation hervor geht, ist es ganz wichtig, dass man den Menschen auch einmal sagt, dass wenn sie nicht verheiratet sind, oder eben noch verheiratet aber die Bindung zu der Frau/Mann nur noch auf dem Papier existiert, man entsprechend eine Vollmacht für die Totenfürsorge aufsetzt.

    Sollte vielleicht auch jeder bei sich führen, wer im Todesfall zu benachrichtigen ist.

    Vorsorge war schon immer besser als später sich zu beklagen!

    Wer aber „Urne zu Hause“ nur als Geld-verdien-Modell betrachtet, der sollte die Finger davon lassen!

    Aber das sind ja nicht nur diese Personen, sondern es soll auch Bestatter geben, die genau so denken und handeln!

    Jeder kennt den Spruch: Schwarze Schafe gibt es überall und ich weiß auch, dass es ganz viele davon unter den Ärzten gibt, die den Totenschein ausstellen…
    Hier werden aus 50 bis 60 € ganz schnell 120 bis 240 €.

    Judi
    Reply to  Ingrid Hoerner
    7 Jahre zuvor

    @Ingrid Hoerner: „Ich kenne von den Personen die ich betreue fast immer die gesamte Lebensgeschichte.“. Betreuen Sie nur Menschen die Sie von Geburt an kannten? Ansonsten bezweifle ich sehr, dass Sie die gesamte Lebensgeschichte kennen. Sie kennen die Geschichte, die Ihnen ihr Gegenüber erzählen wollte. Das kann sehr viel und sehr intim sein, das kann geschönt oder auch schlimmer geschildert sein, es kann wahr oder geschwindelt sein. Eins ist es ganz sicher – subjektiv. Ich würde Ihnen meine Lebensgeschichte komplett anders erzählen als meine allerletzte noch lebende Blutsverwandte. Wer entscheidet dann, wer recht hat? Oder bezahlen Sie bei jedem fremden Kunden einen Privatdetektiv der aufwändig die Fakten checkt(die auch damit nicht immer zu finden sind)?

    Ingrid Hoerner
    Reply to  Judi
    7 Jahre zuvor

    @Judi: Sie mögen Recht haben. Jeder kann mich anlügen. Aber bisher ist mir das nur recht selten passiert, dass ich auf Personen gestoßen bin, die wirklich Lügen, dass sich die Balken biegen. Mir braucht auch niemand eine Story zu erzählen! Ich möchte eigentlich immer nur wissen, was die Menschen mit der Totenasche tun wollen und wen es noch in der Familie bzw. nahen Angehörigen gibt, der evtl. unter dem Verlust auch leidet. Darauf stimme ich meine Beratung ab. Niemand wird von mir gezwungen etwas zu tun, was er nicht möchte und es gibt natürlich auch Menschen, die erst einmal Angst haben, zu erzählen, was ihnen vorschwebt. Ich muss auch nichts entscheiden. Es gibt Personen, die die Totenfürsorge haben und die haben, genau wie bei einer Bestattung, generell das Sagen! Wer anderen in dieser Situation Böses will, der wird es immer realisieren können. Dazu dienen dann Seebestattungen und anonyme Beisetzungen und schon schließt man diejenigen aus, die nicht wissen sollen, wo ein Mensch beerdigt ist. Ergo: Ich sehe in der Freigabe der Totenasche kein Problem, sondern… Weiterlesen »

    Ingrid Hoerner
    7 Jahre zuvor

    Noch was zu dem Nachruf:

    Hier treffen wahrscheinlich 2 Personen aufeinander, die nie mit dem was passiert ist glücklich waren.

    Die Ex, die aber noch auf dem Papier Ehefrau war.
    Die Neue, die nie Ehefrau wurde.

    Freundinnen können sie nicht gewesen sein, denn sonst wäre das so nie passiert.

    Aber der Mann, der es nicht schaffte, eine Scheidung durch zu ziehen und eine Frau, die es so hingenommen hat.

    Wie sagte meine Mutti immer so schön: „Zu allen Dingen gehören 2 – der eine, der es mit sich machen lässt und der andere, der es machen kann.“

    Die Urnendienstleisterin erzählte Martina M. sie würde nun mit der Urne ins Ausland fahren, die Urne müsse dort eine gewisse Zahl von Stunden bleiben, ab dann gelte ausländisches Recht.

    Wer erzählt denn diesen Schwachsinn?

    Judith
    7 Jahre zuvor

    Allein schon die aggressive Wortwahl und dieses Lächerlichmachen der Argumente anderer, hält mich davon ab, Frau Hoerner wirklich ernst zu nehmen.

    Karotte
    7 Jahre zuvor

    Ich möchte das nicht.




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