Tja, in diesem Fall kam es, wie es kommen mußte.
Martina M. erhielt die Urne.
Die Urnenaushändigerin hatte sich den Weg übers Ausland zwar komplett gespart, denn einen Nachweis über die „Ausfuhr“ muß sie regelmäßig nicht erbingen. Es genügt der Anschein.
Jedoch hatte sie für ihre Bemühungen rund 230 € kassiert. 230 € für ein Fax und 10 Minuten Weg mit dem Auto. Stolz hatte sie Martina M. erzählt, das mache sie zig mal in der Woche und habe es schon tausende von Malen getan. Arm bleibt man da nicht…
Zwischen Martina M., der offziellen Ehefrau des zur Asche gewordenen Harry, und der gemeinsamen Tochter Petra entbrannte nur Streit Nummer 1.
Petra sah es nicht ein, daß ihre Mutter „diesem Arsch, der nie Unterhalt gezahlt hat“ nun eine postmortale Heimstätte bot.
Streit Nummer 2 entbrannte, wie könnte es anders sein, zwischen Harry M.’s Familie, bestehend aus Klara und seinen 3 Kindern.
Denn für Klara und die Kinder war Harry eines Tages morgens zur Arbeit gefahren und ist nie wieder nach Hause gekommen.
Weder der Bestatter, noch das Friedhofsamt hatten ihr Auskunft erteilt, Martina hatte jede Kontaktaufnahme abgeblockt, und so kam Harry in „den Bembel“, wie Martina zu sagen pflegt, und war seiner Familie entzogen.
Für Martina war das keine Trauerarbeit an einem Menschen, den sie immer noch liebte. Nein, für sie war das eine willkommene Gelegenheit, um spät aber wirkungsvoll Rache an „der Neuen“ zu nehmen, die ihr den Mann weggenommen hatte, vor über 30 Jahren.
Ein anderer Fall kam mir erst vorletzte Woche auf den Tisch:
Hochbetagt verstarb eine Unternehmerswitwe aus Böblingen. Eigentlich hätte sie ihre letzte Ruhe in der Familiengruft der Maschinenbaudynastie finden sollen, in die sie vor über 60 Jahren eingeheiratet hatte.
Doch nach der Trauerfeier mit dem Sarg und der Einäscherung blieb die Urne verschwunden.
Der Bestatter hatte den Weg über die Niederlande gewählt und auftragsgemäß die Urne an eine Enkelin der Verstorbenen ausgehändigt. Sie war stellvertretend für alle als Auftraggeberin und Ansprechpartnerin der Familie zu seiner Kundin geworden.
Arglos hatte er der Aussage geglaubt, das sei so Wunsch der Familie und die Oma solle im Garten ihrer Villa verstreut werden.
Nichts da! Die Enkelin behielt die Urne für sich, ihre drei Geschwister, darunter auch der heutige Unternehmensleiter, gucken in die Röhre.
Ein alter Erbstreit um die Unternehmensnachfolge war der Auslöser für diese Racheaktion.
Wo die Urne sich befindet, ist bis heute unklar.
Das mögen zwei drastische Fälle sein, aber es geht auch eine Nummer kleiner:
Opa Simmerath hing sehr an seiner Martha. Als diese verstarb, ließ er sich die Urne von einem Urnenbesorger aushändigen.
Dafür mußte er an diesen 790 € bezahlen.
Eigentlich wollte der Opa die Asche in Bayern in den Königssee kippen. Dort hatte es Martha immer so gut gefallen.
Aber letztlich fehlten dem alten Mann die Kräfte zu dieser Reise.
So blieb die Urne im Schlafzimmer auf dem Schrank stehen, bis er selbst zwei Jahre später das Zeitliche segnete.
Ein Neffe übernahm als einziger Verwandter die Wohnungsauflösung. Dabei stieß er auch auf die Urne. Für ihn ein sehr makaberer Fund.
Was tun? Der Neffe brachte die Urne zur Friedhofsverwaltung.
Dort staunte man nicht schlecht und versprach, sich der Sache anzunehmen.
Zwei Wochen später hatte man sich der Sache angenommen, die Urne auf dem Südfriedhof anonym beigesetzt und dem Neffen eine Rechnung über 567,- € geschickt.
Fazit:
Die Urne daheim ist keinesfalls der innigste Wunsch eines Großteils der Bevölkerung.
Für diejenigen, die das möchten, gibt es bereits gangbare Wege.
Es gibt gute Gründe, die Aushändigung einer Urna an eine Person skeptisch zu sehen.
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Urne zu Hause: und wenn, möge das mit allen Beteiligten besprochen werden.Denkbar ist dann auch:jeder Beteiligter darf dann mal die Urne beherbergen? Wäre das nicht ein Model, über das man nachdenken sollte? Das Drumherum um Tod,Sterben,Bestattung: was scheint mir mit den Jahren immer teurer zu werden, wer kann sich das noch erlauben? Und ein einfaches Sozialgrab, möchte man das haben? Urne zu Hause stelle ich mir „angenehmer“ vor, wie gesagt: jeder darf mal gucken kommen, ob es die Urne noch gibt,sind doch alte Streitigkeiten, die man auf bösartige Weise an einer Urne austobt,wie hier geschildert.. So eine hübsche Überurne (?) sieht auf alle Fälle besser aus, als die Vorstellung: vergängliche Urne mitsamt Totenasche: alles vorbei, wenn nicht (zum Glück!) gute und sehr wertvolle Erinnerungen bleiben würden. Aber wie zu lesen: vielen Nachfahren genügt das leider nicht..Ich bedauere,das meine Eltern eine billige Idee wählten:anonymer Platz, um uns nicht nach dem Tod zur Last zu fallen.Heute stehe ich vor anderen, sehr schönen Grabsteinen, wünsche mir,meine Eltern hätten etwas anders entschieden!
Meinem Empfinden nach, sollte es ein Grab (Sarg oder Urne) geben, das MIT Namen versehen ist. Egal ob auf großem Grabstein, Kreuz oder von mir aus auch im Postkartenformat.
Für mich ist es schlimm, wenn Menschen sterben und dann einfach so verschwinden. Manchmal ohne Trauerfeier und ohne Grabstätte.
Wenn immer mehr Menschen in der Urne daheim ruhen, dann frage ich mich, was wohl der Entrümpler in ein paar Jahren damit machen wird…..
Grüße Linchen
@Linchen: Guter Beitrag! Vor allem ist es ja auch so: Der Verstorbene mag sich was Anonymes gewünscht haben, um keinem zur Last zu fallen. Oder die Hinterbliebenen wollen keine Arbeit. Aber was ist mit Schulkameraden, Arbeitskollegen, Vereins- und Parteifreunden, Nachbarn, der heimlichen Liebe und sonstigen Personen?
@Peter Wilhelm:
Ja, ich weiß inzwischen wie es sich anfühlt, wenn Leute auf die „anonyme Tour“ verschwinden.
Es gibt inzwischen genug Bestattungsarten, bei denen keine Arbeit anfällt und man trotzdem eine ganz genaue Anlaufstelle hat.
Für mich muss einfach ein Name direkt am Grab sein.
Grüße Linchen
Gut zu wissen. Vielen Dank für die Fallschilderungen.
Ich bin der Meinung, dass man Verstorbene auf dem Friedhof ruhen lassen sollte.
Wer keinen Bezug zu Grab und Friedhof hat, kann ja was Anonymes nehmen.
Ich bin eine von denen, die das mal wollen wird. Ich will nicht, dass ich mal auf einem Friedhof/Friedwald/wasauchimmer lande (und das Meer ist für Bergbewohner wie mich auch kein passendes Ziel), sondern pur im Garten verstreut oder vergraben werde. Ohne Urne. So wie die Katzen auch irgendwann – da kriegt man die Urne nämlich ohne Theater und am Stück vergraben darf man die Miezen auch, wenn man will, sind klein genug.
Ich glaube auch, dass es sehr sinnvoll sienkann, einen Platz zum trauern zu haben. Nicht nur für die Angehörigen, sondern wie oben erwähnt, für Kollegen, Freunde, Schulkameraden.
Aber muss dort auch der Körper oder die Asche sein?
Ich kenne das hier in Wien ganz anders.
Ich selbst arbeite bei einer Bestattung und bei uns wird die Urne oft mit nach Hause genommen. Vielen, vor allem älteren Herrschaften, ist es oft sehr wichtig die Asche nahe bei sich zu haben, vor allem wenn der Tod plötzlich und unerwartet eingetreten ist.
Hier in Wien ist es auch eine eher kostengünstige Variante weil die Kosten für den Friedhof, die Grabverlängerung usw wegfallen. Es kommen lediglich die Kosten für den Bescheid „Bewilligung zur Privatbegräbnisstätte“ hinzu. Den stellt das Magistrat aus. Hierfür benötigt man zwar einige Einverständniserklärungen von Kinder, Eltern, und Ehepartnern. der Hausverwaltung oder einen Grundbuchsauszug. Aber alles in allem ist es hierzulande sehr einfach und auch oft genutzt eine Urne mit nach Hause zu nehmen.
Auch wenn man es sich zunächst nicht vorzustellen vermag: nach dem Verlust eines nahen Menschen geht das Leben (meistens) weiter. Dazu kann auch eine neue Partnerschaft gehören. Spätestens dann könnte es zu geteilten Meinungen über den Verbleib der Überreste des vorherigen Partners in der Schrankwand kommen. Wandert die Urne dann klammheimlich in die Rumpelkammer?
Was ich an einem (Urnen)grab charmant finde ist die Idee, dass mein Körper irgendwann VERGANGEN ist. Das Grab bleibt freilich erhalten, aber eben auch nur solange es verlängert und gepflegt wird – sprich solange irgendjemand sich aktiv dafür einsetzt. Aber wie ist das mit einer Urne die z.B. an meine Frau und meine Kinder ausgehändigt wird? Meine direkten Nachkommen werden die Urne in Ehre halten – da bin ich mir sicher. Aber nach 1-2 Generationen kommt der Punkt an dem die Erinnerung verblasst. Die neue Frau meines Ur-Enkels findest das Ding gruselig – man will den häßlichen alten Pott irgedwie loswerden. Was passiert dann? Im idealen Fall wird meine Asche pietätvoll im Garten oder auf dem Friedhof beigesetzt, im weniger idealen Fall landet sie einfach im Müll. Und vieleicht findet es ja mein pubertierender Ur-Urenkel cool sie heimlich wieder aus der Tonne zu fischen, damit bei seien Grufti-Kumpels anzugeben, oder meine Asche besoffen bei irgendwelchen Parties als Mutprobe durch die Nase zu ziehen…
Mein Körper gehört mir und ist unveräußerlich. Das sollte auch nach dem Tod so bleiben. Die Idee, dass die Überreste meines Körpers nach dem Tod in den BESITZ von anderen Person übergehen, welche diesen Besitz dann teilen, als Druckmittel verwenden, wegwerfen etc. können ist mir tief zuwider.
Unserer Auffassung nach sollten die Bestattungsgesetze der Länder in der Weise verändert werden, dass die Urne (nur!) bei entsprechendem nachweisbaren Willen des Verstorbenen an die Angehörigen herausgegeben werden. Denn es sollte jedem selbst überlassen sein, inwiefern er seinen Angehörigen einen vernünftigen Umgang mit der Urne zutraut.
Das Argument, dass dann andere von der Trauer ausgeschlossen werden – was übrigens je nach Aufbewahrer und Wünschen des Verstorbenen auch im Privatbereich nicht unbedingt der Fall sein muss – finden wir nicht überzeugend. Zwar ist es an sich schön und für eine Mehrzahl gut, wenn an einem öffentlichen Ort die Trauer ermöglicht wird. Aber ich kann mein Leben lang entscheiden, wer, wie oft und ob mich jemand überhaupt besuchen darf. Weshalb soll dieses Recht mit dem Tod enden? Es kann sehr nachvollziehbare Gründe geben, nicht jedem den Zugang zu meinem Grab zu gewähren. Dass den Menschen diese Möglichkeit nach der aktuellen Rechtslage genommen wird, halten wir für eine unangemessene Bevormundung.
Mit dem Argument der fehlenden Öffentlichkeit müsste man im Übrigen auch anonyme Beisetzungen verbieten.
@Torsten Schmitt Rechtsreferent bei Aeternitas:
Hallo, Herr Schmitt,
ein interessanter Denkansatz. Aber diese Meinung kann ich nicht teilen. Sie vergleichen die Trauer um einen Menschen und die damit verbundenen Friedhofsbesuche mit dem Verhalten des Verstorbenen zu Lebzeiten.
Sie schreiben: „Aber ich kann mein Leben lang entscheiden, wer, wie oft und ob mich jemand überhaupt besuchen darf. Weshalb soll dieses Recht mit dem Tod enden?“
Solange Sie leben, sind Sie im Rahmen unserer Gesetze ein freier Mensch, der tun und lassen darf, was er möchte.
Wenn Sie sterben, haben Sie aktiv keine Wünsche mehr. Es ist nur noch eine vergehende Hülle da. Nach einer Einäscherung sind es nur noch nicht verbrennbare Minerale.
Der Mensch ist nach unseren Vorstellungen gegangen, er ist weg.
Wir haben es also auf der einen Seite mit dem vergangenen Körper zu tun, der auf dem Friedhof ruht.
Auf der anderen Seite sind die Erinnerungen und Emotionen, die uns mit diesem Menschen verbinden.
Der Verstorbene mag gelebt haben, wie er will. Er mag Vorlieben gehabt haben und auch Abneigungen. Aber alles das hat ein Leichnam nicht.
So kann ein Leichnam auch nicht den Wunsch haben, am Grab viel oder wenig Besuche zu empfangen. Besucher können den Verstorbenen weder bei etwas Wichtigerem stören, noch ihm Zeit rauben. Ja, er hört nicht einmal, wenn Friedhofsbesucher ihm ihr Herz ausschütten oder ihn meinetwegen auch beschimpfen.
Es mag eine zu Lebzeiten existierende Vorstellung davon geben, wer einen am Grab besuchen wird und ob das überhaupt erfolgen soll. Aber wenn wir es einmal nüchtern betrachten, ist es so, daß derjenige, der diese Vorstellung entwickelt, zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung nicht mehr existiert.
Es existiert eine physisch nicht greifbare Erinnerung, ein ehrendes Andenken und evtl. eine gewisse Vorstellung von Seele usw.
Aber diese ätherischen Gebilde kann man weder besuchen, noch stören, noch beleidigen.
Der Verstorbene hat, wie Sie wissen, bestimmte Rechte, die über seinen Tod hinaus wirken. Ein Bestimmungsrecht, wann seine Seele durch einen Friedhofsbesucher gestört werden könnte, gehört aus gutem Grund nicht dazu.
Denn Trauer ist etwas, das den Verstorbenen gar nicht betrifft. Er existiert nicht mehr und kann ebensowenig wie Gestörtsein auch keine Trauer über seinen Zustand empfinden.
Trauer ist etwas, mit dem die umzugehen haben, die den Verstorbenen überlebt haben. Und die Entscheidung darüber, wie diese Menschen ihre Trauer gestalten, ist deren gutes Recht.
Ich habe in den vielen tausend Beratungsgesprächen immer den Hinterbliebenen 3 Dinge klar gemacht.
Es ist zwar ein schöner Gedanke, dem Verstorbenen auch postmortal noch einen Wunsch zu erfüllen. Aber es ist dies eine auf das Übernatürliche gerichtete Handlungsweise. Man erfüllt einem nur noch als Erinnerung, in der eigenen Gedankenwelt oder als Seele existierenden Etwas einen Wunsch. Der Verstorbene ist nach seinem Tod leb- und wunschlos.
Es ist vor diesem Hintergrund nicht verkehrt, zu sagen: „Das hätte mein Mann so gewollt“. Dann darf sich diese Wunscherfüllung aber nur auf Dinge beschränken, die unmittelbar mit der Abwicklung der Bestattung zusammenhängen, beispielsweise bei der Frage, ob ein Totenhemd oder der gute Anzug gewählt wird.
Hier hilft der Verstorbene quasi durch seine zu Lebzeiten gepflegten Vorlieben postmortal bei der Entscheidungsfindung mit. Man macht dann in einer Phase der Unsicherheit nichts verkehrt, oder hat zumindest das Gefühl, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
Was aber das Grab anbetrifft, so bin ich der Auffassung, daß man hier ausschließlich die Wünsche der Hinterbliebenen berücksichtigen sollte.
Was nutzt es denn, wenn die Witwe beispielsweise sagt: „Ach, wir nehmen das Grab unter der großen Birke, mein Mann hat Bäume so geliebt“.
Birken sondern ganzjährig irgendeinen Schmoder, Blütendreck und Laub ab. Die alte Frau wird zwar einen in vorauseilenden (oder nacheilendem?) Gehorsam das Birkengrab wählen, hat aber nun 20 Jahre Grabsteinputzerei usw. vor sich.
Auch meinen viele, sie müssten sich ein großes Familiengrab für sich selbst wünschen. Nur ist dann oft niemand da, der auch noch in dieses Grab möchte und schon zwei Jahre nach dem Grabkauf ziehen alle Hinterbliebenen hunderte von Kilometern weit weg.
Nein, die Entscheidung um das Grab soll den Anforderungen der Lebenden entsprechen.
Die Grabstelle ist letztlich nur der Anlaufpunkt, an dem man seinen nur im Geiste bestehenden Verbindungen zum Verstorbenen eine Beschäftigung bieten kann. Der Mensch an sich ist weg.
Nun kann man sich darüber streiten, ob ein Grabbesucher, den der Verstorbene nicht mochte, oder was viel häufiger vorkommt: den die Hinterbliebenen nicht mögen-, dem Verstorbenen durch seinen Grabbesuch in irgendeiner Weise schaden kann. Ich meine nein.
Ich frage mich allerdings, wie oft es vorkommen mag, daß jemand auf den Friedhof geht, um das Grab einer Person zu besuchen, die er zu Lebzeiten schon nicht mochte. Und vielleicht ist es dann aber auch so, daß er angesichts des Todes und der eigenen geistigen Beschäftigung mit den nur noch ätherisch vorhandenen Erinnerungen, jetzt in ganz anderem Lichte das Grab besucht.
Im übrigen sehe ich in diesem Zusammenhang überhaupt keine durch die aktuelle Rechtslage existierende unangemessene Bevormundung, wenn wir noch den Friedhofszwang haben. Es steht den Angehörigen doch frei, ein namentlich nicht gekennzeichnetes, wenn nicht gar anonymes Grab zu wählen. Dann ist der Besuch durch böse Fremde ausgeschlossen.
Die fehlende Öffentlichkeit ist nicht der eigentliche Gegenstand meiner Betrachtungen. Wenn Trauer aus der inneren geistigen Beschäftigung mit Erinnerungen besteht, kann man dieser Beschäftigung überall und jederzeit nachgehen, ohne ein Grab zu kennen.
Wir wissen, daß im Grab nicht der Mensch liegt, den wir kannten und erlebten. Im Fall einer Erdbestattung ist selbst die fleischliche Hülle nach gewisser Zeit vergangen, und im Falle einer Feuerbestattung ist diese Hülle schon durch den Einäscherungsprozess verschwunden.
Aber es bleiben eben diese Reste. Das können Knochen oder die Asche sein. Obwohl sich aber in der Urne nicht „die Oma“ befindet, weil die ja verbrannt worden ist, werden die Menschen es so sagen. „Die Oma ist in dieser Urne.“
Und da kommt dann der Aspekt ins Spiel, daß nun doch eine Person allen anderen den wie auch immer begründeten Kontakt zu diesen Überbleibseln verwehren kann.
Bei einer Friedhofs- oder Waldbestattung kann man aus den oben geschilderten Gründen ebenfalls auswählen ob das Grab gekennzeichnet oder anonym ist. Das ist aber etwas anderes, als ob man sich in den Besitz der letzten Reste bringt, mit denen andere doch mehr verbinden, als nur mineralische Restbestandteile zu sein.
Nichtsdestotrotz teile ich Ihre Auffassung, werter Herr Schmitt, daß eine Freigabe der Totenaschen unter bestimmten Bedingungen erfolgen sollte.
@Peter Wilhelm: Hallo Herr Wilhelm, herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Darüber, ob der Wille des Verstorbenen oder der der Angehörigen im Einzelnen höher zu bewerten ist, kann man sicherlich streiten. Nach derzeitiger Rechtslage ist es jedoch so, dass man zu Lebzeiten einen Totensorgeberechtigten bestimmen darf, der die eigenen Wünsche umsetzt, ja umzusetzen hat. Man kann dabei die (oder einzelne) Angehörigen sogar von der Totensorge insgesamt ausschließen. Auch heißt es z.B. in § 12 Abs. BestG NRW: „Die Bestattung kann als Erdbestattung oder als Feuerbestattung vorgenommen werden. Art und Ort der Bestattung richten sich, soweit möglich, nach dem Willen der Verstorbenen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet hatten und nicht geschäftsunfähig waren.“ Dies sollte meines Erachtens beibehalten werden.
Für mich ist der Körper nur eine Hülle, daher bringt mir ein Friedhofsbesuch nichts. Trauern kann ich an anderen Orten sehr viel besser. Daher habe ich meinen Kindern bereits gesagt, was sie später mal mit anstellen sollen, sofern es dann möglich ist.
Was das gruseln über „Asche im Garten“ angeht – da wird nach Jahren vermutlich nicht mehr viel als Asche zu finden/identifizierbar sein.
Lieber Peter,
herzlichen Dank für die ausführliche Beleuchtung dieses Themas, das mich auch immer wieder beschäftigt.