Frag doch den Undertaker

Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen

Man liest es oft unter den Todesanzeigen in der Zeitung und auf Totenbriefen:

Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

Was ist damit gemeint?

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Das will auch eine Leserin wissen:

Hallo meine Frage,

in der Anzeige steht -AUF WUNSCH DES VERSTORBENEN VERABSCHIEDEN WIR UNS IM ENGSTEN FAMILIENKREIS VON IHM
VON BEILEIDSBEZEIGUNGEN BITTEN WIR ABSTAND ZU HALTEN
DARF MAN JEZT EINE KARTE SCHICKEN ODER NICHT?

Nun, in aller Regel bedeutet diese Formulierung, daß die Familie anläßlich der Trauerfeier und am Grab keine persönlichen Beileidsbekundungen möchte. Man will normalerweise dann auch nicht, daß Leute kurzfristig ins Trauerhaus kommen, um dort zu kondolieren.
Es ist für die Hinterbliebenen schwer genug, am Grab die Fassung zu behalten oder man ist sowieso so in Tränen aufgelöst, daß man weitere direkte Kontaktaufnahmen, wie persönliche Ansprache und Händeschütteln usw. nicht möchte.
Wenn in einem so persönlichen und schwierigen Moment noch etliche Personen auf einen zu kommen und jede von ihnen versichert wie toll der Verstorbene war und wie groß der Verlust ist, wird die Bürde für manchen zu viel.

An eine solche Bitte sollte man sich üblicherweise auch halten.
Es spricht aber aus meiner Sicht nichts dagegen, eine Karte oder einen Brief zu senden.

Nun gibt es aber die Oberschlauen, die meinen, eine solche Bitte gelte nur für die anderen und könne unmöglich für sie persönlich gelten, schließlich habe man den Verstorbenen ja vielleicht öfters mal gegrüßt oder ein paar Worte mit ihm gewechselt.
Auch mancher Vereinsvorsitzende hält sich für besonders wichtig und auch Nachbarn sind prädestiniert dafür, aus der Reihe der Trauernden auszubrechen und zur Witwe zu stürmen um als Einziger recht wortreich eine Ausnahme von der Bitte zu erzwingen.
In Momenten der Trauer ist sehr viel Fingerspitzengefühl vonnöten und man sollte es sich sehr genau überlegen, ob man sich denjenigen, die trotz einer solchen Bitte zu den Hinterbliebenen gehen, auch anschließen sollte.

Es gibt nämlich ein paar Ausnahmen von der Regel. Diese Regel ist natürlich nirgendwo festgehalten und auch die meisten Benimm-Ratgeber schweigen sich darüber aus.
Wenn die Familie bittet, von Beileidsbekundungen Abstand zu nehmen, muß das nämlich nicht zwangsläufig bedeuten, daß niemand der Witwe oder dem Witwer kondolieren darf. Der Pfarrer darf es, Würdenträger der Stadt, beispielsweise der Bürgermeister, dürfen es und Verwandte oder Bekannte, die einen besonders weiten Weg auf sich genommen haben, wenn es anschließend keine Möglichkeit mehr gibt, miteinander zu sprechen.

Wird nach der Trauerfeier ein Beisammensein angeboten, der so genannte Leichenschmaus, dann ergibt sich sicherlich am Rande dieser Veranstaltung genug Gelegenheit, auch persönlich sein Beileid zu bekunden.
Üblicherweise ist explizit die Zeit in der Trauerhalle und am Grab gemeint.

Helfen können die Familien dadurch, indem sie nicht die Standardformulierungen der Zeitungsannoncenannahme verwenden.
Man kann auch ein paar Worte mehr schreiben, um die Menschen im Umfeld nicht im Unklaren zu lassen.

Beispiel:

Bei der Zeremonie auf dem Friedhof bitten wir darum, persönliche Beileidsbekundungen zu unterlassen.

Von Beileidsbekundungen jeglicher Art bitten wir höflichst Abstand zu nehmen. Karten willkommen.

Bitte beschränken Sie persönliche Beileidsbekundungen auf den Eintrag ins Kondolenzbuch.

Beileidsbekundungen bitte erst eine Woche nach der Beerdigung.

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