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Urne defekt

„…hat der Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung nunmehr festgestellt, daß die Urne am oberen Rand, wo der Deckel aufsitzt, erhebliche Farbabplatzungen aufweist. Dies können und wollen wir nicht hinnehmen, schließlich haben wir für die Urne Ihrem Unternehmen 120 ,–bezahlt. Bitte setzen Sie sich mit der Friedhofsverwaltung in XY in Verbindung und bringen Sie das umgehend wieder in Ordnung. Ihrer Stellungnahme sehen wir bis zum … entgegen, anderenfalls wir einen Anwalt einschalten werden. Erlauben Sie den Hinweis, daß wir eine Rechtsschutzversicherung haben.

Sehr geehrtes Ehepaar XY,

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herzlichen Dank für Ihr Schreiben. In Anbetracht der Tatsache, daß die Beisetzung der Urne bereits im Jahre 1984 erfolgte, halten wir es aufgrund der Materialbeschaffenheit, der Bodenverhältnisse und dem Zweck einer Urne für durchaus normal, daß sich Farbabplatzungen, Rost und Verschmutzungen an der äußeren Überurne ergeben können.
Es ist unserer Ansicht nach überdies auch sehr ungewöhnlich, daß jemand erwartet, eine Urne, die nahezu 15 25 Jahre im Erdreich vergraben war und nun zum Zwecke einer längeren Unterbringung in einem Kaufgrab umgebettet werden soll, noch so sauber und einwandfrei beschaffen ist, wie am Tage des Erwerbs.
Aus diesem Grunde sehen wir uns nicht in der Pflicht, Ihrem Begehren nachzukommen. Auf dem Wege der Kulanz wären wir allerdings bereit, die Urne säubern und farblich aufarbeiten zu lassen.
Bitte sprechen Sie deshalb doch einmal während unserer unten angegebenen Bürozeiten bei uns vor.

Mit freundlichem Gruß

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(©si)